Rahmenvertrag Möblierung von Mietobjekten Referenznummer der Bekanntmachung: VG-156-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Möblierung von Mietobjekten
Möblierung von Mietobjekten der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH möchte Appartements für Studierende mit einer Möblierung versehen. Die Möblierung besteht je nach Zimmergröße aus: Bett, Schreibtisch, Kleiderschrank, Kommode, Garderobe, Esstisch, Stühlen und Pantryküche, zum Teil in verschiedenen Abmessungen und Ausführungsart je nach Möblierungsplanung.
Nach aktueller Planung wird beabsichtigt folgende Anzahl an SP (Zimmer) zu errichten:
Jahr 2022: ca. 108 SP
Jahr 2023: ca. 260 SP
Jahr 2024: ca. 40 SP
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Szczecin
NUTS-Code: PL Polska
Postleitzahl: 70-892
Land: Polen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantragbei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4,161 Abs. 1 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland