Rahmenvertrag Bau - 1. Bauphase - Kohleausstieg Reuter West Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000812
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Bau - 1. Bauphase - Kohleausstieg Reuter West
Die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft ist mit ca. 90 % der mit Abstand größte Fernwärmeversorger in Berlin. Sie beabsichtigt die derzeit mit Kohle gefeuerten Anlagen am Standort Reuter West, Großer Spreering 5, 13599 Berlin, schrittweise durch diverse klimafreundliche Anlagen zu ersetzen. Ziel des Vorhabens ist die Modernisierung und Dekarbonisierung des Standortes sowie auch über 2030 hinaus den Weg hin zu einer klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung der Hauptstadt zu ebnen.
Nach derzeitigem Planungsstand beabsichtigt die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft dieses Ziel mittels diverser Teilprojekte und übergeordneter Maßnahmen zu erreichen.
Die Bauleistungen einiger dieser Teilprojekte sollen zusammengefasst über einen Rahmenvertrag von einem Vertragspartner erbracht werden, der mit dieser Bekanntmachung ausgeschrieben wird.
Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung umfasst die Planung und Errichtung mehrerer Maschinenhäuser inklusive Pfahlgründungen, die von Dritten mit diversen Komponenten ausgestattet werden sowie diverser weiterer Leistungen (siehe II.2.4)
Die konkreten Planungen für die unterschiedlichen Teilprojekte und Maßnahmen befinden sich in unterschiedlichen Planungs- und Reifegraden. Die Vergabestelle kann nicht ausschließen, dass weitere Maßnahmen/Teilprojekte hinzukommen oder bereits geplante Maßnahmen/ Teilprojekt nicht/nicht in der bisher geplanten Form realisiert werden. Der zukünftige Auftragnehmer muss daher flexibel seine Leistungen an geänderte Planungen anpassen.
Um die sehr komplexen und teilweise übergreifenden Bauleistungen der jeweiligen Teilprojekte und Maßnahmen zu koordinieren und mit so wenig wie möglich Schnittstellenverlusten umsetzen zu können, hält die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft es sachlich und fachlich für erforderlich, dass diese Bauleistungen im Wesentlichen aus einer Hand erbracht werden.
Nach derzeitigem Planungsstand umfasst der ausgeschriebene Leistungsumfang die Planung (Ausführungsplanung sowie Werk- und Montageplanung), Errichtung und Inbetriebnahme sämtlicher zur Realisierung der 1. Bauphase des Kohleausstiegs am Standort Reuter West
erforderlichen und zweckmäßigen Leistungen, soweit diese nicht ausdrücklich vom Auftraggeber selbst oder durch einen von diesem separat beauftragten Dritten ausgeführt werden. Folgende individuellen Leistungsumfänge für die einzelnen Maßnahmen, die teilweise ein paralleles Arbeiten erforderlich werden lassen, sind vorgesehen:
Teilprojekt „RSHP“ -Bau eines Gebäudes für Dampfturbinen- und Wärmepumpenanlage:
- Gebäude in Stahlbetonskelettbauweise mit leichter Außenwandkonstruktion
- Innenausbauarbeiten
- TGA (Technische Ausrüstung)
- Liefern und Einbau Kranbahnanlagen
- Tiefgründung als Pfahlgründung
- Einleitbauwerk
Teilprojekt „REB“ - Bau eines Schalt- und GIS- Gebäudes (2 Etagen und UG inkl. Kabeltunneln):
- Das Gebäude ist als Stahlbetonkonstruktion vorgesehen
- Innenausbauarbeiten
- TGA (Technische Ausrüstung)
- Spezialtiefbau mit Verbau (Spundwand) und Pfahlgründungsmaßnahmen)
- Liefern und Einbau Kranbahnanlagen
- Eigenbedarfs- und Leistungstransformatorenfundamente mit Brandschutzwänden
- Trennfeld mit 3 Portalen und Spannungs-/ Erdungs- und Trennungsschaltern
Teilprojekt „RHB“- Bau einer neuen Heizzentrale sowie die Anbindung über Rohrbrücken (Trassen) an weitere Gebäude:
• Nach derzeitigem Stand ist das Gebäude als Stahl- / Stahlbeton- bzw. Fertigteil-Konstruktion vorgesehen
