Rahmenvertrag Marktforschung Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2022-0012
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Marktforschung
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Marktforschungsaktivitäten
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Marktforschungsaktivitäten durch einen Dienstleister, der das entsprechende Know-How und Personal für die Koordination, Durchführung und Auswertung von mehreren zehntausend Interviews pro Jahr bereitstellt. Darüber hinaus sollen Onlinebefragungen und weitere Marktforschungsleistungen vom Auftragnehmer (AN) erbracht werden können. Der entsprechende Rahmenvertrag läuft vom 1.1.2023 - 31.12.2025. Zusätzliche ist eine optionale Verlängerung um 2x ein Jahr vorgesehen.
Der Rahmenvertrag beinhaltet:
1) FBB Standardfluggastbefragung
2) ASQ Datenerhebung
3)Ad hoc Maßnahmen (z.a. Prozesszeitenmessungen, Panels, Eyetracking, Fokusgruppen
4) Onlinebefragungen / Social Media Befragungen
5) Sonderauswertungen
Zur zu erbringenden Leistung gehören die Auswahl und Koordination der Interviewer inkl. Einsatzplanung, Unterstützung des AG bei der Konzeption des Fragenkataloges, Durchführung der regelmäßigen Qualitätskontrolle, Auswertung und Aufbereitung der erhobenen Daten gemäß Vorgaben des Auftraggebers.
Die Abrufe in den letzten 5 Jahren lagen jährlich zwischen 15.000 und 35.000 Interviews, bei ASQ zwischen 3000 und 6000. Die Angaben dienen ausschließlich der Information. Die vorgenannten Zahlen erheben keinen Anspruch auf Abnahme. Der AN hat keinen Anspruch auf die Durchführung der o.g. Maßnahmen.
gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der aufgeführten Mindestzahl von wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach der Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Der AG wird die VU erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz zur Verfügung.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.
5)
Mit der Eigenerklärung wird die Vertraulichkeitserklärung und DSVO akzeptiert.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Nachweis des Gesamtjahresumsatz netto der letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2019-2020-2021; alternativ, wenn 2021 noch nicht abgeschlossen ist: 2017-2018-2019-2020) bezogen auf den Auftragsgegenstand (Rahmenvertrag Marktforschung).
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2019-2020-2021; alternativ, wenn 2021 noch nicht abgeschlossen ist: 2017-2018-2019-2020) bezogen auf den Auftragsgegenstand (Rahmenvereinbarung Marktforschung) in Höhe von 500.000,00 € pro Jahr. Aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie auf die Marktforschungsaktivitäten vieler Unternehmen, darf der Mindestumsatz für das Jahr 2020 oder 2021 ausgeklammert werden. Der Mindestumsatz ist also für mindestens 3 von 4 Jahren nachzuweisen.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie auf die Marktforschungsaktivitäten darf der Mindestumsatz für das Jahr 2020 oder 2021 ausgeklammert werden. Der Mindestumsatz ist also für mindestens 3 von 4 Jahren nachzuweisen.
Für die geforderten Umsatzangaben gemäß Ziffer III.1.2) stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, welches von den Bewerbern genutzt und im Excel Format eingereicht werden soll.
1.) Unternehmensreferenzen
a) Nachweis von mindestens zwei Unternehmensreferenzen bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind ein und beschreibt diese anhand der nachfolgenden Punkte:
aa) Kurzbeschreibung des Auftrages inkl. Zielgruppe,
ab) Zeit von Auftragserteilung bis Beginn der Befragung,
ac) Befragungszeitraum,
ad) Stichprobengröße und Fragenanzahl,
af) durchschnittliche Interviewdauer,
ag) Anzahl eingesetzter Mitarbeiter für Feldarbeit und Auswertung,
ah) geleistete Arbeitstage für Feldarbeit und Auswertung (1 Arbeitstag entspricht 8 Stunden),
ai) Besondere Herausforderungen (u.a. Arbeiten im Flughafensicherheitsbereich, Quotenvorgaben, Befragungen an Tagesrandzeiten, mehrere räumlich voneinander getrennte Befragungsorte),
aj) Name und Anschrift des AG.
b) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er / sie CAPI/CASI Befragungen mit einer Stichprobengröße n≥15.000 Interviews mit mindestens 25 Fragen je Fragebogen im Verkehrssektor (Luft-, Bahnverkehr) durchgeführt hat
c) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er / sie die in den Referenzen benannten Leistungen jeweils im Zeitraum der letzten vier Jahre erbracht hat, wobei der jeweilige Leistungszeitraum für die Referenz maximal 12 Monate betragen darf
d) Nachweis der Maßnahmen, welche je Referenz im Rahmen der Leistungserbringung unternommen wurden, um die Qualität der erhobenen Daten sicherzustellen.
2.) Einzusetzendes Personal
a) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal für die Feldarbeit sowie der für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleiter fließend Deutsch und Englisch sprechen. Die Fremdsprachenkenntnisse des einzusetzenden Personals (sowohl Personal für die Feldarbeit als auch der Projektleiter) sind durch entsprechende Zertifikate nachzuweisen bzw. in Form einer Eigenerklärung zuzusichern.
b) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleiter über die erforderlichen Erfahrungen verfügt
.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1 und 2 stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, welches von den Bewerbern genutzt und im Excel Format eingereicht werden soll.
Unternehmensreferenzen
Die folgenden Leistungen müssen je Referenz nachgewiesen werden und können nicht in unterschiedlichen Referenzen kumuliert werden.
a) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er / sie CAPI/CASI Befragungen mit einer Stichprobengröße n≥15.000 Interviews mit mindestens 25 Fragen je Fragebogen im Verkehrssektor (Luft-, Bahnverkehr) durchgeführt hat
b) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er / sie die in den Referenzen benannten Leistungen jeweils im Zeitraum der letzten vier Jahre erbracht hat, wobei der jeweilige Leistungszeitraum für die Referenz maximal 12 Monate betragen darf
c) Nachweis der Maßnahmen, welche je Referenz im Rahmen der Leistungserbringung unternommen wurden, um die Qualität der erhobenen Daten sicherzustellen. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung müssen je Referenz mindestens die nachfolgenden Anforderungen beinhaltet haben:
- Fehlererkennung in der Feldarbeit
- Bias bei der Auswahl der Probanden
- unausgewogene Auswahl der befragten Strecken und Befragungszeiten
- Unplausibilität der Daten
Die Nichterfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
2.) Einzusetzendes Personal
a) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal für die Feldarbeit sowie der für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleiter fließend Deutsch und Englisch (jeweils mindestens Level C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) sprechen. Die Fremdsprachenkenntnisse des einzusetzenden Personals (sowohl Personal für die Feldarbeit als auch der Projektleiter) sind durch entsprechende Zertifikate nachzuweisen bzw. in Form einer Eigenerklärung zuzusichern.
b) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleiter über die erforderlichen Erfahrungen verfügt. Entweder:
ba) mindestens über 2 Jahre Erfahrung als Projektleiter bei CAPI/CASI Befragungen mit mindestens 10.000 Probanden und 2 Jahre Erfahrung als Mitarbeiter bei CAPI/CASI Befragungen
oder
bb) mindestens 4 Jahre Erfahrung als Mitarbeiter bei CAPI/CASI Befragungen mit mindestens 10.000 Probanden verfügen.
Die Nichterfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
- Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den "Teilnahmeantrag" als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
- Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular "Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formular) auf ihrer Internetseite zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b) Das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal für die Feldarbeit sowie der Projektleiter müssen fließend Deutsch und Englisch (beide mindestens Level C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) sprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2)Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2022-0012 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 04.03.2022, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4)Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5)Der Auftraggeber behält sich vor, die Mindestfrist von 10 Tagen gemäß § 15 SektVO für die 1. Angebotsabgabe vorzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de