Einrichtung und Inbetriebnahme digitaler Übertragungswege im Küstenbereich der Bundesrepublik Deutschland (VTBN-Ergänzungsnetz-2022) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_802_013
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-weser-jade-nordsee.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Inbetriebnahme digitaler Übertragungswege im Küstenbereich der Bundesrepublik Deutschland (VTBN-Ergänzungsnetz-2022)
Nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsunterlagen sind digitale Übertragungswege für das Verkehrstechnik-Betriebsnetz der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) beschaltungs- / betriebsfähig einzurichten, Weiteres bestimmen die Vergabe- und Vertragsunterlagen.
I.S.d. Rechnngslegung: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee, Mozartstraße 32, 26382 Wilhelmshaven
I.S.d. Leistungsortes: Dienststellen bzw. Betriebsstandorte entlang der Nord- und Ostseeküste der Bundesrepublik Deutschland
Hinweis: Aus formalen Gründen der IT-basierten Verarbeitung dieser Bekanntmachung ist hier der NUTS-Code der rechnungsempfangenden Dienststelle der WSV eingetragen.
Nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Zu II.5)
Kriterium Preis
Der Preis wird als Wertungssumme aus der nachgerechneten Angebotssumme ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen, preislich günstigsten Grund- oder Wahlpositionen, aller Bedarfspositionen und möglicher, sich für den Auftraggeber ergebender zusätzlicher Kosten.
Für die Angebotswertung wird die Wertungssumme (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme.
Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung nach DIN 1333).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung wird grundsätzlich mit der 'Eigenerklärung zur Eignung - Angebot' (Formblatt 333b-LF) erbracht oder gleichwertig mittels derEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE); weitere Informationen zur (EEE) u.a.: https://espd.uzp.gov.pl (Deutsch sowie 24 weitere Sprachen auswählbar) bzw.https://espd.uzp.gov.pl/filter?lang=de sowie: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
A) Der Nachweis der Eignung wird grundsätzlich mit der 'Eigenerklärung zur Eignung - Angebot' (Formblatt 333b-LF) erbracht, die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist dem gleichwertig; weiter Informationen zur (EEE) u.a.: https://espd.uzp.gov.pl (Deutsch sowie 24 weitere Sprachen auswählbar) bzw. https://espd.uzp.gov.pl/filter?lang=de sowie: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
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B) Auf Verlangen des öff. Auftraggebers oder der Vergabestelle sind Angaben, Nachweise, Erklärungen u./o. dgl. nach Maßgabe der §§ 44 bis 48 VgV i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB zu erbringen.
(frei)
A) Der Nachweis der Eignung wird grundsätzlich mit der 'Eigenerklärung zur Eignung - Angebot' (Formblatt 333b-LF) erbracht, die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist dem gleichwertig; weiter Informationen zur (EEE) u.a.: https://espd.uzp.gov.pl (Deutsch sowie 24 weitere Sprachen auswählbar) bzw. https://espd.uzp.gov.pl/filter?lang=de sowie: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
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B) Auf Verlangen des öff. Auftraggebers oder der Vergabestelle sind Angaben, Nachweise, Erklärungen u./o. dgl. nach Maßgabe der §§ 44 bis 48 VgV i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB zu erbringen.
(frei)
Abschnitt IV: Verfahren
Keine, gemäß § 55 (2) VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Auf Grundlage von § 41 VgV stellen Auftraggeber und Vergabestelle das gebotene Maß an Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen sicher, wie folgt: Die Vergabeunterlagen können von registrierten Benutzern der e-Vergabeplattform des Bundes - Internet-Adresse: https://www.evergabe-online.de - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden, die Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes ist ohne Weiteres möglich; Weitere Informationen zur e-Vergabeplattform des Bundes sind unter https://www.evergabe-online.info bzw. https://www.evergabe-online.de verfügbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: wie I.1)
Postleitzahl: wie I.1)
Land: Deutschland