Neubau des Betriebsgebäudes Wolmirstedt Referenznummer der Bekanntmachung: T12-2022-0005
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Betriebsgebäudes Wolmirstedt
Neubau des Betriebsgebäudes für das Umspannwerk in Wolmirstedt, einschließlich der Außenanlagen (Zufahrt, Parkplätze, Gehwege, Erschließung)
50Hertz Transmission GmbH
Nahe Umspannwerk Wolmirstedt
39326 Wolmirstedt
Bei dem geplanten Neubau handelt es sich um ein
2-geschossiges, nicht unterkellertes, freistehendes Gebäude.
Der Neubau ist nach § 2 Abs. 3 BauO LSA der Gebäudeklasse
3 zuzuordnen.
Die unteren Maße sind unverbindlich und gelten als Anhaltspunkt. Die genauen Werte können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Gebäudegrundform:
freistehendes Gebäude in U-Form.
Geschosse:
EG, Geschosshöhe 3,83 m, OK FFB EG ca. 0,5m ü OK
Gelände Bestand
1.OG, Geschosshöhe 3,83 m
Gebäudeausdehnung:
Achse A-D/1-13: b= 14m; l= 61m; h ca. 9m ü OK Gelände Bestand
Achse D-G/1-4: b= 14m; l= 17m; h ca. 9m ü OK Gelände Bestand
Achse D-G/1-4: b= 14m; l= 23m; h ca. 9m ü OK Gelände Bestand
Gebäudesubstanz:
Errichtung eines Neubaus; Bodenplatte, Wände, tragende
Stützen, Decken in Stahlbeton, nichttragende Innenwände aus
Trockenbau. Flachdach mit Kies.
Gebäudenutzung:
Nutzung für Büro- und Technikzwecke
Der Bewerber hat einen gewissen Spielraum für die Erstellung des Terminplans. Dieser kann vom Wunschterminplan des Auftraggebers abweichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
Eigenerklärung Ausschlussgründe GWB (Ausschlusskriterium):
Hiermit erklären wir, dass auf unser Unternehmen keiner der in den §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe zutrifft.
Eigenerklärung Mindestlohn (Ausschlusskriterium):
Hiermit erklären wir, dass der gesetzliche Mindestlohn bzw. tarifliche Vergütungsregelungen für alle Mitarbeiter, soweit anzuwenden, eingehalten werden.
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
Geschäftsberichte (Ausschlusskriterium):
Mit dem Teilnahmeantrag sind die Geschäftsberichte, ersatzweise die Bilanzen (zu begründen), äußerst ersatzweise eine Gewinn- und Verlustrechnung (zu begründen) der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen, soweit vorhanden.
Umsätze (Ausschlusskriterium):
Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit vorhanden. (siehe Bewerberfragebogen).
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
Referenzen (Ausschlusskriterium):
Mindestens 2, in den letzten 7 Jahren, Neubau von Bürogebäuden, schlüsselfertig, (oder vergleichbar) unter Anwendung der einschlägigen Europäischen /Deutschen Normen und Richtlinien (oder vergleichbar) mit einer Bausumme von mindestens EUR 3,0 Mio. Bitte in Anlage Referenzliste eintragen. Der erfolgreiche Abschluss des Projektes ist auf geeignete Weise nachzuweisen, z.B. durch ein Abschlusszertifikat oder ein Referenzschreiben des Kunden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf weitere Nachweise zu verlangen, wie z.B. persönliche Kontaktdaten des Kunden/
Referenzgebers, um eine entsprechende Überprüfung durch den Auftraggeber zu ermöglichen.
a) Aufbau des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) Bewerberfragebogen
(2) Nachweise zu Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(3) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe /Nachunternehmen
(4) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
b) Form des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3.
Sicherheiten gemäß Ausschreibungsunterlagen.
siehe Ausschreibungsunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen und Antworten: Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) entfällt
c) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien: Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern.
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen.
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch - soweit eine solche Angabe bereits mit dem Teilnahmeantrag möglich ist - solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist. Der AG behält sich vor, eine Backupfunktion mit den Bietern zu vereinbaren, für den Fall, dass erhebliche Störungen des Rahmenvertrages eines AN vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."