Projektsteuerung für die Verkehrsstation Frankfurt Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53953
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung für die Verkehrsstation Frankfurt Süd
Projektsteuerung für die Verkehrsstation Frankfurt Süd soll an drei Bahnsteigen (Gleis 5/6, 7/8 und 9/10) jeweils ein Aufzug (von A-Ebene auf Bahnsteig) eingebaut werden. Es soll eine brandschutztechnische Ertüchtigung inkl. der Herstellung einer Brandmeldeanlage (BMA) / (SAA) Sprachalarmierungsanlage erfolgen. Außerdem sollen die 50Hz-Anlagen neu strukturiert werden.
Verkehrsstation Frankfurt/Main Süd
siehe I.1.4
Projektsteuerung Barrierefreier Ausbau in LS 3
Projektsteuerung Brandschutz in LS 2
Projektsteuerung 50 HZ in LS 1, 2
Projektsteuerung Brandschutz in LS 3
Projektsteuerung 50 HZ in LS 3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung für die Verkehrsstation Frankfurt Süd
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine Unterlagen/Nachweise über die Angaben in der Angebotserklärung hinaus erforderlich
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesencorona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von
Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen
Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier
ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Weitere Hinweise des Auftraggebers:
Der Auftraggeber behält sich eine Einstellung des Verfahrens bei Nichterhalt der Finanzierung vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.