Vergabe von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für Liegenschaften des UN-Campus sowie weitere Liegenschaften in Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund (VOEK 102-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 102-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für Liegenschaften des UN-Campus sowie weitere Liegenschaften in Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund (VOEK 102-21)
Inhalt des Auftrages sind überwiegend Leistungen des Technischen Gebäudemanagements in 8 Gebäuden auf dem UN-Campus - Liegenschaftsbereich 1(Geb. 1-8) - und dem Liegenschaftsbereich 2 (Geb. 9) - sowie in zwei weiteren Gebäuden und deren dazugehörenden Außenanlagen in Bonn.
In den Gebäuden 5-7 erfolgt eine Stillstandswartung, in zweien davon bis zur geplanten Sanierung.
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Zusätzlich ist für ein Gebäude (UN-Erweiterungsneubau) die Erfassung der technischen Anlagen bis zum 31.12.2023 vorzunehmen. Die Kosten dafür sind auf Grundlage der Bruttogrundfläche von ca. 13.450 m² und der Unterlage "Beschreibung UN-Erweiterungsbau" (Anlage C-02.6) zu ermitteln und im LV anzugeben. Die Wartung/Inspektion der Anlagen erfolgen nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungszeit, ab 01/2026.
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Die Dienstleistungen umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den Auftragnehmer (AN) sicherstellen. Der AN ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Wartung und Inspektion während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich.
Für diverse technische und bauliche Anlagen bestehen Wartungsverträge mit den Anlagenerrichtern, die der AN im Rahmen dieses Vertrages betreut.
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Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst. Die ständige Erreichbarkeit des AN ist zu gewährleisten. Er hält die vorgegebenen Reaktionszeiten zwingend ein.
Weitere Leistungsbestandteile sind u.a. das Energie-, Kommunikations- und Stillstandsmanagement, alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen, die Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel und die Entsorgung.
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Zu den Leistungen gehören die geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende.
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Der AN hat über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen. Dazu können gehören:
-Bau- oder Dienstleistungsaufträge in unterschiedlichem Umfang/Auftragswert
-Leistungen zum Hochwasserschutz in Form der Personalgestellung im Hochwasserfall und der Wartung der Hochwasserschutzbarrieren
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Der AN muss über eine zeitgemäße CAFM-Software für die Planung, Ausführung und Dokumentation von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an Gebäuden und technischen Anlagen verfügen. Das CAFM-System muss software- und hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Mindestens 12 Zugriffslizenzen müssen zur Verfügung stehen.
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Gemäß den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist laut § 64 ff. ein Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz zu bestellen.
Gemäß den Anforderungen der SBauVO NRW ist entsprechend § 118 ein Betriebsbeauftragter für Brandschutz (Brandschutzbeauftragter) zu bestellen.
Diese Personen sind zusätzliches Personal neben der Objektleitung und den Haustechnikern.
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Ziel der vertraglichen Leistung ist eine vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG/der Nutzer beim technischen Gebäudebetrieb, sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei vollumfänglicher Verfügbarkeit.
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Dem AN stehen Räumlichkeiten (Werkstatt, Umkleide, Lager) sowie Fernwärme, Wasser und Elektroenergie für seine Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Der AN stellt alle erforderlichen Geräte und Materialien für seine Leistungserbringung.
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Das eingesetzte Personal des AN einschließlich genehmigter Unterauftragnehmer muss grundsätzlich im Besitz einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG sein. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG. Weiteres siehe auch Ziffer III.2.2.