• Erdarbeiten, Spezialtiefbau- und Pfahlgründungsmaßnahmen
• Innenausbauarbeiten
• TGA (Technische Ausrüstung)
• Kranbahnanlagen
Teilprojekt „RSD“ - Tiefbauleistungen:
- Ausheben und Entsorgen von Bodenaushub
- Liefern und Einbauen von Sand und Schotter als Frostschutz bzw. Tragschicht
- Herstellen von Straßen inkl. Entwässerung, Entwässerungsanlagen und Medien
- Herstellen von Kabelleerrohrtrassen incl. Kabelzugschächte
- Regenrückhaltebecken aus Beton (ca. 2.000 m³)
Die Vergabestellte weist ausdrücklich darauf hin, dass sich aufgrund der fortlaufenden Planung sowie aufgrund der ausstehenden Gremienentscheidungen die Leistungsumfänge sowohl während dieses Vergabeverfahrens als auch während der gesamten Laufzeit des zu vergebenen Rahmenvertrages weiter verändern und präzisiert werden.
Verlängerungsoption um 2 x 1 Jahr.
s. II.2.7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen):
Register A)
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Besitzverhältnisse).
Register B) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer
entsprechenden Bescheinigung.
Register C) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register D) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register E) und F)
entfallen
Register G) [MINDESTBEDINGUNG]
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register H [MINDESTBEDINGUNG]
Erklärung des Bieters, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat. Der Kodex findet sich unter
„Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Der Bieter erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Die einzelnen Nachweise unter III.1.2), Register K, L und M der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2), Register N der Bekanntmachung vorzulegen.
Register I) und J) - ENTFALLEN -
Register K) [MINDESTBEDINGUNG]
Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung (Versicherungsfall: Schadensereignis) einschließlich der Produkthaftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung, die die gesetzliche Haftpflicht des Auftragnehmers für Personen- und / oder Sachschaden und Umweltschäden Dritter mit einer Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. EUR je Versicherungsfall und zweifach im Versicherungsjahr deckt. Darüber hinaus ist eine Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. EUR pro Versicherungsfall und -jahr einzudecken und nachzuweisen.
Register L) [MINDESTBEDINGUNG]
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Dabei muss
der gemittelte Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 120 MEUR betragen.
Register M) [MINDESTBEDINGUNG]
Bestätigung/Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften für den Vertrag der Errichtung
a) in Höhe von mindestens 10 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft
b) für sämtliche Vorauszahlungen
c) in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft
von einer Bank mit einem Minimum Rating von BBB mit stabilem Ausblick (Standard & Poor’s, Fitch) oder Baa2 mit stabilem Ausblick (Moody’s) beizubringen. Unter dem Begriff „Auftragssumme“ ist für die Zwecke der Eignungsprüfung die vollständige vereinbarte Netto-Vergütung des künftigen Auftragnehmers zu verstehen, ohne dass nachträgliche Vergütungsänderungen, die sich aus der Durchführung oder Änderung des Vertrages ergeben, zu berücksichtigen sind. Im Fall von mehreren Ratings gilt das niedrigste Rating.
Register N) [MINDESTBEDINGUNG]
Vorlage der vollständigen, konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer einschließlich Lagebericht, Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben und Kommentaren der letzten 3 Geschäftsjahre mit Informationen zur Gewinn und Verlustrechnung (insbesondere zum EBIT), zur Bilanz (insbesondere zum Eigenkapital) und zur Kapitalflussrechnung (Cash-Flow).
