Qualifizierungssystem für Netzmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 2022001113
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem für Netzmaterial
Der Auftraggeber richtet hiermit das Qualifizierungssystem Netzmaterialien ein und betreibt es für unbestimmte Zeit. Im Dokument „Übersicht der Unterlagen zum Qualifizierungssystem Netzmaterialien“ (ID PQ_01) sind die Unterlagen zum Qualifizierungssystem aufgeführt.
Unternehmen können grundsätzlich jederzeit die Zulassung zum Qualifizierungssystem in Bezug auf vom Qualifizierungssystem umfasste Netzmaterialien beantragen. Für den Erhalt der Unterlagen mit technischen Beschreibungen ist in einem ersten Schritt ein ordnungsgemäßer Antrag auf Erhalt weiterer Unterlagen zu stellen. Hierzu und auf weitere Erläuterungen wird auf die Unterlagen ID PQ_03. ff. verwiesen. Hinsichtlich des Antrags auf Zulassung von Netzmaterial und Qualifizierung des antragstellenden Unternehmens für die in Folge dessen zugelassenen Netzmaterialien sowie Erläuterungen zum Antrag auf Zulassung wird auf die Unterlagen ID PQ_05. ff. verwiesen.
Die in Absatz 2 genannten Anträge sind auch von Unternehmen zu stellen, die die Zulassung von Netzmaterialien begehren, die der Auftraggeber vor dem Bestehen des Qualifizierungssystems Netzmaterialien schon einmal zugelassen hatte. Für solche Unternehmen kann jedoch bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Pflicht zur Vorlage eines Musters des betroffenen Netzmaterials entfallen. Hierzu wird auf die entsprechenden Erläuterungen in der Unterlage ID PQ_05. verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Qualifizierungssystem Netzmaterialien legt objektive Kriterien in Form technischer Anforderungen nach § 48 Abs. 2 S. 2 SektVO fest für die Prüfung und Zulassung von Netzmaterialien des Antragstellers zum Einsatz beim Auftraggeber.
siehe dazu nähere Ausführungen im Dokument ID PQ_02.
Die Bekanntmachung dient zur Information über das Bestehen eines Prüfungssystems gemäß § 37 Abs. 1 SektVO.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]