1.UN-Campus: Haus Langer Eugen (Geb. 1), Altes Abgeordneten Hochhaus (Geb. 2), Logistikgebäude (Geb. 3), Personeneingangsgebäude (Geb. 4), Arzthaus (Geb. 5), Wasserwerk (Geb. 6), Pumpenhaus (Geb. 7), UN-Erweiterungsneubau (Geb. 8), Platz der Vereinten Nationen 1, 53113 Bonn
2.Altbau (Geb. 9), Platz der Vereinten Nationen 7, 53113 Bonn
3.Haus Carstanjen, Martin-Luther-King-Str. 8, 53175 Bonn
4.Internationale Kita, Heussallee 30, 53113 Bonn
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
-Start-Up-Phase
Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung, spätestens am 01.01.2023
Stufe 2: vom 01.03.2023 bis 31.05.2023
-Regelbetrieb: 01.06.2023 / 00:00 Uhr bis Vertragsende: 31.05.2028 (ggf. Verlängerung bis 31.05.2033)
-Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes
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Leistungen in der Start-Up-Phase:
- Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG)
- bereits ab Zuschlagserteilung sind regelmäßige Besprechungs- und Abstimmungstermine vorgesehen, an welchen seitens des AN mindestens der Projekt-, der Objektleiter sowie dessen Vertreter teilnehmen sollen
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Inhalt Stufe 1:
-Personalvorstellung inklusive Qualifikationsnachweise, ggf. Beantragung weiterer erforderlicher Sicherheitsüberprüfungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung
-kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems des AN, Klärung objektspezifischer Anforderungen an das CAFM-System sowie Übernahme der Stammdaten der Liegenschaft unter Einbeziehung der Systemadministratoren des AN
-Klärung zu Art und Umfang der Implementierung der Datensicherung des CAFM-Systems sowie der elektronischen Ablage
-Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung, Instandsetzung und Berichtswesen
-Erstellung der Dokumentations- und Archivordnung entsprechend der Dokumentationsablage der AG einschließlich Archivordnung vor Ort
-Aufbau des Quartals- und Jahresberichtswesens
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Inhalt Stufe 2:
-Übernahme von Anlagen und technischen Systemen inkl. Funktionsprüfung
-Dokumentation der Übernahme je technische Anlage inkl. Abgleich der offenen Mängel und des ggf. vorhandenen Instandsetzungsstatus
-Übernahme und Verwaltung der Ersatz- und Verschleißteile sowie Komponenten und Baugruppen inkl. Aufbau einer CAFM-Lagerverwaltung
-Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen für die Durchführung der Leistungen des AN an den technischen Anlagen der Liegenschaft
-Vollständiger Aufbau der Dokumentation gemäß der Dokumentationsrichtlinie BImA
-Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Nachunternehmerlisten
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Personal in der Start-Up-Phase:
Für die reibungslose Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichenden Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen. Dem Start-Up-Team müssen der vorgesehene Objektleiter (OL) sowie ein mit Objektübernahmen erfahrener Projektleiter (PL) als Ansprechpartner angehören. Der Bieter gewährleistet, dass für die 3-monatige Start-Up-Phase, Stufe 2, (und den anschließenden Regelbetrieb) mindestens ein Objektleiter und sein Vertreter sowie je 6 Haustechniker der Fachrichtungen Installations-/Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik bzw. Elektrotechnik und der jeweilige Vertreter pro Fachrichtung, sicherheitsüberprüft nach § 9 SÜG (sog. Ü2), zur Verfügung stehen.
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Regelbetrieb ab 01.06.2023
a) Die Leistungen des Technischen Gebäudemanagements sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 an folgenden Anlagengruppen nach DIN 276 zu erbringen:
- 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion
- 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz)
- 340 Innenwände (Innentüren und -fenster)
- 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.)
- 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
- 420 Wärmeversorgungsanlagen
- 430 Lufttechnische Anlagen
- 440 Starkstromanlagen
- 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen)
- 460 Förderanlagen
- 470 Nutzungsspezifische Anlagen
- 480 Gebäudeautomation
- 540 Technische Anlagen in Außenanlagen
Außerdem erfolgen die Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:
- DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
- DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen
- VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
- VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
- VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung
- TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung
- TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
- TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln
- TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
- BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
- 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung
- technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
- WHG Wasserhaushaltsgesetz
- SBauVO NRW Sonderbauverordnung NRW
- DGUV Information 205-003
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b) Übernahme der Betreiberverantwortung für die vertragsgegenständlichen technischen Anlagen
-Inspektionen im Rahmen der Betreiberpflichten beinhalten tägliche, wöchentliche und monatliche Inspektions- und Kontrollrundgänge zur Feststellung, Prüfung und Beurteilung der Funktionsfähigkeit der vertragsgegenständlichen Anlagen.
