2. S-Bahn-Stammstrecke München, Beratungsleistungen im Bereich Spezialtiefbau in der Planungs- und Realisierungsphase (VE 235a) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54841

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München, Beratungsleistungen im Bereich Spezialtiefbau in der Planungs- und Realisierungsphase (VE 235a)

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54841
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ingenieurleistungen des Auftragnehmers (AN) sind Beratungsleistungen für Geotechnik bei den uPva HBF, MHF und OBF sowie bei den Streckentunneln vom Portal westlich der Donnersbergerbrücke bis zum östlichen Portal zwischen den uPva OBF und der Station Leuchtenbergring.

Der AN hat Beratungsleistungen im Bereich Spezialtiefbau sowohl während der Entwurfsplanung, der Ausführungsplanung, als auch in der Ausführungsphase zu erbringen. Der aktuelle Planungs- und Ausführungsstand ist in den verschiedenen Projektabschnitten unterschiedlich, sodass Leistungsphasen zum Teil parallel laufen werden. Die jeweiligen Planungsstände werden dem AN fortlaufend gemäß dem aktuellen Planungs- und Ausführungsstand übergeben und bilden die Grundlagen für die Leistungen des AN. Der jeweils aktuelle Planungsstand ist als verbindliche Grundlage für die Leistungserbringung anzusehen, Änderungen des aktuellen Planungsstandes bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers (AG).

Die Leistung des AN setzt sich im Wesentlichen aus zwei Komponenten zusammen:

Zum einen berät der AN die Projektleitung im Hinblick auf planerische bzw. bautechnische Entscheidungen. Dies nicht nur im Hinblick auf die Entwurfsplanung, sondern auch in der Übergangsphase zwischen Entwurfsplanung und Ausführungsplanung sowie während der Ausführungsphase.

Zum anderen werden bei Bedarf Sitzungen in einem kleineren Kreis für definierte Aufgabenstellungen abgehalten. Hierzu werden vom AG Agenden erstellt, welche vorab AG-seitig mit den technischen Leitern der Bauabschnitte abgestimmt wurden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München werden mit dieser Vergabe Beratungsleistungen im Bereich Spezialtiefbau in der Planungs- und Realisierungsphase ausgeschrieben.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Beratungsleistungen im Bereich Spezialtiefbau in der Planungs- und Realisierungsphase, jeweils für ein Jahr:

• Verlängerungsoption 1: Leistungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 (1 Jahr)

• Verlängerungsoption 2: Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 (1 Jahr)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.

Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.

Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 010-022215
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

gemäß § 57 SektVO eingestellt, da kein Teilnahmeantrag eingegangen ist, der den Bedingungen entspricht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/03/2022