"Mobile Kofferlösungen", ECA-2022-005 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-005
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
"Mobile Kofferlösungen", ECA-2022-005
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von Leistungen zur Entwicklung und Lieferung von mobilen Kofferlösungen. Je Los soll ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen werden.
Die Bundesdruckerei verpflichtet sich, im Rahmen von
Einzelaufträgen, während der Vertragslaufzeit eine Mindestabnahmemenge von 50 Stück je Los zu beauftragen. Die Höchstabnahmemenge je Los beträgt 480 Stück.
- Fachlos 1: ENROLMENT-KOFFER
- Fachlos 2: PRÜFKOFFER
ENROLMENT-KOFFER
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin 10969 Berlin
Der AG beabsichtigt, Kofferschalen mit eingebauten Elektronikanschlüssen und Blechkonstruktionen zu beschaffen. Es handelt sich um die Anfertigung und Auslieferung von Koffern mit besonderen Anforderungen auf die technische Qualifikation.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 2 Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um 1 weiteres Jahr, sofern nicht die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 drei Monaten zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Satz 1 erfolgt höchstens zwei Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.
Vertragsverlängerungsoption
Lediglich Angebote, bei denen das eingereichte Muster sämtlichen geforderten technischen Anforderungen entspricht und erfolgreich die CE-Zertifizierung besteht, können zur Zuschlagserteilung berücksichtigt werden. Näheres hierzu kann Punkt 14. der Vergabebedingungen entnommen werden.
Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit erfolgt zu 100% auf Basis der Angebotspreise.
Die Bewertung dieser Angebote erfolgt zunächst je Los auf Grundlage der Angebotspreise bei Einzelvergabe gemäß Preisblatt. Der Auftraggeber behält sich jedoch eine Gesamtvergabe beider Lose vor, sofern die Gesamtvergabe wirtschaftlicher als die Einzelvergabe ist. Näheres dazu kann Punkt 13. der Vergabebedingungen entnommen werden.
PRÜFKOFFER
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin 10969 Berlin
Der AG beabsichtigt, Kofferschalen mit eingebauten Elektronikanschlüssen und Blechkonstruktionen zu beschaffen. Es handelt sich um die Anfertigung und Auslieferung von Koffern mit besonderen Anforderungen auf die technische Qualifikation.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 2 Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um 1 weiteres Jahr, sofern nicht die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 drei Monaten zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Satz 1 erfolgt höchstens zwei Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.
Vertragsverlängerungsoption
Lediglich Angebote, bei denen das eingereichte Muster sämtlichen geforderten technischen Anforderungen entspricht und erfolgreich die CE-Zertifizierung besteht, können zur Zuschlagserteilung berücksichtigt werden. Näheres hierzu kann Punkt 14. der Vergabebedingungen entnommen werden.
Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit erfolgt zu 100% auf Basis der Angebotspreise.
Die Bewertung dieser Angebote erfolgt zunächst je Los auf Grundlage der Angebotspreise bei Einzelvergabe gemäß Preisblatt. Der Auftraggeber behält sich jedoch eine Gesamtvergabe beider Lose vor, sofern die Gesamtvergabe wirtschaftlicher als die Einzelvergabe ist. Näheres dazu kann Punkt 13. der Vergabebedingungen entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben gemäß Bewerber- / Bieterselbstauskunft (z.B. zum Sitz des Unternehmens, Steuernummer und Umsatzsteuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur);
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate);
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO für das Unternehmen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate);
- Erklärung zu Ausschlussgründen.
Angaben gemäß Bewerber- / Bieterselbstauskunft, hier u.a.
- Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der vergangenen 3 Jahre;
- Angaben zum Netto-Umsatz hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der vergangenen 3 Jahre;
- Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich im gesamten Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer;
- Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
- Erklärung zur Fähigkeit der technischen Umsetzung;
- Referenzerklärungen. Nachweis von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Bezug auf nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen,
jeweils unter Angabe (Mindestanforderungen):
- des Auftraggebers der Referenz,
- der Beschreibung der Leistung(en),
- des Leistungszeitraums,
- des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
- des Leistungserbringers.
Mindestens drei Referenzenerklärungen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Lieferleistungen sind vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter, deren Angebote zu den drei wirtschaftlichsten Angebotskombinationen gemäß Punkt 13 der Vergabebedingungen gehören, werden separat vom Auftraggeber zur Lieferung eines Muster-Koffers aufgefordert.
Die Lieferung der Muster-Koffer hat innerhalb von maximal acht Wochen nach Aufforderung zur Lieferung von Muster-Koffern zu erfolgen.
Der Auftraggeber erklärt sich bereit, für die Lieferung eines Muster-Koffers den jeweiligen angebotenen Netto-Einzelpreis bei Einzelvergabe (für die Staffel 0 - 50) gemäß Preisblatt, maximal jedoch [Betrag gelöscht] EUR netto zu zahlen.
Details können Punkt 14 der Vergabebedingungen entnommen werden.
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Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWRX5B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.