Dazu gehören u.a.:
- regelmäßige Inspektions- und Kontrollgänge mit Sichtkontrolle und Dokumentation der gesamten Liegenschaft
- regelmäßige Überprüfung a) der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige, bestimmungsgemäße Funktion und b) des Brandschutzes und der Unfall- und Betriebssicherheit, z. B. nach DIN, VDE, UVV etc.; Gefahrenstellen sind unverzüglich zu beseitigen/zu melden
- Durchführen von Leistungs- und Kontrollmessungen
- Aufzeichnen / Dokumentieren der Verbrauchsdaten
- Durchführen von Messungen, Datenerfassung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse an AG bzw. Nutzer
- die Hinweispflicht auf Unzulänglichkeiten auch außerhalb des Vertrages, welche während der Inspektions- und Kontrollrundgänge auffallen
- monatliche Inspektionen zur Sicherstellung des ordnungsmäßen Zustandes /Funktion sämtlicher Türen mit Feststell- und/oder Schließeinrichtung (Türen mit und ohne Brandschutzfunktion)
- Erstellen eines Inspektionsberichtes über jeden Inspektion- und Kontrollrundgang
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c) Vollständige Bestandsaufnahme der technischen Anlagen im Erweiterungsneubau (Geb.8), Übergabe des vollständigen Leistungsverzeichnisses bis 31.12.2023 an die AG
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d)Personal im Regelbetrieb:
- Einsatz eines Objektleiters (OL) und dessen Vertreter, welche für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich sind und Abläufe eigeninitiativ und aktiv steuern.
Anforderungen:
- mindestens Diplomingenieur, Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister, (DQR/EQR, mindestens Niveau 6) in der Fachrichtung Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder vergleichbarer Fachrichtung
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) C1 nach GER
- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- ausgeprägte service-orientierte Einstellung
- Führungsqualität
- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 und aller einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien
- Umfassende Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
- gute Kenntnisse der einschlägigen Hard- und Software
- kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung
- Bereitschaft zu Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG
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Für den OL ist eine Präsenzzeit von 8 Stunden arbeitstäglich zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr zu gewährleisten.
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Der AN setzt in den vertragsgegenständlichen Liegenschaften zwölf Haustechniker (HT) - sechs der Fachrichtung Elektrotechnik und sechs der Fachrichtung Sanitär-/Heizung-/Lüftungs- und Klimatechnik oder jeweils vergleichbar ein und benennt mindestens einen Vertreter je Fachrichtung für unvorhersehbare Fälle. Der vertretende HT muss über Objektkenntnisse der vertragsgegenständlichen Liegenschaften verfügen.
Anforderungen:
- Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) der Elektrotechnik oder vergleichbar
- mindestens 3-jährige Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) in Fachrichtung Sanitär-/Heizung-/Lüftungs- und Klimatechnik oder vergleichbar
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- service-orientierte Einstellung
- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000
- gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
- gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen (12 HT und deren Vertreter) gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung bzw. mit der Erklärung, diese unverzüglich einzuholen
- Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen (mindestens zwei HT Elektrotechniker sowie deren Vertreter; Bedingung: ein Schaltberechtigter muss während des Präsenzzeitraums immer vor Ort anwesend sein)
- Fachkraft für Feststellanlagen (mindestens ein HT und ein Vertreter)
- Bereitschaft zu Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG
Die Leistungen der HT sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum von 06:00 bis 18:00 Uhr, zeitversetzt und überschneidend zu erbringen. Mindestens ein HT pro Fachrichtung muss in der genannten Präsenzzeit vor Ort sein.
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Die Aufgaben und Pflichten des Objektleiters und seiner Vertretung sowie der Haustechniker und deren Vertretung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Vertragsauslaufphase
Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 5 Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.05.2033.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 5 Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.05.2033.
Das unter Ziffer II.2.5 genannte Zuschlagskriterium EIGENES KONZEPT wird als Qualitätskriterium mit 40% Gewichtung in die Wertung einbezogen. Grundlage für die Konzeption sind die aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, der Liegenschaftsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen.
