Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 85311000-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_017_LAF II
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 85311000-2
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Wollenberger Straße 1 in 13053 Berlin zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Wollenberger Straße 1 in 13053 Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 254 Plätze, die bauliche Kapazität 256 Plätze. Das LAF ist bestrebt, bei der Belegung des jeweiligen Objekts eine Vollauslastung zügig zu erreichen. Dabei bleibt jedoch das LAF vom Gesamtangebot an Unterbringungsmöglichkeiten im Land Berlin abhängig. Der Bieter muss damit rechnen, dass eine Belegung in Höhe der vereinbarten vertraglichen Kapazität bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen kann.
Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin einmal um neun Monate verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoption wird bis spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages vom Land Berlin angezeigt.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.06.2022, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl. Wirt-124EU);
1) Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Gegenstand
des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 1);
2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates,
soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU- Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl. Vordruck 1);
3) Eigenerklärung, dass für das vorgesehene Betriebspersonal keine Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG vorliegen. (Zu diesem Punkt liegt eine Mindestanforderung vor, siehe Eignungskriterien und Mindestanforderungen);
4) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung zu fordern. Ein entsprechender Nachweis kann etwa ein Bundeszentralregisterauszug sein.
Möglicherweise geforderte Mindestanforderungen:
Zu 3)
Keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis des vorgesehenen Schlüsselpersonals, (stellv.) Einrichtungsleitung, der Sozialarbeiter*innen sowie der Kinderbetreuung.
1) Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- Obhut- und Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- Allmählichkeitsschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- Schlüsselschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto, Angabe getrennt pro Jahr, (vgl. Vordruck 1). (Zu diesem Punkt liegt eine Mindestanforderung vor, siehe Eignungskriterien und Mindestanforderungen)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr betragen haben.
1) Geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren betreffend Betreiberleistungen für vergleichbare soziale Einrichtungen. Zu jedem Referenzobjekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
- Angabe des Objektes mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort,
- Art der Unterkunft,
- Kapazität der Einrichtung (Angabe in Plätzen, bei Arge oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Eigenleistungsanteils),
- Auftragsgegenstand,
- Anzahl des eingesetzten Personals und deren Qualifikation,
- Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr), Kurzbeschreibung des erbrachten konkreten Leistungsspektrums (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage 1 des Betreibervertrags) beschriebenen Aufgaben angesehen (insbesondere Leistungen bzgl. der Verwaltung, Aufnahme und Unterbringung von Personen, soziale Beratung und Betreuung, Versorgung, Bewirtschaftung der Einrichtung),
- Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (vgl. Vordruck 1).
(Zu diesem Punkt liegt eine Mindestanforderung vor, siehe Eignungskriterien und Mindestanforderungen)
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
- Anzahl Beschäftigte insgesamt,
- Anzahl der Mitarbeiter*innen mit der Qualifikation zur Einrichtungsleitung,
- Anzahl der Sozialarbeiter*innen,
- Anzahl der Mitarbeiter*innen mit der Qualifikation zum Sozialbetreuer/ zur Sozialbetreuerin,
- Anzahl der Mitarbeiter*innen mit der Qualifikation zum Kinderbetreuer/ zur Kinderbetreuerin,
- Anzahl der Mitarbeiter*innen im kaufmännischen Bereich,
- Anzahl der Mitarbeiter*innen im technischen Bereich (vgl. Vordruck 1).
3) Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung (vgl. Vordruck 1);
4) Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen
Mindestens 2 unterschiedliche Referenzen jeweils auf Beratungs-, Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben in vergleichbaren sozialen Einrichtungen mit temporärer oder dauerhaften Beherbergung / Unterbringung von Personen,
- Das Leistungsende darf jeweils nicht vor dem Jahr 2019 liegen,
- Der Leistungszeitraum muss jeweils mindestens neun Monate betragen haben.
- Der Leistungszeitraum muss jeweils mindestens neun Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung der hier ausgeschriebenen Leistung) erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland