Einführung einer harmonisierten IT-Service Management Plattform (IT-SM Plattform)

Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

Lieferauftrag

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.bwi.de

Elektronischer Zugang zu Informationen: www.bwi.de

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr.2 GWB
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: IT-Betriebs- und Dienstleistungen für die Bundesrepublik Deutschland
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Einführung einer harmonisierten IT-Service Management Plattform (IT-SM Plattform)
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Leistungen werden im gesamten Bundesgebiet erbracht., Leistungserbringung (Meetings,Abnahmen etc.): Großraum Bonn,Meckenheim und Koblenz., Der Betrieb erfolgt in Bonn,Köln,Wilhelmshaven und Strausberg

NUTS-Code DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Gegenstand der Leistung ist der Aufbau und die Befähigung des Auftraggebers zum Betrieb einer geeigneten und zukunftsfähigen IT-SM Plattform, sowie die Lieferung der dafür erforderlichen Software, die Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte, die Erbringung des entsprechenden Supports und der Wartung. Dabei ist die Erbringung der Projektleistungen in zwei Phasen gegliedert.
Folgende Leistungen sind durch den Auftragnehmer in beiden Phasen zu erbringen:
• Verkauf und Lieferung von Software und Gewährung der Nutzungsrechte für den Betrieb der IT-SM Plattform durch die BWI für eigene Zwecke und für Endkunden
• Softwarewartung und Support für die beschaffte IT-SM Software
• Vollständige Dokumentation der Projektleistungen
Das Projekt gliedert sich in die folgenden Phasen:
• Phase 1: Design und Entwicklung der IT-SM Plattform und Aufbau vorproduktiver Instanzen
• Phase 2: Aufbau Produktionsumgebung & Migration
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

48517000 IT-Softwarepaket, 48151000 Computersteuerungssystem, 72220000 Systemberatung und technische Beratung

II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Auftragsbekanntmachung
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. 1 Preis. Gewichtung 30
2. 2 Bewertungsmatrix Leistungsmerkmale. Gewichtung 20
3. 3 Bewertungsmatrix Teststellung. Gewichtung 50
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
1072-BF-IT-SM Plattform
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Auftragsbekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2020/S 008-015176 vom 13.1.2020

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Einführung einer harmonisierten IT-Service Management Plattform (IT-SM Plattform)
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
18.2.2022
V.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 8
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Möglingen
Postleitzahl: 71696
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

V.4)Angaben zum Auftragswert
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Land: Deutschland

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Land: Deutschland

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23.2.2022