Rechtsberatung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-016-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtsberatung
Rechtsberatung des HOWOGE-Konzerns zu allen in Betracht kommenden Rechtsgebieten, vor allem aber in folgenden Bereichen:
Immobilienwirtschaftsrecht (Transaktionen)
Steuerrecht im Rahmen von Transaktionen
Gesellschaftsrecht
Vergabe-/Beihilfenrecht
Öffentliches Recht einschließlich öffentliches Baurecht
Privates Baurecht
Arbeitsrecht
Kapitalmarktrecht
An die auf Grundlage dieser Ausschreibung gebundene Kanzlei werden keine Notarmandate vergeben.
Leistungsinhalt ist die generelle Rechtsberatung. Den Schwerpunkt bildet voraussichtlich die Beratung zu Transaktionen (asset-/share-deal / joint venture).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr.4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntmachung der Vergabeentscheidung (§134 Abs. 2 GWB).
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland