Ohrnsweg 52, Hamburger Klassenhaus Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB RV 001-22 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ohrnsweg 52, Hamburger Klassenhaus
Erstellung eines für die bezirkliche Nutzung als Quartiershaus optimierten Hamburger Klassenhauses am Standort der Grundschule Ohrnsweg.
Eine ausführliche Beschreibung ist der FLB zu entnehmen.
Neubau eines Klassenhauses am Schulstandort Ohrnsweg 52 in Hamburg.
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Mit der Ausschreibung SBH VOB VV 066-19 PP (2019/S 129-315356) ist eine Rahmenvereinbarung gem. § 4a EU VOB/A über den Bau von Klassenhäusern an Hamburger Schulstandorten vergeben worden.
Auf Grundlage des § 4a EU Abs. 4 Nr. 1 VOB/A wurde der Auftrag zu den Bedingungen des Rahmenvertrages durch Aufforderung zur Angebotsabgabe der 3 Auftragnehmer im Rahmen eines Miniwettbewerbes vergeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ohrnsweg 52, Hamburger Klassenhaus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.