Steuerberatungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0135-2022

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17f25d175ca-4cf8c1101a54b9d2
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Steuerberatungsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0135-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Überwiegend werden insbesondere folgende Steuerberatungsleistungen benötigt:

- Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu umsatz-,

ertrag- sowie energie- und stromsteuerrechtlichen Sachverhalten

- Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der

Einheitsbewertung von Grundstücken sowie grundsteuerliche

und grunderwerbsteuerliche Fragestellungen

- Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit

Steuergesetzänderungen

- Steuerliche Würdigung von Vereinbarungen, insbesondere

Dienstleistungsverträgen, Geschäftsbesorgungs- und

Kooperationsverträgen

- Umsatzsteuerrechtliche Beratungsleistungen zu

grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen

- Unterstützungsleistungen im Rahmen von Betriebsprüfungen

- Betreuung von außergerichtlichen und gerichtlichen

Rechtsbehelfsverfahren

- Beantragung von verbindlichen Auskünften, mündliche oder

schriftliche Verhandlungen mit dem Finanzamt bzw.

Hauptzollamt

- Beratungsleistungen im Zusammenhang mit

Umstrukturierungen und/oder der Gründung von Tochtergesellschaften

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwiegend werden insbesondere folgende Steuerberatungsleistungen benötigt:

- Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu umsatz-,

ertrag- sowie energie- und stromsteuerrechtlichen Sachverhalten

- Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der

Einheitsbewertung von Grundstücken sowie grundsteuerliche

und grunderwerbsteuerliche Fragestellungen

- Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit

Steuergesetzänderungen

- Steuerliche Würdigung von Vereinbarungen, insbesondere

Dienstleistungsverträgen, Geschäftsbesorgungs- und

Kooperationsverträgen

- Umsatzsteuerrechtliche Beratungsleistungen zu

grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen

- Unterstützungsleistungen im Rahmen von Betriebsprüfungen

- Betreuung von außergerichtlichen und gerichtlichen

Rechtsbehelfsverfahren

- Beantragung von verbindlichen Auskünften, mündliche oder

schriftliche Verhandlungen mit dem Finanzamt bzw.

Hauptzollamt

- Beratungsleistungen im Zusammenhang mit

Umstrukturierungen und/oder der Gründung von Tochtergesellschaften

Leistungszeitraum: 01.07.2022 - 30.06.2024 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.06.2026

Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die BVG hat das Recht, die Rahmenvereinbarung bis maximal 30.06.2026 einseitig zu verlängern.

1. Fortführungsoption: 01.07.2024 - 30.06.2025

2. Fortführungsoption: 01.07.2025 - 30.06.2026

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Fortführungsoption: 01.07.2024 bis 30.06.2025

2. Fortführungsoption: 01.07.2025 bis 30.06.2026

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer

Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der

Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen /Erklärungen

vorzulegen:

1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis

(z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum

des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei

Monate ist.

2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,

Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen

des Unternehmens.

3. Eigenerklärung, dass von allen an dem Projekt mitwirkenden

Mitarbeitern die Verpflichtung zur Beachtung des

Datengeheimnisses nach § 53 Bundesdatenschutzgesetzes

(BDSG) "Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der

Bekanntmachung vom 26. November 2019" bzw. die am Sitz

des Unternehmens geltenden Datenschutzbestimmungen

eingeholt wurde bzw. spätestens bis zum Vertragsbeginn

eingeholt wird.

4. Eigenerklärung, dass nur solche Mitarbeiter im Projekt

eingesetzt werden, die dazu bereit sind, eine

Verpflichtungserklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes

abzugeben

5. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in

der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.

6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen

Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz

(AEntG) nicht vorliegen.

7. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen

für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht

vorliegen.

8. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen

Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)

nicht vorliegen.

9. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Berliner

Korruptionsregister vorliegt.

Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt

"Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden.

Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben

der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den

zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB

berücksichtigen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Umsatz: Angabe des Jahresumsatzes für die Jahre 2019,

2020, 2021 für vergleichbare Leistungen (vergleichbare

Leistungen sind Steuerberatungsleistungen) in EUR netto

Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt

"Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen i.H.v. mindestens:

30 Mio. EUR in den Jahren 2019, 2020 und 2021.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Anzahl der festangestellten Mitarbeiter*innen: Angabe der

durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen für die Jahre 2019, 2020,

2021 mit Unterteilung nach Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern,

Steuerberatern und Sonstige

2) Steuerberatungsleistungen für ein

Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge

(Mitarbeiteranzahl: mindestens 1.000 Mitarbeiter*innen)

innerhalb der Jahre 2019-2021

3) Qualifikationen /Kenntnisse für alle zum Einsatz

kommende(n) Mitarbeiter*innen für die BVG

4) Qualifikationen /Kenntnisse der/die mandatsverantwortliche/n

Steuerberater*in und/oder Wirtschaftsprüfer*in für die BVG

Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt

"Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1) in den Jahren 2019, 2020 und 20201 im Jahresdurchschnitt

mindestens 1.000 festangestellte Mitarbeiter*innen.

