Verkehrslösung Schöneweide 11. BA Nord-Süd-Tangente - Umweltanalytik Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0113-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrslösung Schöneweide 11. BA Nord-Süd-Tangente - Umweltanalytik
Verkehrslösung Schöneweide 11. BA Nord-Süd-Tangente - Umweltanalytik
Berlin
Angaben zum Vorhaben
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), AöR - nachfolgend als Auftraggeber (AG) bezeichnet - beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Vergabe der Umweltanalytik für die grundhafte Erneuerung der Bus- und Gleisschleife am Bahnhof Schöneweide. Dabei handelt es sich um das von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) des Landes Berlin bestellte und sonderfinanzierte Projekt
"Verkehrslösung Schöneweide"
von der Schnellerstraße bis zum Sterndamm/Südostallee im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin. Das Projekt stellt den 11. Bauabschnitt der Straßenbahn Nordsüdtangente dar und wird nach der Umsetzung an die Straßenbahnneubaustrecken Adlershof II anschließen.
Beschreibung der geplanten Bauumsetzung
Das Bauvorhaben befindet sich in und an der Straßenbahn- und Buswendeschleife Schöneweide mit den Baugrenzen in der Brückenstraße und dem Sterndamm im Stadtbezirk Treptow-Köpenick von Berlin, OT Schöneweide.
Zur Bewerkstelligung einer flächendeckenden Entwässerung wird auf dem Großteil der Projektfläche ein BVG-eigenes Entwässerungsnetz aufgebaut. Teil hiervon ist auch ein unterirdisches Regenrückhaltebecken mit einem Nutzvolumen von ca. 460 m³ Wasser.
Neben den vorgenannten Leistungen führen Dritte (BWB, SGA, NBB etc.) sowie diverse Abteilungen der BVG (Fahrleitung, Bahnstrom, Weichensteuerung, Haltestellen etc.) Leistungen im Schatten der Baumaßnahme respektive der Absperrmaßnahmen der BVG aus.
Der gesamte Baustellenbereich und das angrenzenden Gelände liegen in der Trinkwasserschutzzone III. Die Anforderungen aus der "Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Johannisthal (Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal).
Vorhabenbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die zu erbringenden Leistungen für die Umweltanalytik für die grundhafte Erneuerung "Verkehrslösung Schöneweide". In Vorbereitung auf die Umweltanalytik wurden grobe Untersuchungsbereiche ausgewiesen die für die Festlegung der Rasterfelder angewandt werden können. Diese grobe Vorplanung muss im Zuge der Leistung auf Basis der Ausführungsplanung fortgeschrieben und ausgeführt werden, sodass eine vollumfängliche Probenahme und chemische Analyse des Aushub- und Aufbruchmaterials zur weiteren Verwertung und Entsorgung erfolgen kann.
Die von der Baumaßnahme betroffenen Bereiche befinden sich in Berlin, im Stadtbezirk Treptow-Köpenick. Im Zuge der Grundinstandsetzung werden etwa 1,5 km Gleis, 8 Haltestellen, ein Pausenheim als Hochbau und ein unterirdisches Regenrückhaltebecken umgesetzt.
Der Planfeststellungsbeschluss zum Projekt liegt seit Ende September 2021 vor.
Die Ausführungsplanungen der verschiedenen Gewerke und der Leitungsbetreiber befinden sich in der finalen Schnittstellenabstimmung vor der Prüfung.
Die benötigten Bauleistungen Gleisbau, Fahrleitung, Bahnstrom etc. wurden veröffentlich und EU-weit ausgeschrieben. Eine Vergabe soll so erfolgen, dass ein Baubeginn für die vorrrangehenden Leitungsbaumaßnahmen im Februar 2022 und der Gleisbau im März 2022 beginnen kann.
Ausführungszeitraum der Baumaßnahme:
Februar 2022 bis März 2024 nach derzeitigen Bauablaufplan
Ausführungszeitraum der Leistung "Umweltanalytik":
Eine Woche nach Zuschlagserteilung bis März 2024, ggf. erfolgen im Zuge der Baudurchführung weitere Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1 der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG
und AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung
(Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zu Umsätzen
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung bzw. Eigenerklärung Fachkundenachweis) mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen
gemäß Formblatt
- Im Unternehmen des / der Bewerbenden oder der Bewerbergemeinschaft müssen mindestens 2 festangestellte Baustoffprüfer*Innen (oder gleichwertig) tätig sein, die Erfahrungen mit der Thematik der Umweltanalytik vorweisen können.