Auf der Grundlage der angeforderten Informationen führt die Vergabestelle eine Bonitätsprüfung durch, um die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu bestimmen. Der Bewerber gilt als finanziell geeignet, wenn die Bonitätsprüfung ergibt, dass das Bewerberunternehmen im Verhältnis zum Wert und der Laufzeit des Vertrages finanziell gesund und groß genug ist, um sämtliche Vertragsverpflichtungen zu erfüllen. Hierzu muss der Bewerber u.a. über angemessene Gewinnmargen und ausreichend starke operative Cashflows sowie eine angemessene Kapitalausstattung mit einem allgemein akzeptablem (geringem) Verschuldungsgrad verfügen. Darüber hinaus müssen die Größe und das finanzielle Profil des Bewerbers in einem angemessenen Verhältnis zum Vertragswert stehen und es muss der positive Ausblick bestehen, dass der Bewerber seine finanzielle Eignung während der Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten kann.
Soweit der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Eignung von der Eignungsleihe (vgl. auch VI.3. A Ziffer 6 dieser Bekanntmachung) Gebrauch machen will, muss er zum einem den Dritten, auf den er sich berufen will, konkret benennen (z.B. bei Konzerngesellschaften die Muttergesellschaft) und zum anderen für diesen Dritten zusätzlich vorlegen:
(a) sämtliche Unterlagen gemäß III.1.1
(b) Unterlagen gemäß III.1.2. gemäß Register L und N
(c) Nachweis, dass der Dritte dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Auftragsfalle tatsächlich zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung). Bei Konzerngesellschaften kann der Nachweis u.a. erbracht werden durch:
(aa) eine Erklärung des Dritten (z.B. der Muttergesellschaft), dass dieser im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, zusätzlich zu III.1.2.) Register M (das nur vom Bewerber zu erbringen ist) eine Bürgschaft für den gesamten Leistungsumfang des Bewerbers zu übernehmen (Konzernbürgschaft) oder
(bb) den Nachweis eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der zusätzlichen Erklärung des herrschenden Unternehmens, dass es im Auftragsfalle:
(i) den Auftraggeber über eine bevorstehende Änderung oder Auflösung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vorab schriftlich informiert und
(ii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG automatisch erstellt, ohne dass es einer Meldung durch den Auftraggeber bedarf und
(iii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG entweder in Form einer Konzernbürgschaft bei ausreichender finanzieller Eignung der Muttergesellschaft, ansonsten in Form einer unbefristeten Bürgschaft einer Bank mit einem Minimum Rating von BBB mit stabilem Ausblick (Standard & Poor’s oder Fitch) oder Baa2 mit stabilem Ausblick (Moody’s), leisten wird.
Die Vergabestelle behält sich bei der Prüfung der finanziellen Eignung der Bewerber vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zusätzliche Unterlagen/Informationen vom Bewerber (oder bei einer Eignungsleihe von dem Dritten) zu fordern und/oder Aufklärungsgespräche zu führen. Dies kann insbesondere – ohne hierauf beschränkt zu sein - dann der Fall sein, wenn der Vergabestelle vom Markt/allgemein zugänglichen Medien usw. Informationen über die Bonität des Bewerbers vorliegen, die im Widerspruch zu den vorgelegten Unterlagen stehen bzw. einer Aufklärung bedürfen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.3), Register Q, S und T der Bekanntmachung vorzulegen. Die einzelnen Nachweise unter III.1.3), Register O und R der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register O) [MINDESTBEDINGUNG].
Nachweis über die Tätigkeit als Generalunternehmer im ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungsumfeld (vgl. Ziffer II.1.4 und II.2.4) in den letzten 10 Jahren durch mind. 1 Referenz.
Mindestens 1 Referenz aus den letzten 10 Jahren für den Schlüsselfertigbau eines Maschinenhauses mit einer Grundfläche von mindestens 800 m² in Heiz(-kraft)-werken oder vergleichbar großes industrielles Gebäude in Heiz(-kraft)-werken oder in vergleichbaren industriellen Anlagen.
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
- Auftraggeber
- Datum Auftragsvergabe
- Auftrags- und Schlussrechnungswert (soweit bereits abgeschlossen)
- Darstellung der Projektgröße und -volumen
- Hauptleistungsinhalte
- Beginn und Ende (soweit bereits abgeschlossen) der Leistungen
- Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers
- Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers
- Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers
Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen) zu nutzen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
Register P) ENTFÄLLT
Register Q) [MINDESTBEDINGUNG]
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Register R)
Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Energiemanagementsystems (DIN EN ISO50001:2018 oder gleichwertig), alternativ ist auch der Nachweis eines gültigen Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) möglich.
