Rahmenvertrag Zutrittskontrolle / Einbruchmeldeanlage Referenznummer der Bekanntmachung: T12-2022-0003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Zutrittskontrolle / Einbruchmeldeanlage
Für die Liegenschaften der 50Hertz soll ein neues einheitliches Zutrittskontrollsystem eingeführt werden. Im Rahmen der Installation eines neuen Zutrittskontrollsystems, sollen in den betrieblichen Liegenschaften der 50Hertz auch Einbruchmeldeanlagen installiert werden.
Auftragsgegenstand ist die Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Instandhaltung sowie Entstörung eines vernetzten einheitlichen Zutrittskontrollsystems, um die bestehenden Schließ- und Zutrittskontrollsysteme an den Liegenschaften und Gebäude sowie künftigen Neubauten im Netzgebiet der 50Hertz Transmission GmbH abzulösen (Los 1). Darüber hinaus zählt zum Auftragsgegenstand die Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Instandhaltung sowie Entstörung der EMA (Los 2).
Insgesamt sind alle Leistungen betriebsfertig zu erbringen, einschließlich der sich ergebenden Auflagen und nach den Anforderungen des AG. Dies beinhaltet auch alle hierfür erforderlichen Planungs- und Koordinationsleistungen.
Summe Leistungsverzeichnis Zutrittskontrolle
Es müssen mit dem System eine frei skalierbare Personenanzahl von internen Mitarbeitern, Fremdfirmen bzw. Lieferanten und mindestens 5.000 Hardware-Komponenten (z.B. Zutrittskontrollzentralen, Kartenleser, PIN-pads, Zeiterfassungsterminals, Handvenenscanner) verwaltet und administriert werden können.
Die mit dem neuen ZKS auszurüstenden Liegenschaften umfassen ca. 75 Umspannwerke/Schaltanlagen, ca. 25 nachrichtentechnische Standorte (Funkmaststandorte), ca. 25 Kabelstandorte (Gebäude, größere Schachtbauwerke), ca. 4 Lager und ca. 15 Verwaltungsstandorte. Es sind, neben den bereits bestehenden ca. 500 Gebäuden, auch die künftigen Neu- und Erweiterungsbauten in das neue ZKS einzubinden. Alle Liegenschaften sollen möglichst durchgängig mit einheitlichen Produkten ausgestattet werden.
Die wesentlichen Leistungsinhalte umfassen:
- Erstellung und Fortschreibung eines Feinpflichtenhefts (inkl. IT-Security-Pflichtenheft, Datenschutzfolgeabschätzung, etc.)
- Planung, Lieferung, Installation, Funktionsprüfung, Inbetriebnahme, Dokumentation und Instandhaltung eines vernetzen ZKS inkl. sämtlicher erforderlicher Komponenten, einschließlich Demontage und Entsorgungsleistungen der Altkomponenten an den jeweiligen Standorten
- Planung und Prüfung des erforderlichen Leitungsnetzes an den jeweiligen Standorten
- Planung, Lieferung, Installation, Ersteinrichtung und Inbetriebnahme der erforderlichen Software
- Migration und Erstkonfiguration der Managementsoftware
- Schulung, Einweisung und Übergabe an den AG
- Entstörung/Support/Wartung/Anpassung der zugehörigen Software
- Support (Personalbereitstellung) in der Anlaufphase nach Übergabe eines Objektes.
Die geforderten Anlagen sind so auszulegen, dass das ZKS zu einem späteren Zeitpunkt auf eine ständig besetzte Stelle aufgeschaltet und/oder in ein übergeordnetes Gefahrenmanagementsystem integriert werden können. Die einzelnen Anlagenkomponenten sind in einem lokalen, nicht mit anderen Datennetzen verbundenen Netzwerk zusammenzuschalten. Die Konfiguration des ZKS (inkl. Komponenten) zur Anbindung der Anlagen an die ZKS-Zentrale ist Teil der ausgeschriebenen Leistung.
Der Vertrag kann einmal um 24 Monate einseitig durch den AG verlängert werden.