zu 2) mindestens drei Referenzen über vergleichbare

Leistungen (Steuerberatungsleistungen) aus

dem Jahr 2019, 2020 oder 2021 (Als vergleichbar gilt eine

Leistung, die Steuerberatungsleistungen zum

Gegenstand hat und für ein Unternehmen der öffentlichen

Daseinsvorsorge (Mitarbeiteranzahl: mindestens 1.000

Mitarbeiter*innen) erbracht wurde.)

zu 3) für alle zum Einsatz kommende(n) Mitarbeiter*innen sind

SAP-R3 4.7-Kenntnisse, IT-Kenntnisse in Bezug auf

angewandte IT-Verfahren und Kenntnisse der

spezifischengesetzlichen Vorschriften vorhanden

zu 4) Der/die mandatsverantwortliche/n Steuerberater*in und/oder Wirtschaftsprüfer*in für die BVG verfügt/verfügen über folgende Kenntnisse:

- Prüfung öffentlicher Unternehmen mit einem Mindestumsatz in

Höhe von mindestens 40 Mio. EUR pro Jahr oder großer

Kapitalgesellschaften im Sinne von §267 HGB

- Prüfung von Unternehmen der Verkehrsbranche

- Prüfung von Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl > 1.000

Mitarbeiter*innen

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter

Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der

Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende,

unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene

Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu

vervollständigen oder zu korrigieren.

Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und

fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.

Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum

Ausschluss.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in

deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte

Übersetzung

- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung

während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung

durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der

Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd

Frauenförderverordnung abzugeben.

- Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum

vergaberechtlichen Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.

- Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des

Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren

Vergabeunterlagen, insbsondere der Leistungsbeschreibung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/04/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 11/04/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach

§ 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und

der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und

Vergabegesetz (BerlAVG).

2. Durch diese Bekanntmachung wird der

Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens

begonnen, in dem sich die

interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung

angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die

Teilnahme am Verhandlungsverfahren FEM2-0135-2022

bewerben können.

Geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften (BewGe)

werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen und zur

Angebotsabgabe aufgefordert (voraussichtliche Frist

Erstangebot: 29.04.2022, 12:00).

3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter

Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3)

unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1))

u. des Aktenzeichens FEM2-0135-2022 zu erfolgen. Auskünfte

werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum

31.03.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter

Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)

eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete

Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen

werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen

(auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von

Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG,

die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI

veröffentlichen.

Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den

vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u.

Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen

zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom

AG zur Verfügung gestellte Nachrichtenfunktion im Vergabemanager AI verwenden.

Teilnahmefrist: 08.04.2022, 12:00 Uhr

4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/

BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen

Referenzgebern zu.

5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der

vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn

die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren

Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der

Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen

Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert

wiedergegeben wird.

6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren

(s. auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit

dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe

ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die

gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser

Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher

Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die

Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur

Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer

Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe

dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen und müssen im AI Vergabemanager als Bietergemeinschaft registriert sein.

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen

sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes

Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten

Formular vorzulegen.

BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts

abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter

der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen

Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den

Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,

inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich

zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht

allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf

Anlagen verwiesen werden.

7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer

Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen

und finanziellen oder technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /

Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu

berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.1)

benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls

mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angaben zu den unter

Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten Eignungskriterien

können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen

auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit sich

Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen

(Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen

Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit

dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen

Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und

tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die

entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.

Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen

Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder

finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu

bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall

gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem

Umfang der Eignungsleihe haftet.

Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende

Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche

berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder

Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche

Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen

in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu

bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als

Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die

diese Kapazitäten benötigt werden.

8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der

Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die

Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die

Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige

Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.

Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer

IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht

werden.

Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/

Nachweise (s. Ziffer III.1) eingereicht werden.

9. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 29.04.2022, 12:00 Uhr

Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte

Leistungsverzeichnis einzureichen.

Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne

Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.

Sofern der AG Verhandlungen durchführt, wird der AG den

Bieterkreis aufgrund einer ersten Auswertung der Angebote

anhand der Zuschlagskriterien (Bewertungsmatrix für

Erstangebote) reduzieren und die zwei bestplatzierten

Bieter zum Verhandlungsgespräch einladen und nur mit diesen

Bietern das Verhandlungsverfahren fortsetzen (sukzessives

Abschichten).

Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 12.05.2022 statt.

Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen

Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote

abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten

Zuschlagskriterien ausgewertet.

10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der

Datenschutz-Grundverordnung, des

Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze

zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die

Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber

trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung

und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B.

durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher

Personen)

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/03/2022