Rahmenvereinbarung Steuerberatungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt 2022/021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Steuerberatungsleistungen
Anfertigung von Steuerklärungen und Steuerberatungsleistungen
Berlin
Anfertigung von Steuerklärungen & elektronische Übermittlung der Steuererklärungen zur Köperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sowie der Steuer- und E-Bilanzen und der Berechnung der latenten Steuern im Rahmen des Konzern- und Jahresabschlusses von Vivantes mit Ausnahme der Tochtergesellschaft Vivantes Ambulantes Schulterzentrum; weitere Steuerberatungsleistungen
- Das Zuschlagskriterium Gesamtvergütung mit einer Gewichtung von 60% ist in die Subkriterien Pauschalhonorar und Stundensatz mit einer jeweiligen Gewichtung von 50%
- Der Auftraggeberin steht eine einmalige Verlängerungsoption über 12 Monate zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr)
- Nachweis über die Zulassung als Steuerberater der in Formblatt 3 benannten Steuerberaterinnen/Steuerberater
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung über einen Umsatz von mindestens 5 Mio. EUR pro Jahr in den Jahren 2018 bis 2020
- Referenzen über Steuerberatungsleistungen für Unternehmen mit einem Auftragsvolumen von jeweils mindestens 250.000,- EUR pro Jahr
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung unter Beifügung einer Kopie der Versicherungspolice
- Eigenerklärung über die mindestens 5-jährige Tätigkeit als Unternehmen für Steuerberatung
Eigenerklärung über einen Umsatz von mindestens 5 Mio. EUR pro Jahr in den Jahren 2018 bis 2020
- Eigenerklärung über die Anzahl von insgesamt mindestens 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und davon mindestens 5 Steuerberaterinnen/Steuerberater
- Referenzen über Steuerberatungsleistungen für Unternehmen aus dem Bereich des Krankenhauswesens
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In ca. 48 Monaten
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RXHA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).