Umgestaltung_suedl_Teil_Sportplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 10376_19

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 025-062607)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dsk-big.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umgestaltung_suedl_Teil_Sportplatz

Referenznummer der Bekanntmachung: 10376_19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der südliche Teil des Sportplatzes in Glückstadt-Nord soll zu einer Sport- und Freizeitanlage umgestaltet werden. Dafür sollen Städtebauförderungsmittel der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Nord" aus dem Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt" verwendet und beantragt werden.

Die hier ausgeschriebene Planungsleistungen umfassen die Leistungsphasen LPH 1 bis 3 für Freianlagen gemäß § 39 HAOI 2021.

Die Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß § 39 HAOI 2021 werden optional, frühestens nach erfolgreicher Beantragung der Fördermittel, beauftragt. Die weitere Beauftragung steht im freien Ermessen des Auftraggebers.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/02/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 025-062607

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Änderung Eignungskriterien
Anstatt:

1) Erklärung zu der Anzahl der Landschaftsarchitekten/-innen mit einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 7). Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

2) Erklärung zu den Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing Landschaftsarchitekt/-in, Bachelor/Master of Arts Landschaftsarchitektur) sowie technische Mitarbeiter/-innen (z. B. technische Zeichner/-innen und sonstige Mitarbeiter/-innen mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen). (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 7).

3) Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 8).

4) Referenz(en) der realisierten vergleichbaren Leistungen (z. B. Sport- und Freizeitanlage/Grünanlage mit Spiel- und/oder Freizeitelementen) der letzten sieben Jahre entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) LPH 1-9 (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 9).

5) Referenz(en) der realisierten vergleichbaren Leistungen (z. B. Sport- und Freizeitanlage/Grünanlage mit Spiel- und/oder Freizeitelementen) der letzten sieben Jahre entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) für einen öffentlichen Auftraggeber (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 9).

6) Referenz(en) der realisierten vergleichbaren Leistungen (z. B. Sport- und Freizeitanlage/Grünanlage mit Spiel- und/oder Freizeitelementen) der letzten sieben Jahre entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) mit mindestens zwei Funktionsbereichen (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 9).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1) Mindestens 1 Landschaftsarchitekt/-in mit einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.

Zu 3) Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen -, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt:

Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.

Zu 4) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, die alle unter 4) genannten Anforderungen erfüllt.

Zu 5) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, die alle unter 5) genannten Anforderungen erfüllt.

Zu 6) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, die alle unter 6) genannten Anforderungen erfüllt.

Diese Mindestreferenzanforderungen können durch dieselbe Referenz oder durch mehrere Referenzen erbracht werden. Es ist daher eine Referenz ausreichend, um alle Mindestanforderungen an geforderte Referenzen zu erfüllen.

muss es heißen:

1) Erklärung zu der Anzahl der Landschaftsarchitekten/-innen mit einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 7). Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

2) Erklärung zu den Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing Landschaftsarchitekt/-in, Bachelor/Master of Arts Landschaftsarchitektur) sowie technische Mitarbeiter/-innen (z. B. technische Zeichner/-innen und sonstige Mitarbeiter/-innen mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen). (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 7).

3) Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 8).

4) Referenz(en) der realisierten vergleichbaren Leistungen (z. B. Sport- und Freizeitanlage/Grünanlage mit Spiel- und/oder Freizeitelementen) der letzten sieben Jahre entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) LPH 1-8 (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 9).

5) Referenz(en) der realisierten vergleichbaren Leistungen (z. B. Sport- und Freizeitanlage/Grünanlage mit Spiel- und/oder Freizeitelementen) der letzten sieben Jahre entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) für einen öffentlichen Auftraggeber (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 9).

6) Referenz(en) der realisierten vergleichbaren Leistungen (z. B. Sport- und Freizeitanlage/Grünanlage mit Spiel- und/oder Freizeitelementen) der letzten sieben Jahre entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) mit mindestens zwei Funktionsbereichen (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 9).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1) Mindestens 1 Landschaftsarchitekt/-in mit einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.

Zu 3) Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen -, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt:

Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.

Zu 4) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, die alle unter 4) genannten Anforderungen erfüllt.

Zu 5) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, die alle unter 5) genannten Anforderungen erfüllt.

Zu 6) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, die alle unter 6) genannten Anforderungen erfüllt.

Diese Mindestreferenzanforderungen können durch dieselbe Referenz oder durch mehrere Referenzen erbracht werden. Es ist daher eine Referenz ausreichend, um alle Mindestanforderungen an geforderte Referenzen zu erfüllen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: