Bauüberwachung konstruktive Vorabmaßnahmen ABS Hanau - Gelnhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43792
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung konstruktive Vorabmaßnahmen ABS Hanau - Gelnhausen
Bauüberwachung konstruktive Vorabmaßnahmen ABS Hanau - Gelnhausen
Bauüberwachungsleistungen für Vorabmaßnahmen 2020 bis 2024 ABS HU-GN. Die Umsetzung der Baumaßnahmen der drei Bauwerke im Bereich der Bestandsstrecke sind vorgesehen. Die besteh. Stellwerkstechnik in GN und Langenselbold muss kompl. erneuert werden. Die Voraussetz. für ein künftiges viertes Gleis nördlich des dritten Gleises sind bereits geometrisch berücksichtigt. Dies betrifft die Unterführung für den Fußgänger- und Radverkehr, den Zugang zum Bf Hailer-Meerholz sowie die Maßnahmen, die die Trinkwassergewinnung der Stadtwerke GN beeinflussen. Das vierte Gleis ist auch bei den zu erstellenden Bauwerken für die Straßenüberführung der BAB A66 sowie die Wirtschaftswegebrücke im Zuge der BÜBeseitigungsmaßnahme Bleichstraße berücksichtigt."
ABS Hanau - Gelnhausen
Bauüberwachung konstruktive Vorabmaßnahmen ABS Hanau - Gelnhausen
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es werden alle in der e-Vergabe registrierten Firmen der Firmenliste Präqualifizierte Bauüberwachung Bau mit Stand vom 12.02.2020 zur Angebotsabgabe aufgefordert
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwachung konstruktive Vorabmaßnahmen ABS Hanau - Gelnhausen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.