Rechtsberatung des HOWOGE-Konzerns zu Transaktionen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-028-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.howoge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtsberatung des HOWOGE-Konzerns zu Transaktionen
Rechtsberatung des HOWOGE-Konzerns zu Transaktionen vor allem in folgenden Rechtsgebieten:
• Immobilienwirtschaftsrecht
• Steuerrecht
• Gesellschaftsrecht
• Arbeitsrecht
Leistungsinhalt ist die Rechtsberatung bei Transaktionen in Form von asset- oder share-deals bzw. joint ventures. Die zu vergebenden Rechtsberatungsleistungen beinhalten alle im Rahmen der Transaktionsanbahnung und -durchführung erforderlichen Rechtsberatungsleistungen, wie bspw. auch legal due diligences in Bezug auf den Transaktionsgegenstand. Eine allgemeine Rechtsberatung des HOWOGE-Konzerns ohne Zusammenhang mit Transaktionen ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. An den Auftragnehmer werden keine Notariatsmandate vergeben. Eine Andienungspflicht des Auftraggebers besteht nicht.
Die Vergabestelle wird diejenigen 3 Bewerber am Vergabeverfahren beteiligen, die alle Mindestanforderungen der Bekanntmachung erfüllen. Bewerben sich mehr als 3 Bewerber, die die Mindestanforderungen erfüllen, so erfolgt die Auswahl nach folgendem Auswahlschema:
1.) 1 Punkt für je weitere 10 Berufsträger über die Mindestanforderung gem. III.1.3 Nr. 4 hinaus (max. 4 Punkte)
2.) 1 Punkt für jede weitere, über die Mindestanforderung gem. III.1.3 Nr. 5 hinaus gehende Referenz in der Immobilientransaktionsberatung für (nicht zwingend kommunale) Wohnungsunternehmen aus den letzten drei Jahren (max. 5 Punkte)
3.) 1 zusätzlicher Punkt für jede besonders großvolumige (im Bereich über 250 Mio.€) vergleichbare Referenz in der Immobilientransaktionsberatung aus den letzten drei Jahren(max. 4 Punkte)
4.) 1 zusätzlicher Punkt für jede vergleichbare Referenz in der Immobilientransaktionsberatung mit
Bezug auf die Einbindung ausländischer Jurisdiktionen aus den letzten drei Jahren (max. 2 Punkte)
Insgesamt sind durch den Bewerber max. 15 Punkte zu erzielen. Die drei danach bestbewerteten Bewerber nehmen am Verhandlungsverfahren teil. Bei mehr als 3 punktgleich bewerteten Bewerbern, erfolgt unter den Gleichplatzierten eine Auswahl durch Bewertung der Referenzen nach Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit), Schwierigkeitsgrad nach billigem Ermessen des Auftraggebers.
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 17.6.2021, C-23-20) trifft die Vergabestelle folgende Zuordnung: dem Auftrag wird ein Maximalwert von 8 Mio. € (Honorarsumme) zugewiesen. Ein Anspruch auf Beauftragung in der vorgenannten Höhe kann aus dieser Mitteilung nicht abgeleitet werden. Die Parteien werden vor Erteilung eines Einzelmandates gemeinsam abschätzen, ob die Mandatierung noch innerhalb des Maximalwertes möglich ist. Eine Niederlegung des laufenden Mandates zur Unzeit ist – auch bei unerwarteter Überschreitung des Maximalwertes – nicht gestattet
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Bewerbung stellt die Vergabestelle ein Teilnahmeantragsformular zur Verfügung, das zwingend zu verwenden ist. Dies enthält für alle geforderten Erklärungen Musterformulare:
1. Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB und MiLoG,
2. Infoblatt „Angaben zum Bewerber“.
Für die Bewerbung stellt die Vergabestelle ein Teilnahmeantragsformular zur Verfügung, das zwingend zu verwenden ist. Dies enthält für alle geforderten Erklärungen Musterformulare:
3. Angaben zum Umsatz mit Rechtsberatungsleistungen in den letzten 3 Jahren.
Für die Bewerbung stellt die Vergabestelle ein Teilnahmeantragsformular zur Verfügung, das zwingend zu verwenden ist. Dies enthält für alle geforderten Erklärungen Musterformulare:
4. Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers (nur Berufsträger),
5. Angaben zu Referenzen für Rechtsberatungsleistungen in den letzten 3 Jahren. Hierzu sind Referenzmandate zu benennen, die mit dem unter II.2.4 benannten Beratungsspektrum vergleichbar sind. Zu den Referenzmandaten sind folgende Informationen zu übermitteln (soweit berufsrechtlich zulässig): Name des Mandanten (ggf. anonymisiert), Branche, public oder private sector, Beratungsinhalte (Rechtsgebiete), Ausführungszeit, Ausführungsort, Transaktionsvolumen (Größenordnung), möglichst: Ansprechpartner.
Zu 4.) mindestens 20 Mitarbeiter (nur Berufsträger),
zu 5.) mindestens 2 Referenzen für die Immobilientransaktionsberatung in einer Größenordnung von mindestens 20 Mio. € für kommunale Wohnungsbauunternehmen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Für die Bewerbung stellt die Vergabestelle ein Teilnahmeantragsformular zur Verfügung, das zwingend zu verwenden ist. Dies enthält für alle geforderten Erklärungen Musterformulare:
1. Bietererklärung gem. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz,
2. Erklärung zur Frauenförderung,
3. Vertraulichkeitserklärung für die Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Für die Bewerbung stellt die Vergabestelle die Bewerbungsunterlagen (inkl. Teilnahmeantragsformular) elektronisch auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/152529
zum Download zur Verfügung. Der darin enthaltene Teilnahmeantrag ist zwingend zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen andernfalls nicht zu berücksichtigen. In jedem Falle werden interessierte Bewerber gebeten, sich auf der Vergabeplattform als Bewerber mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bewerberfragen und Klarstellungen informiert werden können. Die Registrierung ist kostenfrei möglich.
2. Der Teilnahmeantrag ist vollständig auszufüllen, die geforderten Erklärungen und Nachweise sind vollständig abzugeben bzw. beizufügen. Die Vergabestelle wird unvollständige Teilnahmeanträge nicht berücksichtigen, wenn fehlende Erklärungen und/oder Nachweise bis zum Ablauf einer gesetzten Nachfrist nicht nachgereicht werden.
3. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform einzureichen. Die Vergabestelle wird Teilnahmeanträge nicht berücksichtigen, die nicht form- und/oder nicht fristgerecht eingereicht werden.
4. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzugeben, wonach diese im Auftragsfalle eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
5. Beruft sich der Bewerber hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen von Drittunternehmen, so ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung der Drittunternehmen beizufügen, wonach diese dem Bewerber im Auftragsfalle ihre Ressourcen zur Verfügung stellen. Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +4[gelöscht]
Fax: +4[gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +4[gelöscht]
Fax: +4[gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/