Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Bundesliegenschaften in Berlin (VOEK 330-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 330-21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=442736
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=442736
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Bundesliegenschaften in Berlin (VOEK 330-21)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 330-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es werden in einem Los Unterhaltsreinigungsleistungen und in einem Los Glasreinigungsleistungen vergeben.

Leistungsort beider Lose ist die Stadt Berlin. Es handelt sich in jedem Los um Büroflächen und Flächen einer Kindertagesstätte.

Die Unterhaltsreinigung beinhaltet auch Grundreinigungsleistungen.

In allen Losen sind im gewissen Umfang zusätzliche Leistungen zu erwarten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen in Zimmerstr. 28/X8 in 10969 Berlin

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Zimmerstr. 28/X8 in 10969 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bürofläche:

Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen auf 13.733,14 qm Grundfläche und mit einer 1.553.911,33 qm umfassenden Jahresreinigungsfläche

-

Fläche für Kindertagesstätte:

Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen auf 1.925,46 qm Grundfläche und mit einer 461.764,72 qm umfassenden Jahresreinigungsfläche

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Die Leistungserbringung erfolgt in den Raumgruppen:

A: Büro- und Verwaltungsräume; Kopierräume

B: Sitzungs- und Schulungsräume

C: Sozialräume, Teeküchen

D: Sanitär- / Duschräume

F: tägl. Verkehrswege (Flure, Treppen, Aufzüge)

G: nicht tägl. Verkehrswege (Flure, Treppen zu Keller und Dachboden)

H: Büroneben-, Abstell- und Serverräume

I: Archive

J: sonstige Räume und Flächen

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Bürobereich:

Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind zusätzlich

20 h Unterhalts- und 10 h Grundreinigung sowie

die Reinigung von 20 Kühlschränken und 20 Mikrowellen jeweils mit einer Ausführung

jährlich zu verpreisen.

-

Kitabereich:

Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind zusätzlich

20 h Unterhalts- und 10 h Grundreinigung sowie

die Desinfektionsmaßnahmen mit einer Ausführung

jährlich zu verpreisen.

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Für die Reinigungsleistungen der einzelnen Raumgruppen sind folgende maximale Richtleistungen / Std. / Reinigungkraft einzuhalten:

Raumgruppe A: 230 qm/Std./Reinigungskraft

Raumgruppe B: 280 qm/Std./Reinigungskraft

Raumgruppe C: 250 qm/Std./Reinigungskraft

Raumgruppe D: 90 qm/Std./Reinigungskraft

Raumgruppe F: 300 qm/Std./Reinigungskraft

Raumgruppe G: 180 qm/Std./Reingungskraft

Raumgruppe H: 200 qm/Std./Reinigungskraft

Raumgruppe I: 250 qm/Std./Reinigungskraft

Raumgruppe J: 180 qm/Std./Reinigungskraft

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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximalen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.

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Qualitätssicherung

Vom Auftragnehmer ist zur Überwachung der Reinigungsqualität ein elektronisches Qualitätsmanagementsystem einzusetzen.

Der Auftragnehmer führt im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig Eigenkontrollen durch. Die Ergebnisse sind der Auftraggeberin monatlich unaufgefordert vorzulegen. Die Kontrollen sind dabei nachfolgender definierter Mindestanzahl vorzunehmen (50 Kontrollen).

Jour Fixe

Es wird ein regelmäßiger Jour Fixe Termin (i.d.R. alle 8 Wochen) eingerichtet, bei dem Vertreter der Auftraggeberin und des Auftragnehmers einen Austausch über den Qualitätsstand der Reinigungsleis-tungen und über anstehende Probleme durchführen. Ggf. Können an diesen Besprechungen Vertreter des Nutzers teilnehmen.

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Im Kitabereich kann es zu Nachträgen kommen, weil die Ebene 6, in der sich die Kita befindet, zur Zeit in der Bauphase ist und die Fläche noch nicht abschließend bekannt sind.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Jahresreinigungsstunden (für Unterhalts- plus Grundreinigungsleistungen) / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2022
Ende: 31/10/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Glasreinigungsleistungen Zimmerstr. 28/X8 in 10969 Berlin

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Zimmerstr. 28/X8 in 10969 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Büroflächen:

Glasreinigungsleistungen auf 6.121,40 qm Grundfläche und 12.242,80 qm Jahresreinigungsfläche

Kitafläche:

Glasreinigungsleistungen auf 1.138,63 qm Grundfläche und 2.277,26 qm Jahresreinigungsfläche

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Die Glasflächen wurden einseitig gemessen und sind sowohl im Büro- als auch im Kitabereich ein- und beidseitig zu reinigen.

