Sanitärinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: HB_BL_21 21 OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitärinstallation
Sanitärinstallation für Sanierungsmaßnahme in einer Schule
Charlottenstraße 19-21, 13156 Berlin
Die Erschließung des Schulgebäudes sowie der auf dem Grundstück befindlichen Mensa erfolgt über den Hausanschlussraum im UG. Unterdessen wird Hausanschluss mit einer PE-Leitung in DN 50 an die öffentliche Versorgung der Berliner Wasserbetriebe geführt. Hierbei liegt ein Wasserversorgungsdruck von ca. 5 bar zur Verfügung.
Vom Hausanschlussraum werden die unter Punkt KG 410 – Sanitäranlagen genannten Sanitärobjekte sowie deren Steigleitungen, die Nichttrinkwasseranlagen und Mensa durch eine Sammelzuleitung in DN 50 bespeist.
Hinsichtlich der Trinkwasserhygiene wird die Gesamtverteilung im UG in Reihen- und Unterdeckeninstallation bis zu den letzten Entnahmestellen, hier die WC-Kerne der Obergeschosse, realisiert.
Eine zentrale Warmwasserbereitung im Hauptgebäude ist nicht vorgesehen.
Die Trinkwasserhygiene wird mittels automatisiertem Spülvorgang sichergestellt. Ferner sind jeweilige Zapfstellen am Strangende ebenfalls mit automatisiertem Spülvorgang auszustatten. Hierbei ist wichtig, dass der Spülintervall, die Spüldauer einstellbar sind sowie der Spülvorgang protokolliert und ausgelesen werden kann.
Rohrmaterialien, Brandschutzdurchführungen und Dämmung
Es sind ausschließlich Rohrleitungen, Armaturen und sonstige Anlagenteile mit DVGW-Zertifikat für Trinkwasser zu verwenden. Die Haupt- bzw. Strangleitungen werden in Edelstahl und die Einzel- bzw. Stockwerkleitungen werden in Mehrschichtverbund ausgeführt, Verbindung durch Pressen, sowie Armaturen aus Rotguss realisiert.
Bei Wand- bzw. Deckendurchführungen qualifizierter Bauteile werden entsprechende Brandschotts gem. Klassifizierung verwendet.
Gasanlagen
Die Erschließung des Schulgebäudes erfolgt über den Hausanschlussraum im UG. Die Verteilungsleitung stellt im Niederdruckbereich die Einspeisung des neu zu errichtenden Gas-Brennwertkessels.
Auslegungsparameter
Die Installation und Auslegung von Gasleitungen erfolgte nach den „Technischen Regeln der
Gasinstallation“ (TRGI) 2018 sowie zugehöriger DVGW-Arbeitsblätter.
Rohrmaterialien, Brandschutzdurchführungen und Dämmung
Es sind ausschließlich Rohrleitungen, Armaturen und sonstige Anlagenteile mit DVGW-Zertifikat für die Gasinstallation zu verwenden. Die gesamte Rohrleitung wird aus Kupferrohr, Verbindung durch Pressen, sowie Armaturen aus Rotguss realisiert. Wand- und Deckendurchführungen qualifizierter Bauteile werden entsprechende Brandschotts gem. Klassifizierung verwendet. Bei Installationen in Flucht und Rettungswege ist eine evtl. erforderliche Kapselung seitens des Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz zu beziffern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitärinstallation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer