Rahmenvertrag Bestuhlung Referenznummer der Bekanntmachung: 32/30088648
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27570
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Bestuhlung
Lieferung von Bürodreh-, Besucher- und Mehrzweckstühlen
Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung
Am Handelshafen 12
27570 Bremerhaven
Das Alfred-Wegener-Institut beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodreh-, Besucher- und Mehrzweckstühlen. Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit von zwei Jahren und wird zweimal automatisch um jeweils 12 Monate verlängert, sofern die Auftraggeberin nicht rechtzeitig kündigt. Für die maximale Laufzeit von vier Jahren wurden die nachfolgenden Mengen auf der Grundlage der Erfahrungen der Auftraggeberin ermittelt:
- 480 Stück Bürodrehstühle,
- 160 Stück Besucherstühle,
- 320 Stück Mehrzweckstühle.
Vertragsverlängerungsoption zweimal um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht rechtzeitig kündigt.
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Bieterfragen sind bis spätestens zum 21.03.2021 über das Vergabeportal an die Auftraggeberin zu richten. Nachdem die elektronisch übermittelten Angebote von der Vergabestelle inhaltlich geprüft worden sind, wird eine Bemusterung der angebotenen Stühle stattfinden. Die Bemusterung wird in einem von der Auftraggeberin vorgegebenen Raum am Standort Bremerhaven und voraussichtlich in der 18. Kalenderwoche stattfinden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Handelsregistereintragung oder ein entsprechender Registerauszug;
- Eigenerklärung zum Nichtvorligen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung MiLoG
Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind in Anlage A5, A6 und/oder A10 (Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen;
- Erklärung über den Gesamtumsatz und zum Umsatz, welcher mit vergleichbaren Aufträgen generiert wurde, aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Referenzen: Angabe von mindestens drei Referenzen, die innerhalb der letzten drei Jahre vom Unternehmen erbracht wurden, deren Leistungsgegenstand mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe des Rechnungswertes, des Liefer- bzw. Dienstleistungszeitpunktes sowie des Kunden und der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners.
- Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Lieferleistun-gen von Stühlen, beispielsweise im Rahmen von Zertifizierungssystemen nach ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. Darstellung des Vorhandenseins eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems.
- Unternehmensdarstellung: Angaben zu Fachkräften und zur technischen
Ausrüstung für die geplante Leistung im Rahmen dieses Auftrags; max. 2 Seiten
.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bzgl. der Referenzanforderungen: Vergleichbare Leistungen sind die Lieferung von Bürodreh-, Besucher- und/oder Mehrzweckstühlen mit einem jährlichen Bestellvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren.
Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage der Auftraggeberin bei den jeweiligen Refe-renzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüll-ten Formulars genügt jedoch nicht.
.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim be-troffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).