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Folgende Teilkonzepte, die Bestandteil des Gesamtkonzepts sind, sind mit dem Angebot einzureichen und zu erläutern:
1. Konzept zu Start-Up- und Vertragsauslaufphase
Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:
1.1
- Vorbereitung zur Sicherstellung des laufenden Betriebs
- Konzeptüberprüfung auf Plausibilität; Darstellung des zeitlichen Ablaufs der Start-Up-Phase und der Vertragsauslauf- und Übergangsphase
1.2 Personaleinsatz während der Start-Up-Phase und der Vertragsauslauf- und Übergangsphase, Sicherstellung des notwendigen Personals zur Übernahme des Regelbetriebs
1.3 Erklärung der Vorgehensweise bei der Aufnahme von Anlagendaten und der Übernahme und Vervollständigung der Anlagendokumentation
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2. Konzept zum Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement
Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:
2.1
- Überwachung und Einhaltung der Termine
- Abbildung der Prozesse zur Wartung / Prüfung und Inspektion;
- Eigenleistungsquote der Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen
- Musterwartungsplan
2.2
-Dokumentation
-Erläuterung der Verfahrensweise bzgl. Dokumentation am Beispiel der Übernahme einer neuen Anlage; Dokumentation von Wartungs- und Prüfberichten
2.3
- Konzept zur vorbeugenden Instandhaltung
- Erklärung eines Materialmanagements (u. a. Vorhaltung von Ersatzteilen / Verschleißteilen), Darstellung einer Ersatzbeschaffung,
- Aussagen zur Schwachstellenanalyse
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3. Konzept zum Störungsmanagement
Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:
3.1
-Sicherstellung der geforderten Reaktionszeiten
-Prozesserläuterung unter Einbeziehung der Reaktionszeiten
3.2
-Notfallplan für verschiedene Havarien
-Darstellung des Notfallmanagements anhand eines Beispiels; Verträge mit Unterauftragnehmern
3.3
-Form der Störungsannahme und Bearbeitung erläutern
-Fehlersuche, Ursachenfeststellung, Feststellung der Schadenshöhe und Dokumentation des Schadens
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4. Konzept zum Qualitätsmanagement
Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:
4.1
-CAFM-System
-Angaben zum CAFM-System, zur Art und Weise des Zugriffs durch den Auftraggeber auf welche Daten und Bericht, zum Inhalt (detaillierte Beschreibung des Qualitätsmesssystems), zur Zeitdauer der bereits erfolgten Anwendung, zur Art und Weise der Protokollübergabe
4.2
-Konzept zur Verbesserung des Anlagenbestands
-Verbrauchsmessungen der bestehenden Anlagen im Betrieb; Weiterleitung von Verbesserungsvorschlägen an den Betreiber;
-Methoden / Wirtschaftlichkeitsberechnungen
4.3
-Kommunikation mit der AG / dem Nutzer vor Ort
-Umgang mit Kritik, Problemen und Beanstandungen,
4.4
Aussage zu Personal (Zuverlässigkeit, Personalkontinuität, Weiterbildung des Personals)
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5. Konzept zum Energiemanagement
Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:
5.1 Darstellung des Energieverbrauchs im Gebäude und in den Anlagen, statistische Erhebung
5.2 Konzept zur Einsparung von Energiekosten
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Die Teilkonzeptwertung wird gewichtet:
Teilkonzept 1: 6 %
Teilkonzept 2: 10 %
Teilkonzept 3: 10 %
Teilkonzept 4: 10 %
Teilkonzept 5: 4 %
40 Punkte sind insgesamt maximal für die Konzepte zu erreichen.
Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Teilkonzept. Die je Teilkonzept vergebene Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Teilgewichtsprozentsatz multipliziert.
Die auf dieser Grundlage ermittelten Werte für die einzelnen Teilkonzepte werden addiert und abschließend mit dem Faktor 10 multipliziert und ergeben die erreichte Punktzahl des jeweiligen Konzeptes.
Der Bewertungsschlüssel für die Vergabe von Punkten für die Teilkonzepte ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Das Gesamtkonzept ist auf maximal 10 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5).
Übersteigt die Seitenzahl des eingereichten Gesamtkonzeptes die geforderten 10 Seiten (Anlagen zählen als Seite mit), fließen diese nicht mehr in die Bewertung ein.
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Das unter II.2.5 genannte Zuschlagskriterium PREIS wird mit 60 % gewichtet und wird bestimmt durch folgende zwei Faktoren:
a) Positionen des LV, außer Positionen 1.8.1.1.10 und 1.8.2.1.10 (Erweiterungsneubau), der Anteil am Zuschlagskriterium Preis beträgt 80 %.
b) Positionen des LV 1.8.1.1.10 und 1.8.2.1.10 (Erweiterungsneubau), die Summe beider Positionen beträgt 20 % am Zuschlagskriterium Preis.
Dazu erhält das Angebot mit dem besten Preis bei Faktor a) 80 und bei Faktor b) 20 Punkte. Die weiteren Angebote ermitteln sich: Punktzahl Angebot XY Faktor a (bzw. b) = Bestpreis Faktor a (bzw. b) x 80 Punkte (bzw. 20 Punkte) / Preis Angebot XY Faktor a (bzw. b).
