Planung und schlüsselfertiger Neubau des Schulcampus Struenseestraße (Hochbau und Außenanlagen) in Hamburg - Planungs- und Bauleistungen Generalübernehmer ab Lph 3 nach HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB VV 182-20 MZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und schlüsselfertiger Neubau des Schulcampus Struenseestraße (Hochbau und Außenanlagen) in Hamburg - Planungs- und Bauleistungen Generalübernehmer ab Lph 3 nach HOAI
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio.m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit der Planung und dem schlüsselfertigen Neubau von 2 Schulgebäuden, 2 Sporthallen und Außenanlagen zur Aufnahme von drei Schulen am Standort Struenseestraße 20-32 beauftragt.
Auf dem vorhandenen Schulstandort sollen eine Grundschule, ein Gymnasium und ein deutsch-französisches Gymnasium inklusive Sporthallen sowie Außenanlagen geplant und ausgeführt werden. Insgesamt soll der Neubau des Schulcampus Struenseestraße Platz für ca. 2.200 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 250 Lehrkräfte bieten. Auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung soll ein Generalübernehmer zur Erbringung der Planungsleistungen ab Leistungsphase 3 nach HOAI sowie der ganzheitlichen Bauausführung bis zur schlüsselfertigen Übergabe gebunden werden. Das Grundstück wird dem GÜ kampfmittelfrei und bereinigt von sämtlichen Altlasten übergeben. Vorabstimmungen zu genehmigungsrelevanten Themen (Brandschutz, Entwässerung) sind bereits erfolgt. Planungsbeginn ist unmittelbar nach Beauftragung.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Struenseestraße 20-32 in 22767 Hamburg
Auf dem vorhandenen Schulstandort zwischen Struenseestraße und Königstraße sollen insgesamt vier neue Schul- und Sporthallengebäude mit Frei-, Pausen- und Außensportflächen errichtet werden.
Die zwei Schulneubauten sollen zukünftig den gesamten Flächenbedarf der drei Schulen aufnehmen: neben allgemeinen Unterrichtsflächen, Flächen für Fachräume und Sammlungen und Flächen für Lehrer und Verwaltung sollen Gemeinschaftsflächen und Flächen für den Ganztagsbedarf (Mensa etc.) errichtet werden. Die Sporthallenflächen werden in zwei eigenständigen Gebäude organisiert: ein Gebäude mit einer 3-Feld-Sporthalle, welche neben dem Schulsport insbesondere auch dem bezirklichen Rollstuhlsport zur Verfügung steht und ein Gebäude mit zwei gestapelten 1-Feld-Sporthallen.
Der gesamte Schulcampus, einschließlich der Neubauten, ist zwingend barrierefrei auszuführen. Bei der Planung und Ausführung sind insbesondere Aspekte des Nachhaltigen Bauens entsprechend der Deutschen Gesellschaft Nachhaltiges Bauen (DGNB) zu berücksichtigen und umzusetzen. Es soll eine Zertifizierung nach DGNB „Gold-Standard“ erfolgen.
Neubauflächen gem. DIN 277 --> BGF
Gebäude 1: 7-zügiges Gymnasium: SSG + DFG: ca. 18.350 m² BGF
Gebäude 2: 4-zügige Grundschule: ca. 5.300 m² BGF
Gebäude 3: 2 Einfeldhallen: ca. 2.100 m² BGF
Gebäude 4: 1 Dreifeldhalle: ca. 2.850 m² BGF
Neubaufläche insgesamt: ca. 28.600 m² BGF
Außenfläche: 24.100 m² (innerhalb Bearbeitungsgrenze, inkl. Gelände ATV)
Als vorgezogene Maßnahme wurde Baufreiheit hergestellt. Die Bestandsgebäude auf dem Schulgrundstück sind rückgebaut, die Sanierung des Bodens von Altlasten mit der Erstellung der Kampfmittelfreiheit für das gesamte Grundstück ist bis Ende 2020 abgeschlossen. Die gesamte Erschließung (Ver- und Entsorgung) und Entwässerung auf dem Grundstück sind funktional neu zu planen und herzustellen.
Die Voraussetzungen für die Umsetzung eines optimierten und störungsfreien Planungs- und Bauablaufs wurden hergestellt. Die bauliche Planung wurde auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfes in der Tiefe einer Lph 2 gem. HOAI erstellt. Des Weiteren liegt u.a. ein Baulogistikkonzept vor, welches die maßgeblichen Einflussgrößen für die Bauausführung berücksichtigt. Vorabstimmungen zu genehmigungs- bzw. zustimmungsrelevanten Themen sind bereits erfolgt.
Erforderliche Planungs- und Beratungsleistungen nach HOAI:
- Objektplanung (§ 34 HOAI)
- Freianlagen (§39 HOAI)
- Tragwerksplanung § 51 HOAI)
- Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 – 7 (insbesondere Küchenplanung) (§ 55 HOAI)
- Bauphysik (Anlage 1 zu § 3 HOAI, Ziff. 1.2)
- Ingenieurvermessung (Anlage 1 zu § 3 HOAI, Ziff. 1.4)
- Brandschutzplanung (§ 34 HOAI)
Die Begleitung der DGNB-Zertifizierung erfolgt durch einen beigestellten Auditor.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum Planung und Bau: ca. 52 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung und schlüsselfertiger Neubau des Schulcampus Struenseestraße (Hochbau und Außenanlagen) in Hamburg - Planungs- und Bauleistungen Generalübernehmer ab Lph 3 nach HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22117
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]