Hausmeisterdienstleistungen für zwei Dienstliegenschaften - VOEK 323-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 323-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hausmeisterdienstleistungen für zwei Dienstliegenschaften - VOEK 323-21
Der Auftragnehmer (AN) erbringt seine Hausmeisterdienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen entsprechend dem Bedarf in der Liegenschaft in eigener Verantwortung und nach eigener Organisation. Der AN gewährleistet der Auftraggeberin (AG) die permanente, ordnungsgemäße Leistungserbringung und Vertragserfüllung. Der AN stellt die Einhaltung der Hausordnung und aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen im Bereich des Gebäudemanagements sicher, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
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Ort der zu erbringenden Leistungen:
Auswärtiges Amt - WE 144323 - Dienstliegenschaft Werderscher Markt 1, 10117 Berlin
Akademie Auswärtiger Dienst - WE 144322 - Dienstliegenschaft Schwarzer Weg 45, 13505 Berlin
Die vertragsgegenständliche Liegenschaft befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Auswärtiges Amt - WE 144323 - Dienstliegenschaft Werderscher Markt 1, 10117 Berlin
Akademie Auswärtiger Dienst - WE 144322 - Dienstliegenschaft Schwarzer Weg 45, 13505 Berlin
Der Auftragnehmer (AN) erbringt seine Hausmeisterdienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen entsprechend dem Bedarf in der Liegenschaft in eigener Verantwortung und nach eigener Organisation. Der AN gewährleistet der Auftraggeberin (AG) die permanente, ordnungsgemäße Leistungserbringung und Vertragserfüllung. Der AN stellt die Einhaltung der Hausordnung und aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen im Bereich des Gebäudemanagements sicher, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Mit den im Preisblatt angegebenen Preisen sind alle anfallenden Kosten, wie z. B. Lohn-, Lohnneben-, Regie-, Material-, Maschinen- und Fahrzeugkosten abgegolten. Hierzu zählen auch die Kosten für das Einholen erforderlicher Genehmigungen.
1. Die AG unterteilt die Hausmeisterdienstleistungen generell in:
a) Grundleistungen
Bei den Grundleistungen werden folgende zwei Arten, die beide in die monatliche Pauschale einzukalkulieren sind, unterschieden:
regelmäßige Grundleistungen nach festem Turnus
regelmäßige Grundleistungen ohne festen Turnus
Einzelheiten sind im Leistungsverzeichnis enthalten.
b) Bedarfsleistungen
Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die in den Grundleistungen nicht enthalten sind oder die aufgeführten Leistungen wesentlich überschreiten. Diese Arbeiten sind nach Anforderung und schriftliche Beauftragung durch die Auftraggeberin vom Auftragnehmer zu erbringen und werden separat entsprechend der Angaben im Preisblatt vergütet.
c) Nebenleistungen
Nebenleistungen sind Leistungen, die ohne ausdrückliche Erwähnung zum Leistungsumfang des AN gehören und nicht gesondert vergütet werden. Nebenleistungen müssen demnach in den Einheitspreis eingerechnet werden. Unter Nebenleistungen werden u. a. die nachstehenden Leistungen verstanden:
Heranbringen von Wasser und Energie (werden kostenfrei von der AG zur Verfügung gestellt; es ist jedoch auf sparsamen Verbrauch zu achten) zur Verwendungsstelle;
Vorhalten aller benötigten Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfs- und Arbeitsmittel (z.B. Leitern, Werkzeuge, Bohrmaschine, Akkuschrauber, Besen und sonstigen Materialien und Hilfsmitteln (Absperrungen etc.);
Transport der vorgenannten Stoffe und Geräte zum und auf der jeweiligen Liegenschaft und zurück;
Reinigung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten;
Beseitigung und Entsorgung von Abfällen und Verunreinigungen, die bei Ausführung der Arbeiten anfallen;
Aufstellen von Warn- und Hinweisschildern sowie Absperrungen zur Objektsicherung;
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen
An- und Abfahrtskosten bei Grundleistungen.
Das Leistungsverzeichnis stellt eine Gesamtübersicht der vom Auftragnehmer zu erbringenden Tätigkeiten dar.
2. Art der zu erbringenden Leistung
Die AG überträgt dem AN Hausmeisterdienstleistungen für die unter Punkt Vorbemerkung beschriebene Liegenschaft einschließlich des darauf befindlichen Gebäudes, der Außenanlagen und der Freiflächen.
Der Leistungsumfang umfasst dabei die folgenden Bereiche:
Sichtkontrolle/Überwachung baulicher und technischer Geräte und Anlagen
Fremdfirmenmanagement (Terminvereinbarung und Begleitung von Fremdfirmen)
Allgemeine Verwaltungsaufgaben
Kleine Reinigungsarbeiten
Kleine Bauunterhaltungsarbeiten
Darüber hinaus kann die AG den AN mit Bedarfsleistungen beauftragen.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Das Leistungsverzeichnis stellt eine Gesamtübersicht der vom AN zu erbringenden und geschuldeten Tätigkeiten dar.
Die AG wird dem AN direkt nach Zuschlagserteilung alle für die Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Dokumente zur Verfügung stellen.