Maximal 60 Preispunkte können insgesamt erreicht werden, davon 48 Punkte (80 Punkte x 60%) für Faktor a) und 12 Punkte (20 Punkte x 60%) für Faktor b).
Die erreichten Punktzahlen je Angebot bei beiden Faktoren werden addiert und ergeben die Wertungspunktzahl für das Zuschlagskriterium Preis je Angebot.
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Die Addition der erreichten Punktzahlen aus den beiden Zuschlagskriterien Konzept und Preis ergibt die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot.
Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat dasjenige Angebot den Vorrang, das im Zuschlagskriterium Preis die höhere Punktzahl erhalten hat. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl im Zuschlagskriterium „Preis“ entscheidet das Los.
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Der unter II.2.7 angegebene Termin ist der geplante Zuschlagstermin. Spätester Beginn der Start-Up-Phase ist der 01.01.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit, der Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien und zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die als Anlage B-03 beigefügte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden und mit Angebot einzureichen.
Die folgenden Angaben sind darin vorzunehmen:
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1. Angebotsabgabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft
2.1.Angaben zum Unternehmen (Name, Anschriften, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand d. Unternehmens, öffentl. Registereintragsnummer/Geschäftsnummer Genehmigungsbehörde, Registergericht/Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Kontaktdaten (Tel, Email), Niederlassung bzw. Standort
2.2. Bei Einzelunternehmen/Freiberufler erforderliche zusätzliche Angaben
3. Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur geseetzlichen Sozialversicherung
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB wie z.B. Verstößen gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei früherer Ausführung öffentlicher Aufträge und zu Verfehlungen, die die Unternehmensintegrität infrage stellen, sowie Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze wie gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
- Eigenerklärung, dass den Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB dadurch nachgekommen wurde, dass die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet wurde (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB).
Sollten sich die Verhältnisse des Bieters nach Abgabe dieser Erklärung ändern, muss er dieses sofort im laufenden Vergabeverfahren und noch vor Zuschlagserteilung mitteilen.
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Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als drei Monate) oder gleichwertig oder eines anderen Nachweises des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) nach Aufforderung durch die Vergabestelle
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Weitere Angaben in der als Anlage B-03 beigefügte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“:
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 10,0 Mio. €, Sachschäden 10,0 Mio. €, Vermögensschäden 0,5 Mio € und Schlüsselschäden 0,125 Mio €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Die Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung ist nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart - Technisches Gebäudemanagement- jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
s. oben
Weitere Angaben in der als Anlage B-03 beigefügte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“:
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
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Erklärung, dass dem Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung zur Verfügung steht.
Erklärung, dass dem künftigen Objektteam eine der ausgeschriebenen Leistung entsprechende technischen Ausstattung (Maschinen, Werkzeuge, Materialien usw.) zu Verfügung steht, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Erklärung, dass sämtliche für den Leistungsumfang notwendige Fachbetriebszulassungen nach Aufforderung der AG jederzeit vorgelegt werden.
Erklärung, dass das in den Liegenschaften eingesetzte Personal in der Lage ist, die eingesetzten Gebäudeleittechnik- und CAFM-Programme der Auftragnehmerin fachgerecht zu nutzen und diese bedienen kann; das Personal ist entsprechend geschult.
Erklärung, dass die Nachweise der Erfüllung von Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Informationssicherheit (s. Anlage C-06 „Angaben zum CAFM-System“) des vorgesehenen CAFM-Systems nach Aufforderung der Vergabestelle vorgelegten werden.
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Sicherheitsüberprüfung
Erklärung, dass zur Leistungserbringung nur Beschäftigte eingesetzt werden, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind gemäß § 9 SÜG (sog. Ü2)
Erklärung, dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind gemäß § 9 SÜG (sog. Ü2), die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden
Erklärung, dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG (sog. Ü2) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird
Erklärung, dass zu Beginn der Start-up-Phase ausreichend Personal bereitgehalten wird, welches bereit ist, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (sog. Ü2) zu unterziehen (mindestens ein Objektleiter und sein Vertreter und zwölf Haustechniker der beiden Fachrichtungen - Installations-/Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik (6 HT) + Elektrotechnik (6 HT) und je ein Vertreter pro Fachrichtung); das Personal wird in diesem Umfang für die 3-monatige Start-Up-Phase, Stufe 2, und den anschließenden Regelbetrieb zur Verfügung stehen.
