Ambulantes Operieren Gynäkologie Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05917
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Ambulantes Operieren Gynäkologie
Vertragsgegenstand ist die besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V im Rahmen des gynäkologischen Indikationsspektrums, um die Behandlungsqualität für die Versicherten der TK zu verbessern. Ziel ist es, den Versicherten besondere medizinische Leistungen zur Verfügung zu stellen, medizinisch unnötige Leistungen zu vermeiden und eine Optimierung der Behandlungsabläufe sicherzustellen.
Ausgewählte planbare Operationen sollen danach stationsersetzend erbracht werden, soweit dies aus medizinischer Sicht und unter Berücksichtigung sozialer Rahmenbedingungen der Patientinnen möglich ist. Den Patientinnen mit der Indikation für eine Hysterektomie sind alternative Therapieoptionen für schonendere und komplikationsarme Therapien nach dem Grundsatz der Organerhaltung aufzuzeigen.
Hamburg
Gegenstand des Vertrages ist die Behandlung von operativ behandlungsbedürftigen Patientinnen im Rahmen des gynäkologischen Indikationsspektrums, das beinhaltet die umfassende Aufklärung und Information der Patientinnen über die vorhandenen Therapieoptionen zur Behandlung der gesicherten gynäkologischen Indikation und die operative Behandlung der Patientinnen im Rahmen des gynäkologischen Leistungsspektrums der teilnehmenden Leistungserbringer. Die beteiligten Ärzte und Ärztinnen handeln in Ihrer Therapieentscheidung zu jeder Zeit nach dem Grundsatz der Organerhaltung. Dies betrifft im Zusammenhang des Leistungsumfangs dieses Vertrags insbesondere die Vermeidung von Hysterektomien.
1. Abweichend zu Ziffer II.2.7 wird der Vertrag nicht für 48 Monate, sondern unbefristet geschlossen. Er kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2. Als Vertragspartner kommen ausschließlich Einzelpraxen, (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaften, Praxiskliniken oder Medizinische Versorgungszentren in Betracht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinweis zu Ziffer IV.1.1) Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach § 69 Abs. 4 SGB V: Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1)) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine weitere Bedeutung.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
3. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte -Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur Angebotsabgabe), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.
4. Es ist geplant, zwei Zuschläge zu erteilen, d.h. zuschlagsfähige Angebote, die nach der Wertung auf dem ersten und zweiten Rang liegen, erhalten den Zuschlag.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDAH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.