- Im Unternehmen des / der Bewerbenden müssen mindestens 2 festangestellte Ingenieur*Innen (oder gleichwertig) tätig sein, die Erfahrungen mit der Thematik der Umweltanalytik vorweisen können.
- Das Unternehmen des / der Bewerbenden besitzt die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025. Der Nachweis ist dem Teilnahmewettbewerbsunterlagen beizulegen.
- Das Unternehmen des / der Bewerbenden besitzt die Zulassung nach RAP Stra 15. Der Nachweis ist dem Teilnahmewettbewerbsunterlagen beizulegen.
- Zum Nachweis der Fachkunde des / der Bewerbenden oder der Bewerbergemeinschaft sind zwei Referenzen einzureichen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. Als vergleichbare Referenzen sind nur Referenzen zur Umweltanalytik oder Baustoffprüfung zugelassen.
- Eine Referenz muss Kosten für die Probeentnahme inkl. Umweltanalytik von mindestens 100 T EUR netto umfassen. Die weitere Referenz muss Kosten von mindestens 50 T EUR netto umfassen.
Werden die genannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, so kann der Teilnahmeantrag nicht gewertet werden.
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
- durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu
vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen
erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung und Eigenerklärung Fachkundenachweis) liegen den Vergabeunterlagen bei.
- Im Unternehmen des / der Bewerbenden oder der Bewerbergemeinschaft müssen mindestens 2 festangestellte Baustoffprüfer*Innen (oder gleichwertig) tätig sein, die Erfahrungen mit der Thematik der Umweltanalytik vorweisen können.
- Im Unternehmen des / der Bewerbenden müssen mindestens 2 festangestellte Ingenieur*Innen (oder gleichwertig) tätig sein, die Erfahrungen mit der Thematik der Umweltanalytik vorweisen können.
- Das Unternehmen des / der Bewerbenden besitzt die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025. Der Nachweis ist dem Teilnahmewettbewerbsunterlagen beizulegen.
- Das Unternehmen des / der Bewerbenden besitzt die Zulassung nach RAP Stra 15. Der Nachweis ist dem Teilnahmewettbewerbsunterlagen beizulegen.
- Zum Nachweis der Fachkunde des / der Bewerbenden oder der Bewerbergemeinschaft sind zwei Referenzen einzureichen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. Als vergleichbare Referenzen sind nur Referenzen zur Umweltanalytik oder Baustoffprüfung zugelassen.
- Eine Referenz muss Kosten für die Probeentnahme inkl. Umweltanalytik von mindestens 100 T EUR netto umfassen. Die weitere Referenz muss Kosten von mindestens 50 T EUR netto umfassen.
Werden die genannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, so kann der Teilnahmeantrag nicht gewertet werden.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach
den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des
GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird
folgendes System zugrunde gelegt:
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und
Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass
Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der
Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich
Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben,
Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle
Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern
zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und
Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf
Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss
des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in §
123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten
Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein
Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines
Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach §
98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21
SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und
gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB
geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein
zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin
bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich
aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus
der Eigenerklärung "Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit" (Formblatt) ergeben.
4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu
vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,
Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu
berücksichtigen.
5. Alle Bewerber die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt
haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Eigenerklärung Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit
3. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft
4. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU
5. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft werden im Auftragsfall für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1
GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG
unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der
Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die
interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -
bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur
Angebotsabgabe.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.
I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff.
II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0113-2022 zu erfolgen. Die
Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte
Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der
Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche
Fragen erteilt, die bis zum 01.04.2022 an die unter
Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare)
u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern
zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin
veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern,
täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen
Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von
Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf
frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s.
auch III.1):
5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe
dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe
bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige
und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein
Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung.
Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu
berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis
III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die
Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem
Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer
Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen,
dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die
Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick
auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im
Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der
Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die
Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die
Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer
IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
werden.
8. Erläuterung zum Ablauf:
Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden
Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die
BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage
der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den
Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der
Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der
Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den
verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese
verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten
verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß
der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze
zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.