Sanitätsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 008-015658
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-messe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitätsdienstleistungen
Die Leistungen umfassen:
- Sanitätsdienstliche Betreuung von Veranstaltungen durch qualifiziertes Personal
- Bereitstellung von Rettungsmitteln
- Materielle Ausstattung der vorhandenen Sanitätsstationen
- Verleih von vorhandenen Rollstühlen
Hamburg Messe und Congress GmbH Messeplatz 1 20357 Hamburg
Die Leistungen umfassen:
- Sanitätsdienstliche Betreuung von Veranstaltungen durch qualifiziertes Personal
- Bereitstellung von Rettungsmitteln
- Materielle Ausstattung der vorhandenen Sanitätsstationen
- Verleih von vorhandenen Rollstühlen
Option auf Verlängerung
2 x jeweils 12 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitätsdienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Hamburg
Land: Deutschland