Straßenbahnneubaustrecke VL Schöneweide - Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0741-2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Straßenbahnneubaustrecke VL Schöneweide - Projektsteuerung

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0741-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Straßenbahnneubaustrecke VL Schöneweide - Projektsteuerung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Bauvorhaben befindet sich in und an der Straßenbahn- und Buswendeschleife Schöne-weide mit den Baugrenzen in der Brückenstraße und dem Sterndamm. Der gesamte Baustel-lenbereich und das angrenzende Gelände liegen in der Trinkwasserschutzzone III. Neben dem Gleis- und Haltestellenbau werden die Straßen und Gehwege im Sterndamm erneuert. Innerhalb der Straßenbahn- und Buswendeschleife wird die BVG-eigene Regenwasserkanali-sation erneuert. Zur gedrosselten Abgabe des gesammelten Regenwassers an die Regenka-nalisation der Berliner Wasserbetriebe wird ein Regenrückhaltebecken errichtet. Vorab werden durch Dritte (BWB, SGA, NBB etc.) Vorabmaßnahmen ab Dezember 2021 stattfinden. Im Bereich von der EÜ Sterndamm über den Bahnhofsplatz bis zur Brücken-straße finden Rückbauarbeiten der vorhandenen Gleise statt. In der Brückenstraße wird eine Bauweiche eingebaut. In der Mitte der Neuplanung der Gleisschleife am Bahnhof Schöneweide wird durch die BVG ein Pausenheim errichtet. Dieses ist über einen Gehweg erreichbar. Durch die Plangenehmi-gung ist die Position sowie Gebäudekubatur festgelegt (9x13m mit stark gerundeten Ecken). Im Hinblick auf das zukünftige Projekt für die E-Busladestationen werden die Leerverrohrun-gen für die künftigen elektrischen Ladesäulen mitgebaut. Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Gewerken sind durch die Projektsteuerung zu ko-ordinieren und auszusteuern. Auf dem zu erneuernden Streckenabschnitt der Nord-Süd-Tangente verkehren derzeit die Straßenbahnlinien M17, 21, 37, 67 und 60. Innerhalb der Straßenbahn- und Buswende-schleife enden die Buslinien M11, X11, 160, 163, 166 und 265. Für die Durchführung der Baumaßnahme soll der Straßenbahnverkehr weitestgehend aufrechterhalten werden, es kommt jedoch zu geänderten Linienführungen auch für den Busverkehr. Die zu erbringenden Leistungen umfassen: Projektmanagementleistungen nach AHO 2014, Leistungsbild Projektsteuerung, Stufe 3, Stufe 4 sowie Stufe 5, in Anlehnung an §2 AHO 2014, Nr. 9 mit Grund- und besonderen Leistungen sowie zusätzlichen besonderen Leistungen

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 012-027878
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/02/2022