Technische Anlagen in Außenanlagen - Abwasser, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 079-21 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Anlagen in Außenanlagen - Abwasser, Sedanstraße 16-18
Ausgeschrieben sind Leistungen für das anfallende Schmutzwasser welches als Freispiegel-entwässerung über drei Einleitpunkte in den öffentlichen Grund eingeleitet werden soll.
Das Regenwasser wird in den Freispiegelleitungen und Revisionsschächten, Sandfang sowie Rückhaltebecken gespeichert und zeitverzögert mit 73 l/s über einen Drosselschieber in das öffentliche Mischwassersiel entwässert.
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage der vorbeschriebenen Leistungen.
Sedanstraße 16-18 / Bundesstraße 54, 20146 Hamburg
- 24 Stück Baugruben herstellen (verschiedener Art) mit insgesamt 1420 m³ Bodenaushub und Abfuhr
- ca. 492 m Rohrleitung und 20 Stück Schächte für Regenwassergrundleitungen
- ca. 70 m Rohrleitung und 3 Stück Schächte für Schmutzwassergrundleitungen
- Vollumfängliche Herstellung Trinkwasseranschluss (inkl. Genehmigungsverfahren und Großwasserzähleranlage)
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn: nach bes. schriftliche Aufforderung spätestens 30 Werktage nach Auftragserteilung, Fertigstellung: ca. 1.Quartal 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Anlagen in Außenanlagen - Abwasser, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]