- Vertragsverlängerungsoption
- Verschiedene Bedarfspositionen
Das vollständige Lastenheft und das Leistungsverzeichnis wird erst mit Aufruf zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Summe Leistungsverzeichnis Einbruchmeldeanlage
Die mit der neuen EMA auszurüstenden Liegenschaften umfassen ca. 75 Umspannwerke/Schaltanlagen, ca. 25 nachrichtentechnische Standorte (Funkmaststandorte) und ca. 25 Kabelstandorte (Gebäude, größere Schachtbauwerke). Es sind, neben den bereits bestehenden ca. 500 Gebäuden, auch die künftigen Neu- und Erweiterungsbauten mit Einbruchmeldetechnik auszustatten. Alle Liegenschaften sollen möglichst durchgängig mit einheitlichen Produkten ausgestattet werden.
Die wesentlichen Leistungsinhalte umfassen:
- Erstellung und Fortschreibung eines Feinpflichtenhefts
- Planung, Lieferung, Installation, Funktionsprüfung, Inbetriebnahme, Dokumentation und Instandhaltung einer EMA inkl. sämtlicher erforderlicher Komponenten, einschließlich Demontage und Entsorgungsleistungen der Altkomponenten an den jeweiligen Standorten
- Planung und Prüfung des erforderlichen Leitungsnetzes an den jeweiligen Standorten
- Planung, Lieferung, Installation, Ersteinrichtung und Inbetriebnahme der erforderlichen Software
- Erstkonfiguration der Managementsoftware
- Schulung, Einweisung und Übergabe an den AG
- Entstörung/Support/Wartung/Anpassung der zugehörigen Software
- Support (Personalbereitstellung) in der Anlaufphase nach Übergabe eines Objektes.
Die geforderten Anlagen sind so auszulegen, dass die EMA auf eine ständig besetzte Stelle aufgeschaltet und/oder in ein übergeordnetes Gefahrenmanagementsystem integriert werden können. Die Konfiguration der EMA (inkl. Komponenten) zur Anbindung der Anlagen ist Teil der ausgeschriebenen Leistung.
Der Vertrag kann einmal um 24 Monate einseitig durch den AG verlängert werden.
- Vertragsverlängerungsoption
- Verschiedene Bedarfspositionen
Das vollständige Lastenheft und das Leistungsverzeichnis wird erst mit Aufruf zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass der gesetzliche Mindestlohn bzw. tarifliche Vergütungsregelungen, soweit anzuwenden, eingehalten werden (Siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung im AI Bietercockpit).
b) Eigenerklärung, dass über das Unternehmen / den Gewerbetreibenden keine gültige Eintragung im Gewerbezentralregister vorliegt, welche ein Bußgeld in Höhe von mindestens 2.500,- Euro enthält sowie von dem Unternehmen / den Gewerbetreibenden keine Tat begangen worden ist, die angesichts der Beweislage und der Schwere der Verfehlung wahrscheinlich zu einer entsprechenden Eintragung im Gewerbezentralregister führen wird (Siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung im AI Bietercockpit).
c) Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Darstellung des Unternehmens und Nennung des Aufgabengebiets.
d) Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung im AI Bietercockpit).
e) Nachweis der vorliegenden Haftpflichtversicherung(en).
a) Im Bewerberfragebogen sind die Umsätze der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern möglich, anzugeben.
a) Kurze Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, aus der sich die Befähigung zur Erbringung von entsprechenden Leistungen zur Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Instandhaltung und Serviceleistungen von/an vernetzten Zutrittskontrollsystemen und/oder Einbruchmeldeanlagen einschließlich der zur Verfügung stehenden Fachkräfte, das Servicegebiet sowie die auftragsbezogene Organisationsstruktur ergeben (Max. 2 DIN A4 Seiten, 1,5 Zeilenabstand, Arial 11).
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören.
