Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) in einer Dienstliegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 331-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 331-21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 035-089511)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 30-3181
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) in einer Dienstliegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 331-21
Es werden Unterhaltsreinigungsleistungen und Glasreinigungsleistungen in je einem Los vergeben.
Leistungsort ist Berlin. Es handelt sich um ein Bürogebäude. Die zu reinigenden Flächen werden u.a. als Büro-, Dienst-, Aufenthalts-, Umkleide-, und Lagerräume genutzt.
Die Unterhaltsreinigung beinhaltet eine jährliche Grundreinigung.
Die Glasreinigung umfasst neben der Reinigung von Glas- und Fensterflächen auch die Reinigung von Glasdächern und Überständen, Glastüren und Oberlichtern und der Glas- und Fensterflächen des Raucherpavillons.
In allen Losen sind unplanmäßige zusätzliche Leistungen in gewissem Umfang zu verpreisen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
2027-12-31
2026-12-31
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2027-12-31
2026-12-31
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.