Herrichtung eines Food-Startup-Labs und Sensoriklabor - Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: P568-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27572
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fbg-bremerhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herrichtung eines Food-Startup-Labs und Sensoriklabor - Technische Ausrüstung
Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven.
In 2019 und 2020 wurden in der denkmalgeschützten Pack- und Auktionshalle X Machbarkeitsstudien für die Teilprojekte "Umsiedlung des Sensoriklabors des ttz" sowie "Food Start-Up Lab für Unternehmen der Lebensmittelbranche" erstellt.
Food-Start-Up:
Vor dem Hintergrund der Revitalisierung eines Denkmals deutscher Industriearchitektur beabsichtigte die FBG die zukünftige Umnutzung der Abteilungen 14-18 (ca. 2615 m² Bruttogeschossfläche, inkl. ca. 1100 m² Außenbereich im Bereich der Auktionshalle X) als Food Start-Up Lab (Gründerzentrum für Unternehmen der Lebensmittelbranche, kurz FSL). Dort sollen lokale und regionale Unternehmen Lebensmittel sowie Getränke
weiterentwickeln, oder Techniken zur Produktion und im Umgang mit Nahrungsmitteln optimieren.
Die Umnutzung der Packhalle X kann dabei bewährten und neuartigen Konzepten wie Urban Gardening sowie
Aquaponik o. Vertical Farming den benötigten Handlungsspielraum ermöglichen und den interdisziplinären
Austausch fördern. Zudem sollte ein Teil der Räumlichkeiten für Seminarräume und Testküchen/Lehrküchen
hergerichtet werden.
Die Räumlichkeiten des FSL müssen dem modernen Gründerklientel entgegenkommen und über die
notwendigen technischen und baulichen Voraussetzungen verfügen. Die Instandsetzung des Gebäudebestands
sollte dabei ressourcenschonend und vor dem Hintergrund des zirkulären Bauens (u. a. Craddle to Craddle-
Prinzip) erfolgen. Diese Ziele sollten zwingend auch bei der Planung der Technischen Gebäudeausrichtung
verfolgt werden.
Sensoriklabor ttz:
Die ca. 600 m² der Abteilungen 17 und 19 sollten grundsaniert und für das Sensoriklabor des ttz hergerichtet
werden.
Die Gesamtprojektkosten wurden auf ca. 7,08 Mio. EUR netto (KG 300-500) geschätzt. Davon entfielen ca. 4,06
Mio. EUR netto auf die KG 300 und ca. 2,84 Mio. EUR netto auf die KG 400.
In diesem Verfahren wurde die Planung der Technischen Ausrüstung ausgeschrieben. Die Objektplanung Gebäude und die Tragwerksplanung wurden separat vergeben.
Knurrhahnstraße, 27572 Bremerhaven
- Technische Ausrüstung Lph 1-4, optional Lph 5-9 gem. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen,
6. Förderanlagen,
8. Gebäudeautomation
- Besondere/Zusätzliche Leistungen:
o Fördermittelmanagement/Kontakt mit der Baufachtechnischen Zuwendungsprüfung (BZP)
o Technische Substanzerkundung
o Bestandsaufnahme
- Technische Ausrüstung Lph 5-9 gem. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen,
6. Förderanlagen,
8. Gebäudeautomation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herrichtung eines Food-Startup-Labs und Sensoriklabor - Technische Ausrüstung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PR3MR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
Postleitzahl: 27572
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]