Durchführung von Sanierungsarbeiten (Quellensanierung: Bodenaustausch) Referenznummer der Bekanntmachung: BUKEA-NOV-N2-700/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsw/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Sanierungsarbeiten (Quellensanierung: Bodenaustausch)
Auf dem Grundstück Am Stadtrand 62 in Hamburg-Wandsbek wurde seit etwa den 1930er Jahren bis etwa ins Jahr 2000 ein Unternehmen zur Herstellung von Bauten-schutz-, Pflege- und Reinigungsmitteln betrieben. Für das Grundstück ist ein LCKW/BTEX-Schadensfall dokumentiert, der seit Jahren durch die zuständige Behörde hinsichtlich der Veränderung und Beeinflussung der Grundwasserbeschaffenheit überwacht wird.
Das Grundstück ist in den Besitz der FHH gekommen und soll aus Sicht des Grundwasser- und Bodenschutzes saniert werden, damit zukünftig eine gefahrlose Nutzung und wirtschaftliche Verwertung des Grundstückes möglich ist (Baureifmachung).
Die übergeordneten Planungsziele für die zukünftig gefahrlose Nutzung des Grund-stücks sind die Quellensanierung durch Bodenaustausch sowie die Baureifmachung (Kampfmittelfreiheit, Flächenrecycling).
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Durchführung von:
• Kampfmitteluntersuchungen in kontaminierten Bereichen
• Erdarbeiten (u.a. Großlochbohrungen) in kontaminierten Bereichen
• Transport von Aushubböden zur Entsorgung
• Entsorgung der Aushubchargen
• Erdbauliche Wiederherstellungsarbeiten
Auf dem Grundstück Am Stadtrand 62 in Hamburg-Wandsbek wurde seit etwa den
1930er Jahren bis etwa ins Jahr 2000 ein Unternehmen zur Herstellung von Bauten-
schutz-, Pflege- und Reinigungsmitteln betrieben. Für das Grundstück ist ein
LCKW/BTEX-Schadensfall dokumentiert, der seit Jahren durch die zuständige Be-
hörde hinsichtlich der Veränderung und Beeinflussung der Grundwasserbeschaffen-
heit überwacht wird.
Das Grundstück ist in den Besitz der FHH gekommen und soll aus Sicht des Grund-
wasser- und Bodenschutzes saniert werden, damit zukünftig eine gefahrlose Nutzung
und wirtschaftliche Verwertung des Grundstückes möglich ist (Baureifmachung).
Die übergeordneten Planungsziele für die zukünftig gefahrlose Nutzung des Grund-
stücks sind die Quellensanierung durch Bodenaustausch sowie die Baureifmachung
(Kampfmittelfreiheit, Flächenrecycling).
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Durchführung von:
• Kampfmitteluntersuchungen in kontaminierten Bereichen
• Erdarbeiten (u.a. Großlochbohrungen) in kontaminierten Bereichen
• Transport von Aushubböden zur Entsorgung
• Entsorgung der Aushubchargen
• Erdbauliche W iederherstellungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von Sanierungsarbeiten (Quellensanierung: Bodenaustausch)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28357
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterkommunikation: Eine automatische Nachricht über öffentliche Nacricht und Antworten erhalten Sie als Bewerber/Bieter nur dann automatisch, sofern Sie als Bewerber/Bieter im Bieterportal registriert sind und Sie als solcher auf "Teilnahmeantrag bearbeiten" geklickt haben.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mit dem Teilnahmeantrag ist noch kein Angebot abzugeben. Das Leistungsverzeichnis wird lediglich aus Informationszwecken bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]