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Eigenerklärungen und Nachweise für das zum Einsatz vorgesehene Personal
Objektleiter
-Objektleiter und sein Vertreter verfügen über einen Abschluss als Diplomingenieur, Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
-Eine vergleichbare Fachrichtung wird benannt und die Gleichwertigkeit begründet.
-Die namentliche Benennung und die Vorlage der Nachweise der Qualifikation für Objektleiter und Vertreter erfolgen auf Anforderung der Vergabestelle.
-Der Objektleiter und sein Vertreter verfügen mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich.
-Ein Projektlebenslauf über 5 Jahre Berufserfahrung des Objektleiters und seiner Vertretung im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich wird auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt.
Haustechniker
-Die Namen der vorgesehenen Haustechniker (12 x Stammpersonal sowie je ein Vertreter der Fachrichtungen Elektrotechnik bzw. Installations-/Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik oder vergleichbar),
-der Nachweis des Abschlusses nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in der Elektrotechnik oder vergleichbar für Haustechniker 1 bis 6 und des Vertreters,
-der Nachweis des Abschlusses nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Versorgungstechnik (Installations-/Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik oder vergleichbar) für Haustechniker 7 bis 12 und des Vertreters,
-der Nachweis der vorgesehenen Haustechniker (12 x Stammpersonal einschl. des Vertreters der beiden Fachrichtungen) über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position,
-ein Projektlebenslauf für jeden Haustechniker (einschl. des Vertreters der beiden Fachrichtungen), aus dem bisher betreute Objekte, Funktionen und Aufgaben hervorgehen,
sind auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
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Weitere Vorlage von Erklärungen und Nachweisen auf Anforderung der Vergabestelle
1. Nachweis als Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung für alle Haustechniker bzw. Erklärung, dass bei Nichtvorliegen aller schriftlicher Nachweise als Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung, diese Berechtigung nach Zuschlagserteilung unverzüglich eingeholt wird; ggf. vorhandene Berechtigungen werden auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt
2. Nachweis einer Unterweisung des zum Einsatz vorgesehenen Personals zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen für mindestens 2 Haustechniker (Elektrotechnik) und deren Vertreter
3. Nachweis des Anlagenverantwortlichen der elektrischen Anlagen nach den allgemeinen Normen und Regeln (u. a. DIN VDE 0105-100 EN 50110-1 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung) als Elektrofachkraft
4. Nachweis der Berechtigung für das Instandhalten von Feststellanlagen gemäß DIN 14677 für mindestens einen Haustechniker und eine Vertretung
5. Nachweis der Fachkunde als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz gemäß § 64 WHG bezogen auf die ausgeschriebene Leistung (separater Nachweis - für weiteres Personal, neben den Objektleitern und Haustechnikern)
6. Nachweis einer Unterweisung als Brandschutzbeauftragter gemäß DGUV Information 205-003 und VdS 3111 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung (separater Nachweis - für weiteres Personal neben den Objektleitern und Haustechnikern)
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7. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart Technisches Gebäudemanagement (TGM) tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Beschäftigtenzahl in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart (TGM)
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8. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen der ausgeschriebenen Leistungsart (TGM) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes
- Technischer Leistungsumfang (Angabe der Kostengruppen nach DIN 276)
- Leistungszeitraum
- Auftragswert in € (netto) pro Jahr - TGM-Leistungen
- Zahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter
- Name und TelNr. des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt
Vergleichbar sind Referenzen, die im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
Der Bieter ist verpflichtet, die Referenzgeber(Ansprechpersonen) vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
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9. Angaben zu Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-04) zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-03) mit den darin benannten Eigenerklärungen und Nachweisen vorzulegen. Vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-03) einzureichen.
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10. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern sind die Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (in Anlage B-03 enthalten) anzugeben.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen dieser vorzulegen (Anlage B-05). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-03) mit benannten Eigenerklärungen und etwaigen Nachweisen vorzulegen.
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11. Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser vorzulegen (Anlage B-05). Der Bieter hat für jedes dieser Unternehmen die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" mit den benannten Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
s. oben
Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (Ü2).
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet.
Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt grundsätzlich sechs Monate.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu Überprüfungen nach Ü2 die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kann.
Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2-Geheimschutz vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü2- Geheimschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete des Nutzers erforderlich sein kann.
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Das Personal des AN ist von diesem vor Leistungsbeginn zur Verschwiegenheit über alle im Zusammenhang mit den Tätigkeiten in der Liegenschaft bekannt gewordenen Vorgänge zu den Objekten, den Bediensteten der Liegenschaft, Arbeitsabläufen, usw. während und außerhalb der Arbeitszeit gegenüber jedermann zu strengster Verschwiegenheit zu verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages weiter (Anlage C-01.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Leistungsverzeichnis (pdf- und GAEB-Format - Anlage B-02)
- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-04 ), falls einschlägig
- Eigenes schriftliches Konzept der Leistungserbringung
- Formblatt Preisgleitklausel Objektleiter/Haustechniker (Anlagen C-01.1a und C-01.1b)
- Angaben zum verwendeten CAFM-System des AN (Anlage C-06, Seite 1)
- Zertifikat DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig zum Nachweis der Informationssicherheit des CAFM-Systems, Gleichwertigkeit muss benannt und nachgewiesen werden
- Bestätigung der Ortsbesichtigung (Anlage B-08)
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:
1) Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-05, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-05, Seite 2)
2) Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-05, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-05, Seite 4)
3) Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe (Anlage B-03)
4) aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder gleichwertig oder ein anderer Nachweis des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) für Bieter und Bietergemeinschaftsmitglieder
5) Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
6) namentliche Benennung und Vorlage der Nachweise der Qualifikation für Objektleiter und Vertreter
7) Projektlebenslauf über 5 Jahre Berufserfahrung für Objektleiter und Vertreter im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich
8) namentliche Benennung der vorgesehenen Haustechniker
9) Nachweis des Abschlusses nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in der Elektrotechnik für Haustechniker 1-6 und des Vertreters
10) Nachweis des Abschlusses nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Versorgungstechnik (Installations-/Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik) für Haustechniker 7-12 und des Vertreters
11) Projektlebenslauf für jeden Haustechniker und der Vertreter, aus dem bisher betreute Objekte, Funktionen und Aufgaben hervorgehen
12) Schriftlicher Nachweis als Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung für alle Haustechniker, soweit schon vorhanden
13) Schriftlicher Nachweis einer Unterweisung zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen für mindestens 2 Haustechniker (Elektrotechnik) und deren Vertretung
14) Nachweis des Anlagenverantwortlichen der elektrischen Anlagen nach den allgemeinen Normen und Regeln (u. a. DIN VDE 0105-100 EN 50110-1 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung) als Elektrofachkraft
15) Nachweis über die Berechtigung für das Arbeiten (Instandhalten) gemäß DIN 14677 an Feststellanlagen für mindestens einen Haustechniker und eine Vertretung
16) Nachweis der Fachkunde als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz gemäß § 64 WHG, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung
17) Nachweis einer Unterweisung als Brandschutzbeauftragter gemäß DGUV Information 205-003 und VdS 3111 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung
18) Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an das verwendete CAFM-System zur Gewährleistung der Informationssicherheit durch den Auftragnehmer, mithilfe der Vorlage von Angaben aus dem Formular Angaben zum verwendeten CAFM-System (Anlage C-06, Seite 2)
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Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.
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Ortsbesichtigungen werden wie folgt angeboten:
Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung verpflichtend und kann von Montag bis Freitag im Zeitraum vom 14.03. bis 25.03.2022 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 15.03.2022, 12:00 Uhr vereinbart werden.
Die Terminanmeldung muss per E-Mail an [gelöscht] verbindlich erfolgen, dabei können maximal zwei Personen unter Angabe des Vor- und Nachnamens angemeldet werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. In Vorbereitung der Ortsbesichtigung wird ein einheitlicher Begehungsplan erstellt, so dass alle Bewerber die gleichen Informationen erhalten. Die Regeln der Vergabeverordnung - wie einzelne Teilnahme, keine Beantwortung von gestellten Fragen etc. werden eingehalten und dokumentiert.
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Die zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung allgemein gültigen Schutzmaßnahmen müssen berücksichtigt werden.
Einen Nachweis der Ortsbesichtigung (Anlage B-08) erhält der Bewerber nach Durchführung. Mit dem Angebot ist dieser Nachweis über die Teilnahme an einer verpflichtenden Ortsbesichtigung einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 12.04.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de