Lieferung Energiekabel - 3 Lose (ein Los je Kabeltyp) Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0732-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Energiekabel - 3 Lose (ein Los je Kabeltyp)
Lieferung von Energiekabel (drei Lose, ein Los je Typ) vom Typ (N)2XSH 1x500/RM35 1,8/3 kV, (N) HXH-O 4x95RM 0,6/1 kV E30 und (N)2XSEH 3x70/ RM16 6/10 kV
Los 1 gemäß Vergabeunterlagen (u.a. LB_Los 1)
Berlin
spez. Kabeltyp gemäß Leistungsbeschreibung
Los 2 gemäß Vergabeunterlagen (u.a. LB_Los 2)
Berlin
spez. Kabeltyp gemäß Leistungsbeschreibung
Los 3 gemäß Vergabeunterlagen (u.a. LB_Los 3)
Berlin
spez. Kabeltyp gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Aufgrund eines Force Majeures eines Kabelhändlers /-herstellers, musste nach einer unverbindlichen europaweiten Marktabfrage von spez. Kabeltypen (Grundlage bei der Auswahl der Bieter), schnell an den Markt gegangen werden, zur Daseinsvorsorge und Sicherstellung von geplanten Baumaßnahmen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 gemäß Vergabeunterlagen (u.a. LB_Los 1)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 gemäß Vergabeunterlagen (u.a. LB_Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattersheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 65795
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 gemäß Vergabeunterlagen (u.a. LB_Los 3)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.