Ober-ES und ES-Zell, Bahnsteigerhöhungen, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55953
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ober-ES und ES-Zell, Bahnsteigerhöhungen, Planungen
Planung der Bahnsteigerhöhungen in Oberesslingen und Esslingen Zell
Los 1, Oberesslingen, Bahnsteigerhöhung, Planungen
Los 2, Esslingen-Zell, Bahnsteigerhöhung, Planungen
Es kann für eines der Lose oder für beide Lose angeboten werden.
Oberesslingen, Bahnsteigerhöhung, Planungen
Stuttgart
Planungen für die Erhöhung der Bahnsteige in der Station Oberesslingen
in definierten Planungsgewerken werden die LPh 5 bis 7 zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt/ abgerufen (siehe Vergabeunterlagen)
Esslingen-Zell, Bahnsteigerhöhung, Planungen
Stuttgart
Planungen für die Erhöhung der Bahnsteige in der Station Oberesslingen
in definierten Planungsgewerken werden die LPh 5 bis 7 zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt/ abgerufen (siehe Vergabeunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/ Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/ Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Anlage 01: -Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Anlage 02: -Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§123 ff. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von §122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Anlage 03: -Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in §21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), §98c Aufenthaltsgesetz, §19 Mindestlohngesetz oder §21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
BIM-spezifische Eignungskriterien der DB Station & Service AG für den/ die vorgesehenen Mitarbeiter:
Anlage 04: -Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software (objektorientiert)
Anlage 05: -Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter –namentliche Nennung- (bei losweiser Vergabe je Los mindestens ein Mitarbeiter)
Anlage 06: -Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt des genannten Mitarbeiters oder anderweitiger praktischer Erfahrung mit der BIM Methodik wie z. B. die Begleitung von Forschungsvorhaben oder das Durchführen von Schulungen/ Seminaren
Anlage 07: -Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: Siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./ Ing.-Leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/ Ing.-Leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen. (Siehe dazu auch Vergabeunterlagen)
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/ das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/ Nachweisen folgende weitere Erklärungen/ Nachweise erforderlich:
Anlage 08: -Erklärung, dass der Bewerber den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Anlage 09: -Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.