3. Abruf von Zusatzleistungen
Neben vertraglich vereinbarten Leistungen können bedarfsabhängig Zusatzleistungen erforderlich werden. Die Beauftragung von Einzelleistungen erfolgt durch die AG. Für die Zusatzleistungen ist ein von der AG gegengezeichneter Arbeitsschein zu erstellen, welcher als rechnungsbegründende Unterlage dient. Hierfür wird von der AG ein einfach handhabbares Auftrags-/Arbeitsscheinverfahren vorgegeben.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Wderspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abruf von Zusatzleistungen, siehe unter II. 2.4) Nr. 3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Vordruck Anhang II) sind anzugeben:
1. Angebotsabgabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft
2.1. Angaben zum Unternehmen (Name, Anschriften, Rechtsform, Gegenstand d. Unternehmens, öffentl. Registereintragsnummer/Geschäftsnummer Genehmigungsbehörde, Registergericht/Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Kontaktdaten, Niederlassung bzw. Standort
2.2. bei Einzelunternehmen/Freiberufler erforderliche zusätzliche Angaben
3. Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für Arbeitnehmer an die zuständigen Institutionen sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft unter Benennung dieser
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze - Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Aufenthaltsgesetz(AufenthG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
- ggf. Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Vordruck Anhang II) sind anzugeben:
4. Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 1,5 Mio. €, Sachschäden 1,0 Mio. €, Vermögensschäden 250.000 €, Schlüsselschäden in Höhe von 250.000,- €.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten (Hausmeisterleistungen), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
s.o.
In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" sind weiterhin anzugeben:
6. Eigenerklärung zur Leistungserbringung:
- das Unternehmen beschäftigt spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung.
- dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
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7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten
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8. Qualifikationsanforderungen an das Einsatzpersonal
8.1 Mindestanforderungen an die geplante Objektleitung
- Eigenerklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift mind. analog C1
8.2 Mindestanforderungen an das geplante Hausmeisterpersonal einschl. Stellvertretung
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf und
- über eine mind. 2-jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet Hausmeisterdienste
- Eigenerklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift mind. analog B2
8.3 Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung (Mindestanforderung)
- Eigenerklärung gemäß Anhang X, dass nur Beschäftigte zum Einsatz kommen, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (SÜ1). (In Anhang II Bieterauskunft enthalten, Mindestanforderung)
- Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist die Anlage X „Eigenerklärung und Verpflichtungserklärung zur Sicherheitsauskunft bei Geheimschutzanforderungen“ ausgefüllt durch das geplante Einsatzpersonal einzureichen.
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9. Angaben zu Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Hausmeisterdienstleistungen) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt, und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Hinweis Ausschluss von Bewerbern:
Die Vergabestelle behält sich vor, die Referenzen zu prüfen. Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, werden die Referenzgeber ggf. aufgefordert, Angaben über die Ausführung und Vertragserfüllung des früheren Auftrags zu machen.
Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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10. Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für diese Angaben ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Mit dem Angebot sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sowie etwaige Nachweise vorzulegen.
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11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit dort benannten Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
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12. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ die dort benannten Angaben und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
s.o.
Die Arbeitskräfte sind vom AN auf dessen Kosten mit einem Lichtbildausweis auszustatten, der sie als Arbeitskräfte des AN ausweist.
Mindestens zwei Wochen vor Beginn der Leistungserbringung hat der AN der AG eine/n Liste/Einsatzplan mit Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdaten des für den Einsatz vorgesehenen Personals in digitaler, für den AG weiterbearbeitbaren Form (als *.doc-Datei; *.xls-Datei) vorzulegen und fortlaufend zu aktualisieren. Das Vertretungspersonal ist in der Einsatzliste mit aufzunehmen. Die AG ist berechtigt, die Namen und Kontaktdaten des eingesetzten Personals den Nutzern / Mietern bekannt zu geben. Der AN hat dazu die Einholung der dafür erforderlichen Einwilligungen vom eingesetzten Personal sicherzustellen und der AG auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
Zudem ist der AN verpflichtet, der AG zwei Wochen vor Beginn der Leistungserbringung für sämtliche auf der Liegenschaft für den Einsatz vorgesehene Arbeitskräfte (auch Aushilfskräfte) vor erstmaliger Aufnahme der Beschäftigung auf eigene Kosten polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen.
Grundlage für die Ausführung des Vertrages ist bei diesem Auftrag zudem die Sicherheitsüberprüfung des Personals. Voraussetzung ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG i.V.m. § 1 Abs. 4 und 5 SÜG für das eingesetzte Personal.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(2) Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und im Zeitraum 14.03.2022 bis 04.04.2022 möglich. Die Besichtigungstermine müssen bis spätens fünf Werktage vor dem gewünschten Termin vereinbart werden. Der Ansprechpartner dafür ist dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen.
(3) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Gemeinschaft oder dem Bevollmächtigten Vertreter einzureich. Der Vordruck "Bietergemeinschafserklärung" ist mit dem Angebot einzureichen sowie ggf. die spezifischen Eignungsnachweise.
(4) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe über die e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. "Abschließender Liste" sind mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden das "Angebotsschreiben" und das Preisblatt.
(6) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(7) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter www.bundesimmobilien.dedatenschutz vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
(8) In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
(9) Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(10) Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Der der Angebotskalkulation zugrunde gelegte Tariflohn ist im Tabellenblatt „Grundlagen der Angebotskalkulation" des Preisblattes einzutragen.
(11) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
(12) Fagen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 04.04.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Eine nähere Preisprüfung nimmt die Auftraggeberin zudem vor, wenn der Stundenverrechnungssatz niedriger als die Summe aus dem (den Angebotspreisen nach den Vorgaben in dieser Ausschreibung zugrunde zu legenden) (Tarif)Lohn und einem 70-prozentigen Aufschlag ist. Die Auftraggeberin kann auf eine gesonderte Prüfung bei fehlender Erfolgsaussicht des Angebotes verzichten. Vom Bieter ist das Formular „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anhang III) auszufüllen, dass für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de