Kälteanlagen, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 074-21 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kälteanlagen, Sedanstraße 16-18
Ausgeschrieben sind Leistungen für die Kälteversorgungsanlagen. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage der von Kälteversorgungsanlagen für drei Kältemaschinen in redundanter Ausführung mit je 600 kW Kälteleistung zur Kühlung des Rechenzentrums. Für die dyn. Kühlung ist zusätzliche eine 430 kW Kältemaschine vorgesehen. Hinzu kommen noch Splitgeräte zur Kühlung von IT-Verteilerräumen. Das Bauteil B erhält zusätzlich 2 kleinere Kaltwassersätze zur Kühlung der PC-Pools und PC-Arbeitsräume. Die Seminarräume, Hörsäle und teilweise Büros werden mittels Betonkerntemperierung gekühlt.
Sedanstraße 16-18 / Bundesstraße 54, 20146 Hamburg
- Kälteanlagen Data Center 600 KW, 3 Stück
- Kälteanlagen Nicht Data Center 430 KW, 1 Stück
- Rückkühler 517 KW, 5 Stück
- Rückkühler 100 KW, 1 Stück
- Kälterohrleitungen, ca. 4,9 km
Beginn: nach besonderer schriftlicher Aufforderung innerhalb von 30 Tagen Beauftragung, Fertigstellung: 2. Quartal 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kälteanlagen, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]