ukb - Interimsvereinbarung zur Speisenversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 50a-21 (200) BER
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukb.de
Abschnitt II: Gegenstand
ukb - Interimsvereinbarung zur Speisenversorgung
Versorgung der Patienten des ukb mit Speisen und Getränken sowie Mitarbeiterverpflegung und Konferenzservice
BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH Warener Straße 7 12683 Berlin
Die Verträge über die Versorgung von Pateinten, Mitarbeiter und Konferenzteilnehmer des ukb müssen über die zunächst vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus verlängert werden, da das laufende Vergabeverfahren für diese Leistungen durch ein Vergabenachprüfungsverfahren unterbrochen wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Leistungen (EU-Bekanntmachung 2021/S 129-342975) ist durch ein Vergabenachprüfungsverfahren unterbrochen worden. Die Vergabekammer hat die Frist zur Entscheidung über den Nachprüfungsantrag kurzfristig so weit verlängert, dass mit einer Entscheidung, vor allem aber mit einem rechtzeitigen Leistungsbeginn im Rahmen des ausgeschriebenen Folgevertrages nicht mehr sicher vor Ende der Laufzeit der bestehenden Versorgungsverträge gerechnet werden kann. Fristen für ein Vergabeverfahren mit mehreren Wettbewerbern können nicht mehr eingehalten werden. Es besteht daher Dringlichkeit, die Verpflegungsleistungen des Krankenhauses für einen Übergangszeitraum, der bis sich bis zum derzeit zeitlich nicht sicher abschätzbaren Abschluss des Vergabeverfahrens einschließlich des Vergabenachprüfungsverfahrens erstrecken wird, durch die Verlängerung bestehender Verträge zu sichern.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Interimsvereinbarung zur Speisenversorgung
Ort: Langenfeld
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHRJMQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB und der Unwirksamkeit des Auftrags durch schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).