Bundesweite Logistikleistungen im Rahmen der Gestellung von Tunnelinspektionsfahrzeugen und Fahrzeugen für Brückeninspektionen inkl. Bediener Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54714
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesweite Logistikleistungen im Rahmen der Gestellung von Tunnelinspektionsfahrzeugen und Fahrzeugen für Brückeninspektionen inkl. Bediener
Bundesweite Logistikleistungen im Rahmen der Gestellung von Tunnelinspektionsfahrzeugen und Fahrzeugen für Brückeninspektionen inkl. Bediener
Fachlos 1 Tunnelinspektion (Zweiwege-Tunnelinspektionsfahrzeug TUA 1600 T oder vergleichbar)
Deutschlandweit/Bundesweit
Los 1 Tunnelinspektion (Zweiwege-Tunnelinspektionsfahrzeug TUA 1600 T oder vergleichbar)
Auftraggeberseitig 2 x 12 Monate. Der Vertrag gilt maximal bis zum 31.12.2026.
Der Zuschlag wird je Fachlos erteilt. Es werden je Fachlos maximal die 5 niedrigsten Angebote bezuschlagt. Weitere Informationen in den Bewerbungsbedingungen.
Fachlos 2 Brückeninspektion mit Zweiwege-Brückenuntersichtfahrzeug (z. Bsp. MBL 1200 T, MBL 1300 T, MBL 1600T oder vergleichbares Fahrzeug)
Deutschlandweit/Bundesweit
Los 2 Brückeninspektion mit Zweiwege-Brückenuntersichtfahrzeug (z. Bsp. MBL 1200 T, MBL 1300 T, MBL 1600T oder vergleichbares Fahrzeug)
Auftraggeberseitig 2 x 12 Monate. Der Vertrag gilt maximal bis zum 31.12.2026.
Der Zuschlag wird je Fachlos erteilt. Es werden je Fachlos maximal die 5 niedrigsten Angebote bezuschlagt. Weitere Informationen in den Bewerbungsbedingungen.
Fachlos 3 Brückeninspektion mit Zweiwegefahrzeug mit Hubarbeitsbühne (z. Bsp. Unimog U1650 mit HU 1600-2T, Unimog U1650 L mit Ruthman-Steiger-T-145, Hydrema 912 ZW mit HU1450 oder vergleichbare Fahrzeuge)
Deutschlandweit/Bundesweit
Brückeninspektion mit Zweiwegefahrzeug mit Hubarbeitsbühne (z. Bsp. Unimog U1650 mit HU 1600-2T, Unimog U1650 L mit Ruthman-Steiger-T-145, Hydrema 912 ZW mit HU1450 oder vergleichbare Fahrzeuge)
Auftraggeberseitig 2 x 12 Monate. Der Vertrag gilt maximal bis zum 31.12.2026.
Der Zuschlag wird je Fachlos erteilt. Es werden je Fachlos maximal die 5 niedrigsten Angebote bezuschlagt. Weitere Informationen in den Bewerbungsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1 Persönliche Lage des Teilnehmers
1.1 Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
Ausschluss-Kriterium
Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben.
Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument nach:
- Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften), welcher nicht älter als ein halbes Jahr ist (gemessen am Datum der Abgabefrist des Teilnahmeantrags)
- Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen)
- Ist der Bieter ein ausländisches Unternehmen ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.
1.2 Bietereigenerklärung
Ausschluss-Kriterium
Der Bewerber hat die als Anhang B4 beigefügte Bietereigenerklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
2 Technische Leistungskriterien
2.1 Lieferantenselbstauskunft
Ausschluss-Kriterium
Als geeignet gelten Bewerber, welche über die nötigen, zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen (Fahrzeuge, Fahrzeugführer/Bediener – Details siehe Anlage 1 Leistungsbeschreibung) verfügen.
Der Bewerber hat die beigefügte Lieferantenselbstauskunft (Anhang_B3_Lieferantenselbstauskunft) ausgefüllt einzureichen. Sollten die vorhandenen Platzhalter nicht ausreichen, so ist die Lieferantenselbstauskunft um ein weiteres Dokument zu ergänzen.
2.2 Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
Ausschluss-Kriterium
Als geeignet gelten Bewerber, die ein zugelassenes Eisenbahnverkehrsunternehmen sind.
Es ist der Nachweis einer aktuell gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (§6 AEG) vom Bewerber und seinen Nachunternehmern zu erbringen.
2.3 Sicherheitsbescheinigung
Ausschluss-Kriterium
Als geeignet gelten Bewerber, die über eine eigene Sicherheitsbescheinigung (§7a AEG) verfügen.
Es ist der Nachweis einer aktuell gültigen Sicherheitsbescheinigung (§7a AEG)
(oder für ausländische Bewerber ein Nachweis über einen aktuell gültigen Teil B der Sicherheitsbescheinigung)
vom Bewerber und seinen Nachunternehmern zu erbringen.
2.4 Haftpflichtversicherung
Ausschluss-Kriterium
Als geeignet gelten Bewerber, die eine Haftpflichtversicherung über die u. g. Deckungssumme vorweisen können.
Der Bewerber hat einen Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckungssumme abzugeben:
- [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden
Die Versicherungssumme muss 2 x pro Jahr zur Verfügung stehen.
Falls die aktuelle Haftpflichtdeckungssumme nicht ausreichend ist, muss der Bewerber ergänzend eine Verpflichtungserklärung beifügen, in der er bestätigt, dass bei Rahmenvertragsunterzeichnung die geforderte Mindestdeckungssumme versichert ist. Der Bewerber hat den Nachweis spätestens zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung unaufgefordert nachzuweisen.
3 Zusatzangaben
3.1 Erklärung zur Teilnahme
Ausschluss-Kriterium
Der Bewerber hat ein vollständig ausgefülltes Teilnahmeformblatt (Anhang_B6_Teilnahmeformblatt) einzureichen.
3.2 Bietergemeinschaftserklärung (BIEGE)
Muss-Kriterium
Beantragt eine Bietergemeinschaft die Teilnahme am Wettbewerb, so hat diese sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie als Bewerber einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die jeweiligen Bewerbungsunterlagen zusammen einreichen müssen bspw. zwei Handelsregisterauszüge, zwei Bietereigenerklärungen usw.
3.3 Verpflichtungserklärung gemäß § 47 Abs. 3 SektVO - Eignungsleihe
Muss-Kriterium
Werden Nachweise der Eignung durch den Einsatz von Nachunternehmern (NU) sichergestellt, ist zwingend eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen.
(Nur notwendig, wenn der Nachweis der Eignung gem. § 47 Abs. 3 SektVO nicht selbst erbracht werden kann).
Aus dem Dokument "Eignungsleihe" muss hervorgehen, dass der Nachunternehmer des Bewerbers sich verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit, die jeweils dem Bewerber übertragenen Eignungen im Rahmen der Leistungsfähigkeit sicher-zustellen (Anhang B2 Eignungsleihe).
3.4 Nachunternehmer
Muss-Kriterium
Insofern der Bewerber vorsieht Nachunternehmer für die ausgeschriebenen Leistungen einzusetzen, ist vom Bewerber die Auflistung der Nachunternehmer (NU) sowie die vom NU übernommenen Teilleistungen einzureichen (Anlage 7 zu C2 Nachunternehmerliste).
21 Tage unter Abzug von 3 % Skonto oder 30 Tage netto
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.