Garten- und Landschaftsbau, Mendelssohnstraße 86 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 214-21 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Garten- und Landschaftsbau, Mendelssohnstraße 86
Sanierung und Umgestaltung der Außenanlagen im Rahmen des Zubaus eines zweigeschossigen, unterkellerten (eingegrabene Gymnastikhalle) Schulgebäudes an der denkmalgeschützten Grundschule Mendelssohnstraße. Die unter Denkmalschutz stehende Grundschule Mendelssohnstraße befindet sich im Hamburger Stadtteil Bahrenfeld. Die Baumaßnahme umfasst die Wiederherstellung und Sanierung der denkmalgeschützten Außenanlagen.
Mendelssohnstraße 86, 22761 Hamburg
hier: Landschaftsbauarbeiten
- Pflasterflächen sanieren: 230m²
- Pflasterflächen neu herstellen: 780m²
- Rasenfugenpflasterflächen herstellen: 140m²
- Wassergebundene Wegedecke herstellen: 180m²
- denkmalgeschütztes Mauerwerk wiederherstellen: 27lfm
- Rasenflächen wiederherstellen: 1612m²
- Mulden für Regenrückhaltung herstellen: 1262m²
- Abfangen der Böschung mit Plisaden, Findlingen und Sandsteinblöcken
- Palisaden gesamt: 60 Stk unterschiedliche Längen
- Findlinge gesamt: 13 Stk unterschiedliche Größen
- Sandsteinsitzblöcke: 15 Stk
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. März 2022 bis Oktober 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Garten- und Landschaftsbau, Mendelssohnstraße 86
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellerhoop
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]