Einführung einer harmonisierten IT-Service Management Plattform (IT-SM Plattform)
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.bwi.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: www.bwi.de
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Leistungen werden im gesamten Bundesgebiet erbracht., Leistungserbringung (Meetings,Abnahmen etc.): Großraum Bonn,Meckenheim und Koblenz., Der Betrieb erfolgt in Bonn,Köln,Wilhelmshaven und Strausberg
NUTS-Code DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Folgende Leistungen sind durch den Auftragnehmer in beiden Phasen zu erbringen:
• Verkauf und Lieferung von Software und Gewährung der Nutzungsrechte für den Betrieb der IT-SM Plattform durch die BWI für eigene Zwecke und für Endkunden
• Softwarewartung und Support für die beschaffte IT-SM Software
• Vollständige Dokumentation der Projektleistungen
Das Projekt gliedert sich in die folgenden Phasen:
• Phase 1: Design und Entwicklung der IT-SM Plattform und Aufbau vorproduktiver Instanzen
• Phase 2: Aufbau Produktionsumgebung & Migration
48517000 IT-Softwarepaket, 48151000 Computersteuerungssystem, 72220000 Systemberatung und technische Beratung
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
1. 1 Preis. Gewichtung 30
2. 2 Bewertungsmatrix Leistungsmerkmale. Gewichtung 20
3. 3 Bewertungsmatrix Teststellung. Gewichtung 50
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2020/S 008-015176 vom 13.1.2020
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Einführung einer harmonisierten IT-Service Management Plattform (IT-SM Plattform)Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 8
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Möglingen
Postleitzahl: 71696
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Land: Deutschland