Beschaffung eines Schieneninspektionsfahrzeugs Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0687-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Schieneninspektionsfahrzeugs
Beschaffung eines Schieneninspektionsfahrzeugs zum Erfassen des Schienenzustandes
Berlin
Ziel der Vergabe ist ein Auftrag über die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme eines Schieneninspektionsfahrzeugs ohne eigenen Antrieb zum Erfassen und Bewerten des Schienenzustandes der BVG AöR mittels Ultraschall- und Wirbelstromprüfung, einem Geometriemesssystem sowie softwaregestützter Zustandsbewertung.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerber-/Bietergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift,
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(MiLoG) und dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
3. Erklärung zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung
4. Vom Bewerber ist ein Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin nicht älter als 3 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes (ggf. inklusive beglaubigter Übersetzung) vorzulgegen.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (Euro, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (Euro, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen (Schienenfahrzeuge mit mind. einem der ausgeschriebenen Messsysteme) vergleichbar sind.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung und wird gegebenfalls Nachweise einfordern.
1. Nachweis zu realisierten Referenzprojekten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung gemäß der nachfolgend dargestellten Aufteilung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Erwartet werden folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
a) Vorhaben-/Referenzbezeichnung,
b) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung
zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten,
c) Zeitraum der Leistungserbringung,
d) Kurzbeschreibung des Umfangs und der Art der erbrachten Leistungen (insbesondere unter Angabe des Messsystems).
2. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl an Mitarbeitenden, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3. Eigenerklärung der gegenwärtig vorhandenen Anzahl an Mitarbeitenden, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Alle angegebenen Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht worden sein und nachfolgende Anforderungen erfüllen:
- Der Bewerber muss durch zu benennende Referenzprojekte nachweisen, mindestens drei derzeit zugelassene und im Einsatz befindliche Schienenfahrzeuge konstruiert und gefertigt zu haben. Die Fahrzeuge müssen in Deutschland, der EU oder der Schweiz zugelassen sein.
- Die Messsysteme Ultraschall und Wirbelstrom des Bewerbers müssen jeweils in mindestens zwei Schienenfahrzeugen eines Infrastrukturbetreibers in Deutschland, der EU oder der Schweiz verbaut worden sein, welche aktuell mit einer Messgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h betrieben und dabei für die Schienenprüfung gemäß EN 16729-1 (Ultraschall) bzw. EN 16729-2 (Wirbelstrom) genutzt werden.
- Das Messsystem zur Schienenquer- und -längsprofilmessung sowie das Video-Kontrollsystem des Bewerbers müssen jeweils in mindestens zwei Schienenfahrzeugen eines Infrastrukturbetreibers in Deutschland, der EU oder der Schweiz verbaut worden sein und aktuell mit einer Mess- bzw. Prüfgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h betrieben werden.
2. Der Bewerber muss über eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder IRIS ISO/TS 22163 verfügen. Es sind prüffähige Nachweise sind beizulegen.
3. Der Bewerber muss über eine gültige Zertifizierung nach DIN EN 15085-2 mit der Zertifizierungsstufe CL1 verfügen. Es snd prüffähige Nachweise sind beizulegen.
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber. Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise,
- ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
- ggf. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Der Auftragnehmer (AN) hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform mittels der Nachrichtenfunktion zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 20.06.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe,
ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen
Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem, III.1.2) werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und gem. III.1.3) alle Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB
darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem
Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/ Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
8. Erläuterung zum Ablauf:
Nach Sichtung der fristgerecht eingegangen Angebote erfolgt die
kaufmännische und technische Angebotsklärung sowie die Auswertung der
Angebote. Im Anschluss daran finden die Verhandlungen statt, wobei sich der AG vorbehält nur Bieter zu einer Verhandlung einzuladen, die alle Anforderungen
in der Konformitätsliste mit "konform" oder "nicht konform" gekennzeichnet
haben und im Falle der Kennzeichnung mit "nicht konform" erläuternde
Bemerkungen eingetragen haben. Im Ergebnis der Verhandlungsrunde behält sich der AG vor ein abschließendes Niveau des Fahrzeugs sowie der Besonderen Vertragsbedingungen festzulegen, das den unternehmerischen Vorstellungen des AG entspricht. Die Bieter haben dann die Möglichkeit, ihr verbindliches Angebot auf die entsprechenden Festlegungen hin anzupassen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten. Die konkreten Anforderungen an dieses Angebot
werden den Bietern mitgeteilt. Nach Sichtung der fristgerecht eingegangen Angebote würde erneut die kaufmännische und technische Angebotsklärung sowie die Auswertung der Angebote erfolgen. Der AG behält sich vor, anschließend eine zweite Verhandlungsrunde durchzuführen. Nach Abschluss der ersten oder gegebenenfalls zweiten Verhandlungsrunde werden die dann noch im Wettbewerb verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre letzten verbindlichen Angebote (finale Angebote) abzugeben. Diese werden dann vom AG anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder objektiv nicht erfüllbare Anforderungen, so sind hierzu Fragen bzw. Hinweise unverzüglich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
9. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Sofern Bieter Änderungswünsche oder Vorschläge unterbreiten, werden diese nicht Angebotsbestandteil und dementsprechend auch nicht gewertet. Die Bieter können daher bei Abgabe und
Kalkulation ihres Angebotes nicht davon ausgehen, dass etwaige von ihnen dargestellte Änderungswünsche oder Vorschläge in der von ihnen angestrebten Form umgesetzt werden.
Die BVG wird vielmehr nach Auswertung der Angebote und Abschluss der Verhandlungen entscheiden, ob und in welchem Umfang etwaige Änderungswünsche oder Vorschläge aufgenommen und zum Gegenstand der bei Abgabe der weiteren Angebote für die dann noch im Verfahren befindlichen
Bieter gleichlautenden und verbindlichen Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen gemacht werden.
10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
11. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.