Wachschutz für das Amt für Soziales und für das Amt für Bürgerdienste
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wachschutz für das Amt für Soziales und für das Amt für Bürgerdienste
Anzubieten sind Sicherheitsdienstleistungen nach DIN 77200 für das Amt für Soziales und für das Amt für Bürgerdienste in zwei Losen. Aufgabenschwerpunkte definieren sich wie folgt: Gewährleistung persönlicher Präsenz, Durchsetzung der Hausordnung, Abweisen von Bürger*innen, Ausüben deeskalierender Maßnahmen in Konfliktsituationen, Schutz aller Mitarbeitenden, Ruf und Einweisung von Rettungsdiensten, Kontrollgänge, Überprüfung der Bürger*innen auf Einhaltung der notwendigen Nachweise gem. Corona-Schutzverordnung.
Wachschutz im Amt für Soziales
Erbringung von prognostizierten 5.575 Bewachungsstunden / a für das Amt für Soziales. Inklusive der Stellung und Mitarbeit eines/einer Schichtleiter*in.
Wachschutz im Amt für Bürgerdienste
Erbringung von prognostizierten 7.700 Bewachungsstunden / a für das Amt für Bürgerdienste.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorhandensein einer Bewachungserlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung
BVB zum Mindeststundenentgelt, BVB Umweltschutzanforderungen (Wirt 2145), spezielle Eigenerklärung gemäß Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligung bzw. Sanktionen, Eigenerklärung zur Frauenförderung, Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung Unternehmensangaben, Eigenerklärung Bieter- Bewerbergemeinschaft, Wirt 235 / 236-Unterauftragsvergabe (wenn zutreffend), ULV oder Einzelnachweise, Betriebshaftpflichtversicherung vom erstplatzierten Bieter nach Aufforderung, Eigenerklärung Korruptionsregister nach Aufforderung, Kalkulationsblatt Stundenverrechnungssatz auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, Anlage 1.1 - Eigenerklärung zu Vertragsverhältnissen gemäß §124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, Zertifizierung gemäß DIN 77200 i.V.m ISO 9001 (oder vergleichbar).
Erfahrungen im Wachschutz, zur präventiven Gefahrenabwehr in öffentlichen Einrichtungen oder vergleichbaren Institutionen mit vergleichbarem Auftragsumfang [Leistungsstunden pro Jahr (Toleranz - 20%)].
Abschnitt IV: Verfahren
einseitig verbindlich gemäß § 21 Abs. 3 VgV
Bewachungsleistung nach DIN 77200 im Amt für Soziales und im Amt für Bürgerdienste an unterschiedlichen Einsatztagen in variierender Personalstärke
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht] / 8498
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]