Landschaftsgärtnerische Pflegeleistungen Los 10 bis Los 16 Referenznummer der Bekanntmachung: G 10274 - 10280 OV 2022 VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsgärtnerische Pflegeleistungen Los 10 bis Los 16
Landschaftsgärtnerische Pflegeleistungen
Los 10
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Landschaftsgärtnerische Pflegeleistungen
Es besteht die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag in beiderseitigem Einverständnis maximal zweimal um ein weiteres Jahr bis 15.12.2023 und bis 15.04.2024 zu verlängern.
Los 11
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Landschaftsgärtnerische Pflegeleistungen
Es besteht die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag in beiderseitigem Einverständnis maximal zweimal um ein weiteres Jahr bis 15.12.2023 und bis 15.04.2024 zu verlängern.
Los 12
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Landschaftsgärtnerische Pflegeleistungen
Es besteht die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag in beiderseitigem Einverständnis maximal zweimal um ein weiteres Jahr bis 15.12.2023 und bis 15.04.2024 zu verlängern.
Los 13
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Landschaftsgärtnerische Pflegeleistungen
Es besteht die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag in beiderseitigem Einverständnis maximal zweimal um ein weiteres Jahr bis 15.12.2023 und bis 15.04.2024 zu verlängern.
Los 14
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Landschaftsgärtnerische Pflegeleistungen
Es besteht die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag in beiderseitigem Einverständnis maximal zweimal um ein weiteres Jahr bis 15.12.2023 und bis 15.04.2024 zu verlängern.
Los 15
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Landschaftsgärtnerische Pflegeleistungen
Es besteht die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag in beiderseitigem Einverständnis maximal zweimal um ein weiteres Jahr bis 15.12.2023 und bis 15.04.2024 zu verlängern.
Los 16
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Landschaftsgärtnerische Pflegeleistungen
Es besteht die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag in beiderseitigem Einverständnis maximal zweimal um ein weiteres Jahr bis 15.12.2023 und bis 15.04.2024 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe unter VI.3)
siehe unter VI.3)
siehe unter VI.3)
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur e-Angebote über www.vergabe.berlin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben:
• Anschreiben mit kurzer Unternehmensdarstellung und Organisationsaufbau
• Technische Ausstattung
• Fachkundenachweis für Pflege an Grünflächen
• Referenzliste mit folgenden Angaben
o Mindestens 3 vergleichbare Objekte nicht älter als drei Jahre
o Art der ausgeführten Arbeiten,
o Dauer des Vertragsverhältnisses,
o Auftragsvolumen
o Auftraggeber
o beim Einsatz als Nachunternehmer zusätzlich Angaben zum Auftraggeber erforderlich
• Darstellung über das jährliche Mittel der Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeitern der letzten 3 Jahre;
• Vorlage einer gültigen Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) oder in eine Präqualifizierungsdatenbank (PQ)
Falls hier keine Eintragungen vorhanden sind, müssen folgende Einzelnachweise mit dem Angebot eingereicht werden:
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
• Betriebshaftpflichtversicherung nach Zuschlagserteilung
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
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Zur Gewährleistung der Reinigungsleistungen und Streuung des wirtschaftlichen und technischen Risikos erfolgt eine Zuschlagslimitierung. Der Zuschlag wird auf maximal 4 Lose je Bieter beschränkt.
Sollte ein Bieter bei mehr als 4 Losen das preislich günstigste Angebot abgegeben haben, so erfolgt die Zuweisung der maximal 4 Lose bei der Beauftragung entsprechend des räumlichen Zusammenhangs und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Leistungserbringung.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
Auf Grund besonderer Gegebenheiten sind Änderungen bezüglich der Flächen während der Vertragslaufzeit möglich. Dies kann eine Auftragsänderung der Flächen in Höhe von nicht mehr als 50 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]