Nur für Los 1 Zutrittskontrolle:
c) Es sind die Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft darzustellen. Gefordert werden
i. Referenzen für den Bereich "Installationsleistungen: Bau von vergleichbaren vernetzten Zutrittskontrollsystemen und Begleitung der Inbetriebnahmephase",
ii. Referenzen für den Bereich "Serviceleistungen bei vergleichbaren vernetzten Zutrittskontrollsystemen",
iii. Referenzen für den Bereich "Wartung und Instandhaltung von vergleichbaren vernetzten Zutrittskontrollsystemen".
Ein vergleichbares System ist ein System mit mindestens 500 Zutrittskontrollpunkte/Leseeinheiten, dessen Installation innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossen worden ist (zu i) bzw. bei dem der Leistungsbeginn nach dem 1.1.2010 liegt und eine Beauftragung für mindestens 5 Jahre erfolgt und erbracht worden sind (zu ii und iii). Mindestens eine Referenz muss bei einem Unternehmen im Bereich KRITIS erbracht worden sein. Die Referenzen sind unter Verwendung des Formblatts Referenzliste anzugeben.
Nur für Los 2 Einbruchmeldeanlage:
d) Es sind die Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft darzustellen. Gefordert werden
i. Referenzen für den Bereich "Installationsleistungen: Bau von vergleichbaren Einbruchmeldesystemen und Begleitung der Inbetriebnahmephase, sowie Installation von Alarmempfangssoftware",
ii. Referenzen für den Bereich "Serviceleistungen bei vergleichbaren Einbruchmeldesystemen und Alarmempfangssoftware"
iii. Referenzen für den Bereich "Serviceleistungen an Einbruchmeldesystemen mit vergleichbarer Größe und an Alarmempfangssoftware".
Ein vergleichbares System ist ein System nach VdS C mit mindestens 25 Einbruchmeldern im gewerblichen Umfeld, dessen Installation innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossen worden ist (zu i) bzw. bei dem der Leistungsbeginn nach dem 1.1.2010 liegt und eine Beauftragung für mindestens 5 Jahre erfolgt und erbracht worden sind (zu ii und iii). Mindestens eine Referenz muss bei einem Unternehmen im Bereich KRITIS erbracht worden sein. Die Referenzen sind unter Verwendung des Formblatts Referenzliste anzugeben.
e) Nachweis, dass das Unternehmen in Bezug auf die zum Einsatz kommende Hardware einen Partnerstatus oder eine vergleichbare Autorisierung des Herstellers hat,
f) Nachweis eines für den Bereich Einbruchmeldeanlage gültigen Errichterzertifikats nach VdS oder vergleichbar.
Zu b) Es müssen mindestens 15 Fachkräfte oder technische Stellen zur Verfügung stehen, da durch die Verwaltungsstruktur des AG bis zu zehn Standorte gleichzeitig einen Abruf tätigen.
Zu c) Es muss mindestens eine Referenz pro genannten Bereich (i, ii, iii) eingereicht werden. Ein Referenzprojekt kann für mehrere Bereiche herangezogen werden.
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) Bewerberfragebogen
(2) Nachweise zu Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(3) Angaben zu Referenzen und Personalausstattung (ausgefüllte Excel-Vorlage)
(4) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen
(5) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist in allen wesentlichen Teilen auf Deutsch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3)
siehe allgemeine Einkaufsbedingungen
gesamtschuldnerisch haftend
Siehe Anlage C_Zwingende_Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich innerhalb der in den Angebotsbedingungen angegebenen Frist mit Fragen zur Bewerbung an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Vergabeunterlagen :
Aus Gründen der Vertraulichkeit wird die tatsächliche Leistungsbeschreibung erst nach Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung den Bewerben innerhalb des Bewerbungsverfahrens zur Verfügung gestellt (vgl. Art. 73 Abs. 1 Unterabsatz 4 i. V. m. Art 39 Abs. 2 Richtlinie 2014/25/EU). Dies gilt nicht, wenn ein Unternehmen kein berechtigtes Interesse an einer Zurverfügungstellung der vertraulichen Unterlagen hat, insbesondere wenn es offenkundig ungeeignet ist. Die vollständigen Unterlagen erhalten nur die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
c) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), - sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung möglich sind - als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."