Bauüberwachung, Modernisierung Verkehrsstation, Bremen-Neustadt Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56451
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung, Modernisierung Verkehrsstation, Bremen-Neustadt
Bauüberwachung, Modernisierung Verkehrsstation, Bremen-Neustadt
Bauüberwachung, Modernisierung Verkehrsstation, Bremen-Neustadt
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Es wurde bereits ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb durchgeführt (21FEI52920), bei dem jedoch kein Angebot eingegangen ist. Aus diesem Grund haben wir mit Bezug auf §13 Abs. 2 Nr. 1 SektVO ein neues Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt, weil die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert wurden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwachung, Modernisierung Verkehrsstation, Bremen-Neustadt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.