Ww. Curslack, Trinkwasserbehälter, Anlagentechnik Referenznummer der Bekanntmachung: NOV 01/22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburgwasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ww. Curslack, Trinkwasserbehälter, Anlagentechnik
Ww. Curslack, Neubau Trinkwasserbehälter, Anlagentechnik
Anlagenbau
Anlagentechnische Ausrüstung eines Neubaus von einem Trinkwasserbehälter, Nutzvolumen von ca. 25.000 m3, mit einem integrierten Pumpwerksgebäude (Los Anlagentechnik).
Wesentliche Leistungen:
- Montage von drei Kreiselpumpen (bis 2.500 m³/h)
- Lieferung und Montage von Rohrleitungen und Armaturen bis DN 1200
- Lieferung und Montage von Stahlbühnen und -treppen
- Lieferung und Montage einer Desinfektionsanlage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe FM Eignung
siehe FM Eignung und Eignungsnachweis
siehe FM Eignung und Eignungsnachweis
Nachweis einer Referenz, maximal 5 Jahre zurückliegend, Lieferung und Montage von kunststoffbeschichteten, trinkwasserzugelassenen Stahlrohren DN 600
oder größer, Mindestlänge 10 lfdm unter Einhaltung der hygienischen Bedingungen in einem Wasserwerk
Personalstruktur gewerbliche Mitarbeiter: Mindestens jahresdurchschnittlich 5 Mitarbeiter in der Montage
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um einen Teilnahmewettbewerb. Für die Abgabe des Teilnahmeantrages sind die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare FM Eignung und Eignungsnachweis zu verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).