Register S) [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber hat einen HSE-Fragenkatalog zu beantworten. Der Fragenkatalog wird durch die Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) bereit gestellt.
Der Bewerber muss dabei die HSE-Ausschlusskriterien (1. Tabellenblatt) als Mindestanforderungen vollumfänglich erfüllen. Die Vergabestelle wird zudem die Antworten in dem HSE-Fragenkatalog (2. Tabellenblatt) gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss dabei eine minimale Punktzahl von 16 Punkten (= 30 Prozent) erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog (3. Tabellenblatt).
Register T) [MINDESTBEDINGUNG]
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in der Lage ist
a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.
b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch (mind. C1 nach gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen o. vergleichbar) sprechen, in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen
c) Arbeitsverantwortliche vor Ort, welche fließend Deutsch (mind. B1 nach gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen o. vergleichbar) sprechen.
siehe Vertragsunterlagen.
siehe Vertragsunterlagen.
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist bis zur Abgabe des ersten Angebotes unter den als geeignet festgestellten Bietern möglich.
Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.
(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2021_XX_XX“).
"K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Bescheinigungen/Unterlagen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register/Bescheinigung/Dokument von Dritten nicht geführt wird bzw. aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht erforderlich ist bzw. nicht erstellt wird.
Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. Der Bewerber hat in diesem Fall die zur Prüfung des fraglichen Registers (III.1.1. bis III.1.3.) erforderlichen Informationen durch Vorlage anderweitiger Unterlagen bzw. Eigenerklärungen zur Verfügung zu stellen. Der Vergabestelle steht es frei – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zur Aufklärung ergänzende Unterlagen und Informationen zu fordern. Dies gilt auch bei Mindestbedingungen.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter:
„CSR Risikoländer“
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.
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B. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
5. Aufgrund der Einstufung des Auftragsgegenstandes als kritische Infrastruktur sowie des besonderen Gefährdungspotentials des Ausführungsortes auf dem bestehenden Kraftwerksstandort Reuter West und der sich daraus ergebenden Risiken für die öffentliche Sicherheit bei einem Ausfall bzw. einer Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Fernwärme, macht die Vergabestelle von ihrem Recht nach § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch und wird die vollständigen Vergabeunterlagen nur denjenigen Bietern zur Verfügung stellen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nur mit dieser Maßnahme kann der Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wirksam realisiert werden.
6. Die Vergabestelle behält sich vor, in den Verdingungsunterlagen weitere Optionen bekannt zu geben.
7. Der geschätzte Gesamtauftragswert dieser Rahmenvereinbarung beträgt [Betrag gelöscht] EUR und stellt einen Höchstwert dar. Nach derzeitiger Planung schätzt die Vergabestelle das tatsächliche Abrufvolumen mit ca. [Betrag gelöscht] EUR ein. Aufgrund der sich weiter fortschreitenden Planung kann dieser Wert jedoch nach oben und nach unten variieren. Hinzu kommen Werte für die Optionen zur Verlängerungen von 2x1 Jahr.
8. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass der spätere Vertrag so gestaltet wird, dass keine Abrufverpflichtung des Auftraggebers besteht, wohl aber eine Grundauslastung gewährleistet bzw. bereits mit Zuschlag Leistungen fest beauftragt werden. Der Vertrag wird so konzipiert, dass dem Auftraggeber auf der einen Seite die notwendige Flexibilität bei den Abrufinhalten und den Abrufumfängen zusteht, die erforderlich ist, um die Bauleistungen während der Laufzeit des Rahmenvertrages ständig an neue Vorgaben und Entscheidungen anpassen zu können. Auf der anderen Seite wird aber auch berücksichtigt werden, dass der Auftragnehmer Kapazitäten vorhalten muss, um schnell und flexibel die Leistungen der einzelnen Abrufe aufnehmen und durchführen zu können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).