Steuerberatungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0135-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Steuerberatungsleistungen
Überwiegend werden insbesondere folgende Steuerberatungsleistungen benötigt:
- Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu umsatz-,
ertrag- sowie energie- und stromsteuerrechtlichen Sachverhalten
- Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der
Einheitsbewertung von Grundstücken sowie grundsteuerliche
und grunderwerbsteuerliche Fragestellungen
- Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit
Steuergesetzänderungen
- Steuerliche Würdigung von Vereinbarungen, insbesondere
Dienstleistungsverträgen, Geschäftsbesorgungs- und
Kooperationsverträgen
- Umsatzsteuerrechtliche Beratungsleistungen zu
grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen
- Unterstützungsleistungen im Rahmen von Betriebsprüfungen
- Betreuung von außergerichtlichen und gerichtlichen
Rechtsbehelfsverfahren
- Beantragung von verbindlichen Auskünften, mündliche oder
schriftliche Verhandlungen mit dem Finanzamt bzw.
Hauptzollamt
- Beratungsleistungen im Zusammenhang mit
Umstrukturierungen und/oder der Gründung von Tochtergesellschaften
Berlin
Überwiegend werden insbesondere folgende Steuerberatungsleistungen benötigt:
- Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu umsatz-,
ertrag- sowie energie- und stromsteuerrechtlichen Sachverhalten
- Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der
Einheitsbewertung von Grundstücken sowie grundsteuerliche
und grunderwerbsteuerliche Fragestellungen
- Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit
Steuergesetzänderungen
- Steuerliche Würdigung von Vereinbarungen, insbesondere
Dienstleistungsverträgen, Geschäftsbesorgungs- und
Kooperationsverträgen
- Umsatzsteuerrechtliche Beratungsleistungen zu
grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen
- Unterstützungsleistungen im Rahmen von Betriebsprüfungen
- Betreuung von außergerichtlichen und gerichtlichen
Rechtsbehelfsverfahren
- Beantragung von verbindlichen Auskünften, mündliche oder
schriftliche Verhandlungen mit dem Finanzamt bzw.
Hauptzollamt
- Beratungsleistungen im Zusammenhang mit
Umstrukturierungen und/oder der Gründung von Tochtergesellschaften
Leistungszeitraum: 01.07.2022 - 30.06.2024 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.06.2026
Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
Die BVG hat das Recht, die Rahmenvereinbarung bis maximal 30.06.2026 einseitig zu verlängern.
1. Fortführungsoption: 01.07.2024 - 30.06.2025
2. Fortführungsoption: 01.07.2025 - 30.06.2026
1. Fortführungsoption: 01.07.2024 bis 30.06.2025
2. Fortführungsoption: 01.07.2025 bis 30.06.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der
Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen /Erklärungen
vorzulegen:
1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis
(z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum
des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei
Monate ist.
2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
des Unternehmens.
3. Eigenerklärung, dass von allen an dem Projekt mitwirkenden
Mitarbeitern die Verpflichtung zur Beachtung des
Datengeheimnisses nach § 53 Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) "Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26. November 2019" bzw. die am Sitz
des Unternehmens geltenden Datenschutzbestimmungen
eingeholt wurde bzw. spätestens bis zum Vertragsbeginn
eingeholt wird.
4. Eigenerklärung, dass nur solche Mitarbeiter im Projekt
eingesetzt werden, die dazu bereit sind, eine
Verpflichtungserklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes
abzugeben
5. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) nicht vorliegen.
7. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen
für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
vorliegen.
8. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)
nicht vorliegen.
9. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Berliner
Korruptionsregister vorliegt.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben
der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den
zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
berücksichtigen.
1) Umsatz: Angabe des Jahresumsatzes für die Jahre 2019,
2020, 2021 für vergleichbare Leistungen (vergleichbare
Leistungen sind Steuerberatungsleistungen) in EUR netto
Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung.
Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen i.H.v. mindestens:
30 Mio. EUR in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
1) Anzahl der festangestellten Mitarbeiter*innen: Angabe der
durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen für die Jahre 2019, 2020,
2021 mit Unterteilung nach Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern,
Steuerberatern und Sonstige
2) Steuerberatungsleistungen für ein
Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge
(Mitarbeiteranzahl: mindestens 1.000 Mitarbeiter*innen)
innerhalb der Jahre 2019-2021
3) Qualifikationen /Kenntnisse für alle zum Einsatz
kommende(n) Mitarbeiter*innen für die BVG
4) Qualifikationen /Kenntnisse der/die mandatsverantwortliche/n
Steuerberater*in und/oder Wirtschaftsprüfer*in für die BVG
Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung.
zu 1) in den Jahren 2019, 2020 und 20201 im Jahresdurchschnitt
mindestens 1.000 festangestellte Mitarbeiter*innen.
zu 2) mindestens drei Referenzen über vergleichbare
Leistungen (Steuerberatungsleistungen) aus
dem Jahr 2019, 2020 oder 2021 (Als vergleichbar gilt eine
Leistung, die Steuerberatungsleistungen zum
Gegenstand hat und für ein Unternehmen der öffentlichen
Daseinsvorsorge (Mitarbeiteranzahl: mindestens 1.000
Mitarbeiter*innen) erbracht wurde.)
zu 3) für alle zum Einsatz kommende(n) Mitarbeiter*innen sind
SAP-R3 4.7-Kenntnisse, IT-Kenntnisse in Bezug auf
angewandte IT-Verfahren und Kenntnisse der
spezifischengesetzlichen Vorschriften vorhanden
zu 4) Der/die mandatsverantwortliche/n Steuerberater*in und/oder Wirtschaftsprüfer*in für die BVG verfügt/verfügen über folgende Kenntnisse:
- Prüfung öffentlicher Unternehmen mit einem Mindestumsatz in
Höhe von mindestens 40 Mio. EUR pro Jahr oder großer
Kapitalgesellschaften im Sinne von §267 HGB
- Prüfung von Unternehmen der Verkehrsbranche
- Prüfung von Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl > 1.000
Mitarbeiter*innen
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und
fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.
Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum
Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
- Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in
deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte
Übersetzung
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung
während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung
durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der
Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben.
- Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum
vergaberechtlichen Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.
- Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des
Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren
Vergabeunterlagen, insbsondere der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach
§ 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und
der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Durch diese Bekanntmachung wird der
Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens
begonnen, in dem sich die
interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
Teilnahme am Verhandlungsverfahren FEM2-0135-2022
bewerben können.
Geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften (BewGe)
werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen und zur
Angebotsabgabe aufgefordert (voraussichtliche Frist
Erstangebot: 29.04.2022, 12:00).
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3)
unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1))
u. des Aktenzeichens FEM2-0135-2022 zu erfolgen. Auskünfte
werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum
31.03.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)
eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete
Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen
werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen
(auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von
Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG,
die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI
veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den
vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u.
Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen
zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom
AG zur Verfügung gestellte Nachrichtenfunktion im Vergabemanager AI verwenden.
Teilnahmefrist: 08.04.2022, 12:00 Uhr
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren
(s. auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit
dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe
dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen und müssen im AI Vergabemanager als Bietergemeinschaft registriert sein.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen
sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts
abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter
der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen
Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den
Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht
allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf
Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu
berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.1)
benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls
mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angaben zu den unter
Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten Eignungskriterien
können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen
auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit sich
Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen
(Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen
Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit
dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall
gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als
Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die
diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der
Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die
Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige
Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer
IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
werden.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/
Nachweise (s. Ziffer III.1) eingereicht werden.
9. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 29.04.2022, 12:00 Uhr
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte
Leistungsverzeichnis einzureichen.
Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne
Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.
Sofern der AG Verhandlungen durchführt, wird der AG den
Bieterkreis aufgrund einer ersten Auswertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien (Bewertungsmatrix für
Erstangebote) reduzieren und die zwei bestplatzierten
Bieter zum Verhandlungsgespräch einladen und nur mit diesen
Bietern das Verhandlungsverfahren fortsetzen (sukzessives
Abschichten).
Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 12.05.2022 statt.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen
Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote
abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten
Zuschlagskriterien ausgewertet.
10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze
zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.