Mittagsversorgung für Menschen mit Behinderungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28201
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.werkstatt-bremen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsversorgung für Menschen mit Behinderungen
Werkstatt Bremen bietet seinen Beschäftigten die Möglichkeit zur Verpflegung an. Dazu wird je nach Betriebsstätte mittags ein warmes Essen angeboten. Werkstatt Bremen als Auftraggeber (AG), beabsichtigt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb den Abschluss eines Vertrages über die werktägliche Mittagsversorgung von Menschen mit Behinderungen innerhalb ihrer Regionalcenter, die sich allesamt im Stadtgebiet Bremen befinden. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Teillosen. Bieter sind berechtigt, sich auch auf beide Lose zu bewerben, sofern Sie die beschriebenen Anforderungen erfüllen und die Leistungen erbringen können.
Herstellung und Anlieferung von Cook & Hold
Bremen
Das Los 1 betrifft die Herstellung und Anlieferung von täglich ca. 300 warmen Speisen für die Mitarbeiter*innen der Werkstatt Bremen. Die Ausgabe der Speisen erfolgt in den Ausgabeküchen bzw. in den Aufenthaltsräumen. Alle Speisen sind deshalb im Hinblick auf diese Standorte (mit und ohne Küche) und die dortige Anzahl von Mitarbeiter*innen für den Transport entsprechend der Angaben in Einzelverpackungen anzurichten. Aufgrund der räumlichen und technischen Ausstattung ist ausschließlich Warmbelieferung („Cook & Hold“) möglich und anzubieten. Eine Übersicht der technischen Ausstattung an den jeweiligen Standorten ist aufgeführt (siehe Anlage 5: Übersicht technische Ausstattung Los 1).
Der AG behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlungen einzutreten, § 17 Abs. 11 VgV.
Herstellung und Anlieferung von Cook & Chill oder gleichwertig
Bremen
Hierzu zählt die Anlieferung von täglich ca. 1026 Portionen Speisen in Cook & Chill oder gleichwertig zur Regeneration für die Beschäftigten der Werkstatt Bremen. Die Küchen sind als Aufbereitungsküchen konzipiert und aufgrund der technischen Einrichtung muss eine Versorgung in Form von Cook & Chill oder vergleichbar gewährleistet werden. „Mischsysteme“ werden ausdrücklich zugelassen. Alle dafür notwendigen Gerätschaften (Konvektomat, Kühlhäuser, etc.) sind in den Betriebsküchen des AG vorhanden. Eine Übersicht der technischen Ausstattung in den jeweiligen Betriebsstätten ist aufgeführt (siehe Anlage 6: Übersicht technische Ausstattung Los 2). Anderweitige Gerätschaften sind nicht zugelassen.
Der AG behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlungen einzutreten, § 17 Abs. 11 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Anlieferung von Cook & Chill oder gleichwertig
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48432
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.