Lieferung, Einbau und Wartung von Verkehrsfahrtreppen [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 Qualifizierungssystem Fahrtreppen

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RS3V/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RS3V
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung, Einbau und Wartung von Verkehrsfahrtreppen [bq]

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 Qualifizierungssystem Fahrtreppen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45313200 Installation von Rolltreppen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
42416400 Rolltreppen
50740000 Reparatur und Wartung von Rolltreppen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung, Einbau, Wartung und Reparatur von wetterfesten Verkehrsfahrtreppen:

- Rahmenvertrag für den Ersatz von ca. 53 auf diversen U-Bahn-Haltestellen im Streckennetz der Hamburger Hochbahn AG vorhandenen Fahrtreppen in den Jahren 2023 bis 2028.

- Einbau von diversen Verkehrsfahrtreppen in neu errichtete, bzw. umgebaute U-Bahn-Haltestellen der Linien U4 und U5.

Leistungen und Ausstattung:

- teilweise Demontage und fachgerechte Entsorgung alter Fahrtreppen

- Einbau und Inbetriebnahme der neuen Fahrtreppen

- normgerechte Ausführung nach EN 115-1 und BOStrab

- Ausführung mindestens entsprechend Energieeffizienzstandard A gemäß EN ISO 25745-3

- Innen-, Außen- und Zusatzbalustraden aus emailliertem Stahlblech

- mit wechselnder Fahrtrichtung (Wechselsteuerung)

- Antriebseinheit jeweils außerhalb des Stufenbandes in der oberen Umkehrstelle

- Auflagerabstände und Grubenabmessungen richten sich nach den vorhandenen, bzw. geplanten baulichen Gegebenheiten. Veränderungen der Gebäudekonstruktionen werden nicht vorgenommen.

- Kraftübertragung über Stirnradvorgelege

- Einsatz einer Wiederbereitschaftsschaltung

- SPS-Steuerung, Steuerschränke in Schutzklasse II

- ausschließlich halogenfreie Kabel für die elektrische Verkabelung

- Datenübertragung über Profibus DP, Netzwerk, Datenschnittstelle zur Fernüberwachung

- Funktionstest und Werksabnahme jeder Fahrtreppe in liegender Position am Produktionsort

- Erstellung einer Typprüfung aller Fahrtreppen zur Erleichterung der TAB-Abnahmen

- Rahmenvertrag für die Wartung, Instandsetzung und Vollunterhaltung der Fahrtreppen. Hierfür ist ein leistungsfähiges Service-Netz des Auftragnehmers erforderlich, welches den Beginn einer Störungsbehebung innerhalb von 2 Stunden sicherstellt sowie einen Bereitschaftsdienst für die Behebung von Garantie- und Gewährleistungsschäden beinhaltet.

- Ersatzteilversorgung für die Fahrtreppen über die hierfür vorgesehene Nutzungsdauer von 30 Jahren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

01. Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister.

02. Keine Eintragung im Gewerbezentralregister, die die Eignung oder Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt.

03. Einhaltung der Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern und Abgaben.

04. Anmeldung des Wirtschaftsteilnehmers bei der Berufsgenossenschaft.

05. Der Wirtschaftsteilnehmer hat Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption getroffen.

06. Es dürfen grundsätzlich keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen.

07. Es muss eine Berufshaftpflichtversicherung zu marktüblichen Bedingungen mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 10 Mio. EUR und für sonstige Schäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR vorliegen.

08. Der Wirtschaftsteilnehmer oder sein Rechtsvorgänger muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestumsatz von 10 Mio. EUR gehabt haben für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Eigenanteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

09. Im Auftragsfalle darf nur Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, Montageleiter) eingesetzt werden.

10. Der Bewerber oder sein Rechtsvorgänger muss in Bezug auf den Zeitpunkt der Bewerbung in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Projekte mit Referenzanlagen ausgeführt haben, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.

11. Anwendung eines eigenen oder eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems (DIN ISO 9001 2008).

12. Sicherstellung einer Ersatzteilversorgung für die Fahrtreppen über die hierfür vorgesehene Nutzungsdauer von 30 Jahren.

13. Benennung der Leistungen, die von Nachunternehmern erbracht werden sollen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Zu 01. Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister.

