ukb - Interimsvereinbarung zur Speisenversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 50a-21 (200) BER

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukb.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Berufsgenossenschaftliche Klinik
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ukb - Interimsvereinbarung zur Speisenversorgung

Referenznummer der Bekanntmachung: 50a-21 (200) BER
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Versorgung der Patienten des ukb mit Speisen und Getränken sowie Mitarbeiterverpflegung und Konferenzservice

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH Warener Straße 7 12683 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Verträge über die Versorgung von Pateinten, Mitarbeiter und Konferenzteilnehmer des ukb müssen über die zunächst vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus verlängert werden, da das laufende Vergabeverfahren für diese Leistungen durch ein Vergabenachprüfungsverfahren unterbrochen wurde.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Leistungen (EU-Bekanntmachung 2021/S 129-342975) ist durch ein Vergabenachprüfungsverfahren unterbrochen worden. Die Vergabekammer hat die Frist zur Entscheidung über den Nachprüfungsantrag kurzfristig so weit verlängert, dass mit einer Entscheidung, vor allem aber mit einem rechtzeitigen Leistungsbeginn im Rahmen des ausgeschriebenen Folgevertrages nicht mehr sicher vor Ende der Laufzeit der bestehenden Versorgungsverträge gerechnet werden kann. Fristen für ein Vergabeverfahren mit mehreren Wettbewerbern können nicht mehr eingehalten werden. Es besteht daher Dringlichkeit, die Verpflegungsleistungen des Krankenhauses für einen Übergangszeitraum, der bis sich bis zum derzeit zeitlich nicht sicher abschätzbaren Abschluss des Vergabeverfahrens einschließlich des Vergabenachprüfungsverfahrens erstrecken wird, durch die Verlängerung bestehender Verträge zu sichern.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 129-342975
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Interimsvereinbarung zur Speisenversorgung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Langenfeld
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHRJMQ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB und der Unwirksamkeit des Auftrags durch schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/03/2022