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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind sowohl im Büro- als auch im Kitabereich 10 h (also insgesamt 20 h) Glasreinigung jährlich zusätzlich zu erwarten.

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Die Reinigungsbereiche lauten wie folgt:

im Bürobereich:

- Glas- und Fensterflächen (einseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze, Beschläge, Fensterbänke innen und außen)

- Glastüren (inkl. Oberlichter) und -wände (beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze und Beschläge)

im Kitabereich:

- Glas- und Fensterflächen (einseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze, Beschläge, Fensterbänke innen)

- Glas- und Fensterflächen (beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze, Beschläge, Fensterbänke innen und außen)

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Die maximale Richtleistung / Std. / Reinigungskraft beträgt sowohl im Büro- als auch im Kitabereich 25 m²/h/Reinigungskraft.

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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximale enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.

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Im Kitabereich kann es zu Nachträgen kommen, weil die Ebene 6, in der sich die Kita befindet, zur Zeit in der Bauphase ist und die Fläche noch nicht abschließend bekannt sind.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2022
Ende: 31/10/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Vordruck Anhang II) sind anzugeben:

1. Angebotsabgabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft

2.1. Angaben zum Unternehmen (Name, Anschriften, Rechtsform, Gegenstand d. Unternehmens, öffentl. Registereintragsnummer/Geschäftsnummer Genehmigungsbehörde, Registergericht/Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Kontaktdaten, Niederlassung bzw. Standort

2.2. bei Einzelunternehmen/Freiberufler erforderliche zusätzliche Angaben

3. Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für Arbeitnehmer an die zuständigen Institutionen sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft unter Benennung dieser

- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet

- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB

- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze - Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Aufenthaltsgesetz(AufenthG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

- ggf. Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Vordruck Anhang II) sind anzugeben:

4. Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung:

Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2,0 Mio. €, Sachschäden 2,0 Mio. €, Vermögensschäden 0,5 Mio €. Zusätzlich muss in Los 1 die vorgenannte Versicherung versicherte Schlüsselschäden in Höhe von 250.000,- € (mind. zweifach max.) enthalten.

Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.

5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten (Unterhalts- bzw. Glasreinigung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s. oben

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" sind weiterhin anzugeben:

6. Eigenerklärung zur Leistungserbringung:

- das Unternehmen beschäftigt spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung.

- dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen

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7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen

Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?

- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens

- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten

- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten

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8. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement:

Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung unter Begründung der Gleichwertigkeit.

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9. Referenzen

Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und/oder Glasreinigung) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt, und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).

Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder erreicht mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.

Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.

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10. Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für diese Angaben ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen wie dort benannt vorzulegen. Vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Angebot einzureichen.

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11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit dort benannten Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

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12.Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ die dort benannten Angaben und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s. oben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Auftragsausführung entsprechend der Definitionen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerkes für diese Leistungen

2. Einhaltung der vorgegebenen maximalen Richtleistungen für Unterhalts- und Glasreinigung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/04/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/04/2022
Ortszeit: 09:01
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und im Zeitraum 16.03.2022 bis 23.03.2022 möglich. Die Besichtigungstermine müssen bis spätens zwei Werktage vor dem gewünschten Termin vereinbart werden. Die Ansprechpartner dafür sind dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.

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Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.

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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.

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In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Der der Angebotskalkulation zugrunde gelegte Tariflohn ist im Vordruck „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anhang III) je angebotenen Loses einzutragen.

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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

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Zuschlagskriterien sind in Los 1 (bei der Unterhaltsreinigung) der Preis und die Summe der Anzahl der jährlichen Reinigungsstunden mit der Gewichtung 70 % bzw. 30 %.

Als Preis gilt der Angebotspreis, die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche in der Unterhaltsreinigung sowie eventueller Zusatz- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt pro Los. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl (700 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Angebotspreis / zu bewertender Angebotspreis).

Als angebotene Reinigungsstunden pro Los wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl (300 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:

Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).

Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.

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Zuschlagskriterium ist in Los 2 (bei der Glasreinigung) der Angebotspreis. Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie etwaiger Zusatz- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.

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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

An dieser Stelle wird noch einmal auf die Einhaltung der vorgegebenen maximalen Richtleistungen (s. je Los) und auf die Tatsache hingewiesen, dass bei Überschreitung dieser max. Richtwerte / Los das Angebot von der Wertung ausgeschlossen wird.

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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern.

Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt.

Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 29.03.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/02/2022