Zu 02. Vorlage eines Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister. dieser darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein Jahr sein. Im Falle einer vorhandenen Eintragung zusätzlich Vorlage einer Eigenerklärung, welche geeigneten Gegenmaßnahmen getroffen worden sind.

Zu 03. Vorlage einer Bescheinigung des Finanzamtes. Diese darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein Jahr sein.

Zu 04. Vorlage eines Nachweises über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Dieser darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein Jahr sein.

Zu 05. Vorlage einer Eigenerklärung über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance-Erklärung).

Zu 06. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn mindestens ein Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.

Zu 07. Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

Zu 08. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.

Zu 09. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.

Zu 10. Vorlage einer Auflistung von Leistungen, die der Bewerber in den letzten 5 Jahren ausgeführt hat und mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Hierbei sind mindestens 3 Projekte mit Referenzanlagen insbesondere mit Antriebseinheit außerhalb des Stufenbandes in der oberen Umkehrstelle zu benennen, jeweils der Auftraggeber mit Ansprechpartner, das Auftragsvolumen und der Eigenanteil anzugeben sowie die Leistungen kurz zu beschreiben.

Zu 11. Vorlage eines Nachweises über die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems (DIN ISO 9000 ff). Nicht zertifizierte Unternehmen haben für ihr eigenes QM-System folgende Punkte darzulegen:

- Qualitätsziele und Qualitätspolitik,

- Mitteilung des Verantwortlichen für das Qualitätsmanagement,

- Mitteilung, ob ein QM-System in einem Handbuch beschrieben ist,

- Erklärung, dass die Mitarbeiter für die entsprechenden Arbeitsprozesse ausgebildet und qualifiziert sind und ob diese an den erforderlichen Schulungen teilnehmen.

Zu 12. Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung.

Zu 13. Vorlage einer entsprechenden Erklärung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Anforderung an Bietergemeinschaften:

Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,

- in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind,

- in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,

- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit Angebotsabgabe eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

2.) Hinweis:

Verbindliche Bestellungen der in dieser Veröffentlichung beschriebenen Fahrtreppen erfolgen jeweils erst nach Genehmigung der entsprechenden Investitionspläne durch den Aufsichtsrat des Auftraggebers. Genehmigungen der Investitionspläne werden jeweils zum Ende jedes Jahres für das darauffolgende Jahr eingeholt. Bei Rahmenverträgen können entsprechende verbindliche Bestellungen erst daraufhin erfolgen.

3.) Durchführung von Vergabeverfahren:

Auf Grundlage dieses Qualifizierungssystems sollen Vergabeverfahren durchgeführt werden, bei denen jeweils nur Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die die geforderten Nachweise und Unterlagen vorab vollständig vorgelegt und damit im Teilnahmewettbewerb ihre Eignung nachgewiesen haben.

Die erste entsprechende Ausschreibung ist für Mitte April 2022 geplant. Deshalb sollten interessierte Bewerber ihren vollständigen Teilnahmeantrag bis spätestens 08.04.2022 digital über das DTVP-Vergabeportal beim Auftraggeber einreichen.

Die Ausschreibungsunterlagen werden den Bietern ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform DTVP zur Verfügung gestellt, ein postalischer Versand erfolgt nicht.

4.) Teilnahmeanträge:

Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Angaben und Nachweise entsprechend Ziffer III.1.9) sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen.

Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare, geeignete Dokumente ihres Herkunftslandes vorlegen.

Sämtliche Angaben und Nachweise entsprechend Ziffer III.1.9) sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.

5.: Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und Geschäftspartner der HOCHBAHN:

Die Hamburger Hochbahn AG hat Nachhaltigkeitsstandards definiert, die Anforderungen an Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz, Geschäftsethik und Compliance beinhalten. Diese sind als Dokument auf der DTVP-Vergabeplattform unter "Teilnahmeunterlagen" hinterlegt, sind weltweit gültig und richten sich sowohl an Lieferanten als auch Dienstleister. Diese Nachhaltigkeitsstandards sollen Vertragsbestandteil werden und in diesem Vergabeverfahren werden teilweise zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien als Zuschlagskriterien und Leistungspflichten Anwendung finden.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RS3V

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/03/2022