optische Beweissicherung Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 255510
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
optische Beweissicherung Los 1
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die bautechnische Beweissicherung für die im möglichen Einflussbereich der U-Bahnbaumaßnahme liegenden Gebäude, Anlagen sowie Oberflächen vor Beginn der Baumaßnahme. Ziel ist die Feststellung des Urzustandes.
Die Lage der beweiszusichernden Gebäude, Anlagen und Flächen sind in den folgenden Plänen der Anlage D dargestellt.
Weitere Details zu den beweiszusichernden Grundstücken und Gebäuden sind tabellarisch in Anlage E1 zusammengestellt.
Dem Auftraggeber vorliegende Bestandsunterlagen von Gebäuden werden auf Anfrage nach Auftragserteilung bereitgestellt.
optische Beweissicherung Los 1
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Es handelt sich um eine Dienstleistung die im Rahmen des Qualifizierungssystem 2021/S 074-190185 am 12.04.2021 veröffentlicht wurde.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe mit der Örtlichkeit vertraut zu machen. Dazu ist eine Ortsbegehung durchzuführen. Im Angebotsschreiben ist durch den Bieter zu bestätigen, dass eine Ortsbesichtigung durch ihn durchgeführt wurde.
Die Beweissicherung ist zwingend vor Baubeginn, nach Zustimmung durch den Eigentümer und Freigabe durch den AG durchzuführen. Die Beweissicherung ist ggf. abschnittsweise durchzuführen, die Organisation darüber obliegt dem AN.
Die Beweissicherungsbeauftragung umfasst zunächst noch keine Zwischen- und Schlussbesichtigungen desgleichen keine Schadensabwicklungen, soweit nicht explizit im Leistungsverzeichnis erwähnt.
Die Anbringung von Rissmarken-/Plomben und Feuchtigkeitsmessungen sind nach Freigabe des AG bei Bedarf
auszuführen.
Ausschreibung läuft auf Grundlage Vergabekonzept.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
optische Beweissicherung Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45138
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Aufttragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet.
Rückfragen sind bis zu 10 Tage vor Angebotsabgabe einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3R3D8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]