Weiterentwicklung und Pflege des Akkreditierungssystems Referenznummer der Bekanntmachung: 14022#00001#0001

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundespresseamt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=443058
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=443058
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Weiterentwicklung und Pflege des Akkreditierungssystems

Referenznummer der Bekanntmachung: 14022#00001#0001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der Pressebetreuung anlässlich von Besuchen ausländischer Staats- und Regierungschefs obliegt dem BPA auch die Akkreditierung der Journalistinnen und Journalisten. Die Akkreditierung ist deren Zugangsberechtigung zu den Veranstaltungen, zu denen Journalistinnen und Journalisten zugelassen sind. Die Akkreditierung im BPA erfolgt auch für andere Ministerien der Bundesregierung. Für diese Akkreditierung wird eine eigens für das BPA entwickelte Anwendungssoftware (Akkredi) mit Onlineportal genutzt, die sich seit dem Jahr 2011 im Einsatz befindet.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT Erstellungsvertrags sowie eines EVB-IT Dienstleistungsvertrages zur Weiterentwicklung und Pflege dieser Software.

Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen der Pressebetreuung anlässlich von Besuchen ausländischer Staats- und Regierungschefs obliegt dem BPA auch die Akkreditierung der Journalistinnen und Journalisten. Die Akkreditierung ist deren Zugangsberechtigung zu den Veranstaltungen, zu denen Journalistinnen und Journalisten zugelassen sind. Die Akkreditierung im BPA erfolgt auch für andere Ministerien der Bundesregierung. Für diese Akkreditierung wird eine eigens für das BPA entwickelte Anwendungssoftware (Akkredi) mit Onlineportal genutzt, die sich seit dem Jahr 2011 im Einsatz befindet.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT Erstellungsvertrags sowie eines EVB-IT Dienstleistungsvertrages zur Weiterentwicklung und Pflege dieser Software.

Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der angebotenen Leistung (Qualität des Konzepts, Qualität der zugesagten Leistungsanforderungen, Nachhaltigkeitsaspekt) sowie der Erfahrungen der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat zweimal das Recht, den EVB-IT Dienstleistungsvertrag um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Optionen). Eine Verpflichtung, diese Optionen auszuüben, besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/05/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/07/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/05/2022
Ortszeit: 13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:

- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines

Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30

Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate

nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung

der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30

Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,

- Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines

Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

-- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der

Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein

Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,

-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/02/2022