NORA-E21X Referenznummer der Bekanntmachung: 43f1_2022_03_NORA-E
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
NORA-E21X
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Ausschreibung von Dienstleistungen zur Erstellung und Integration einer Network Operation an Road Application (NORA) - Software für die Autobahn GmbH des Bundes zur Steuerung von Netzbeeinflussungsanlagen wie substitutiven Wechselwegweisern (WWW) und dynamischen Wegweisern mit integrierter Stauinformation (dWiSta) in die bestehende E21X-Architektur der Autobahn GmbH des Bundes.
Frankfurt am Main
Es soll eine Individualsoftware übernommen, geändert und in die Systemlandschaft von E21X integriert werden oder nach dem Vorbild des bestehenden Systems eine Individualsoftware neu erstellt und in die Systemlandschaft von E21X integriert werden. Dabei darf insbesondere das Grundprinzip der automatischen Steuerung, bestehend aus einfachen, von einem Ver-kehrsingenieur erstellten "Wenn-Dann-Regeln", die minütlich automatisiert ausgewertet wer-den, nicht verändert werden. Der künftige Auftragnehmer erhält nach Zuschlagserteilung den Quellcode der bestehenden NORA-Software als Beistellung zur Anschauung und - bei Bedarf - Bearbeitung. Ziel der geplanten Ausschreibung ist die funktionale Anpassung und Erweiterung bzw. Neuentwicklung der in Betrieb be-findlichen Netzsteuerungssoftware NORA (Network Operation and Road Application) inklusive der Integration in die E21X-Systemumgebung.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 36 Monaten und verlängert sich vier Mal um weitere 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Verlängerung sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Für den Fall der Verzögerung der Folgebeschaffung verlängert sich die Rahmenvereinbarung zusätzlich um weitere 12 Monate.
Für den Fall der Verzögerung der Folgebeschaffung verlängert sich die Rahmenvereinbarung zusätzlich um weitere 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung haben der Bewerber, das jeweilige Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft sowie jeder im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) benannte Unterauftragnehmer
- eine Eigenerklärung gem. §§ 1, 29 HGB,
- eine Vertraulichkeitserklärung,
- eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB und
- eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. 1 GWB vorzulegen.
Die abzugebenden Erklärungen sind in dem Dokument T01_Teilnahmeantrag enthalten und
dort konkretisiert.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben der Bewerber, das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jeder im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) benannte Unterauftragnehmer den Netto-Unternehmensumsatz für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 unter
Verwendung des Dokuments T01_Teilnahmeantrag anzugeben.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bewerber, das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jeder im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) benannte Unterauftragnehmer Eigenerklärungen zu
Referenzproiekten (Allgemeine Projektangaben, Projektzeitraum, Angaben zum Leistungsgegenstand und -umfang, Mitwirkung des Bewerbers, Ansprechpartner des Referenzkunden) nach Maßgabe des Dokuments T02_Referenzbogen abzugeben.
Es sind drei oder mehr Referenzprojekte von drei unterschiedlichen Auftraggebern aus dem Zeitraum seit Januar 2015 einzureichen. Hierzu ist das Formular T02_Referenzbogen zu verwenden. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die
mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Gegenstand des Referenzprojektes ist die Erstellung einer Software zur Steuerung von kollektiven Netzbeeinflussungsanlagen im motorisierten Individualverkehr auf Außerortsstraßen.
2. Im Referenzprojekt wurde die direkte oder indirekte Anbindung von TLS-Außenanlagen umgesetzt.
Referenzprojekte, die vorstehende unter 1.) und 2.) genannten Anforderungen erfüllen, erhalten 10 Punkte.
Referenzprojekte, die vorstehende unter die 1.) oder 2.) genannten Anforderungen erfüllen erhalten 5 Punkte.
Referenzprojekte, die vorstehend unter a) und b) genannten Anforderungen nicht erfüllen, gehen mit 0 Punkten in die Wertung ein.
Zum Nachweis der Eignung muss insgesamt aber mindestens in einem Projekt die vorstehend unter 1.) genannte Anforderung und mindestens in einem Projekt die vorstehend unter 2.) genannte Anforderung erfüllt sein.
Bewerber/Bieter, die diese Eignungsanforderung nicht erfüllen, sind als ungeeignet vom Verfahren auszuschließen (Mindestanforderung).
Zum Nachweis der Eignung muss insgesamt aber mindestens in einem Projekt die vorstehend unter 1.) genannte Anforderung und mindestens in einem Projekt die vorstehend unter 2.) genannte Anforderung erfüllt sein.
Bewerber/Bieter, die diese Eignungsanforderung nicht erfüllen, sind als ungeeignet vom Verfahren auszuschließen (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Die reguläre Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate. Sofern der Auftraggeber der Verlängerung nicht widerspricht, kann diese 4 Mal um 12 Monate, sowie Im Falle der Verzögerung der Folgebeschaffung ein weitere 12 Monate verlängert werden. Die Maximallaufzeit von 8 Jahren übersteigt die grds. Höchstlaufzeit von 4 Jahren gem. § 21 Abs. 6 VgV. Allerdings liegt ein begründeter Sonderfall gem. § 21 Abs. 6 VgV vor: Vorliegend wird aus Kaptiel 7 der Leistungsbeschreibung (B01) deutlich, dass mindestens die ersten 13 Monate der Entwicklung der Software dienen. Die Nutzung erfolgt damit - sofern keine Verzögerungen eintreten - frühestens ab dem 14 Monat. Wegen des hohen Aufwandes für die Entwicklung und die Einarbeitung bzw. Schulung der Anwenderinnen und Anwender ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geboten, für den Vertrag eine Vertragslaufzeit vorzusehen, die am möglichen technischen Lebenszyklus der Software ausgerichtet ist. Eine lediglich vierjährige Laufzeit hätte zur Folge, dass 1. die Einführungsaufwände der neuen Software die Kosten für die eigentliche Leistungserbringung übersteigen könnten und 2. die Ausrichtung der Prozesse an der neuen Software einen unverhältnismäßig hohen Aufwand im Verhältnis zur Laufzeit bedeuten würden. Darüber hinaus erfordert die Vertragsdurchführung zwingend erhebliche Investitionen, deren Amortisation innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren nicht erwartet werden kann. Ferner muss im Falle einer Verzögerung der Folgebeschaffung die mit der zu beschaffende Software erfolgende Verkehrssicherung zwingend sichergestellt werden. Verglichen mit der faktischen Laufzeit vergleichbarer IT-Verträge bedeutet eine max. Laufzeit von acht Jahren einen angemessenen Ausgleich zwischen einer an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgerichteten Beschaffung und dem Ziel, eine Leistung nicht für einen zu langen Zeitraum dem (erneuten) Wettbewerb zu entziehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Nach erfolgter Eignungsprüfung der Bewerber wird die Vergabestelle die drei Bewerber auswählen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen. Die Auswahl der drei bestplatzierten geeigneten Bewerber erfolgt für die Aufforderung zur Angebotsabgabe anhand der von den Bewerbern eingereichten Referenzen (T02_NORA-E_Referenzbogen). Für den Fall des Punktgleichstands, d.h. wenn eine rein objektive Auswahl nach qualitativen Kriterien unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht möglich ist, erfolgt ein Losentscheid.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WRXJZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]