VE 3.4 Dampfturbosätze Referenznummer der Bekanntmachung: VVmT 2022-049
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 3.4 Dampfturbosätze
Gegenstand dieser Ausschreibung Vergabeeinheit (VE) 3.4 sind Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung und Inbetriebsetzung zweier Dampfturbosätze, bestehend aus einer Gegendruck-Dampfturbine und einer Kondensations-Dampfturbine mit zugehörigen Generatoren und Getrieben, inkl. deren Nebenanlagen.
Die Gegendruck-Dampfturbine ist auf die Dampfmenge einer Feuerungs- und Dampferzeugeranlage für niederkalorische Brennstoffe bemessen, die Kondensations-Dampfturbine auf die Dampfmenge einer Feuerungs- und Dampferzeugeranlage für hochkalorische Ersatzbrennstoffe.
Es sollen zwei voneinander unabhängige Dampfturbosätze errichtet werden.
Die Dampfturbosätze werden über den Wasser-Dampf-Kreislauf VE 3.6 mit Frischdampf (40 bar(a), 400 °C am Turbineneintritt) versorgt. Die Frischdampfmenge entspricht der Dampfproduktion des jeweils zugeordneten Dampferzeugers. Den Dampfturbinen kann über geregelte Entnahmen Dampf (3,4 bar(a)) zur prozesstechnischen Nutzung entnommen werden. Der Abdampf der Kondensations-Dampfturbine (0,1 bar(a)) wird ganzjährig von der VE 3.5 übernommen und im Unterdruck-Luftkondensator kondensiert.
Der Abdampf der Gegendruck-Dampfturbine (1,2 bar(a)) wird von der VE 3.5 übernommen und je nach
Betriebsfahrweise zur thermischen Nutzung im Gegendruck-Heizkondensator oder zur Wärmeabgabe im Gegendruck-Luftkondensator kondensiert.
Zur Kühlung der Dampfturbosätze steht über die VE 3.6 ein Rückkühlkreislauf zur Verfügung. Die
Dampfturbosätze befinden sich innerhalb der Turbinenhalle auf der Turbinenebene, aufgestellt auf
Grundrahmen. Unter der Turbinenhallendecke ist für die Wartung und Instandhaltung der Dampfturbosätze ein Turbinenhallenkran angeordnet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers gemäß HGB, International Financial Reporting Standards (IFRS) oder gleichwertig in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2.) Bankerklärung der Hausbank des Bewerbers; diese hat Angaben zur Bonität und zum Zahlungsverhalten des Bewerbers zu umfassen und darf bei Ablauf der Teilnahmefrist maximal drei Monate alt sein.
3.) Nachweis einer den Mindestanforderungen entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder rechtsverbindliche Erklärung des Bewerbers, im Auftragsfall eine Versicherung mit entsprechender Deckung abzuschließen.
zu 1.) Bewerber werden nur dann als hinreichend wirtschaftlich leistungsfähig für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen angesehen, wenn ihr Gesamtumsatz bilanziert nach HGB, International Financial Reporting Standards (IFRS) oder gleichwertig im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 15 Mio. € pro Jahr betragen hat. Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss der kumulierte durchschnittliche Jahresumsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 15 Mio. € pro Jahr betragen haben
zu 3.) Als Mindestanforderung an die Haftpflichtversicherung gilt: Deckungs-summen von jeweils mindestens 10 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften) je Schadensfall.
4.) Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung.
5.) Angabe, welche Teile des hier ausgeschriebenen Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt unter Verwendung der Formulare Nachunternehmerverzeichnis (Dokument A13) und Nachunternehmererklärung (Dokument A14)
6.) Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen nach Maßgabe der Festlegungen gemäß Teilnahmeleitfaden
zu 6.) Als hinreichend beruflich und technisch leistungsfähig werden nur Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) angesehen, die – kumulativ – folgende Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen gemäß Teilnahmeleitfaden Abschnitt 7.5.2 erfüllen:
a) Planung, Lieferung, Errichtung und erfolgreiche Inbetriebnahme von mindestens drei Dampfturbinen mit Entnahme oder Anzapfung (mehrstufige Axialturbine) für mindestens 5 MWel Generatorleistung in der EU, in UK, in Norwegen oder in der Schweiz.
b) Planung, Lieferung, Errichtung und erfolgreiche Inbetriebnahme von mindestens drei Dampf-turbinen mit Entnahme oder Anzapfung (mehrstufige Axialturbine) für mindestens 15 MWel Generatorleistung in der EU, in UK, in Norwegen oder in der Schweiz.
c) Planung, Lieferung, Errichtung und erfolgreiche Inbetriebnahme von mindestens einer Dampfturbinenanlage mit Abdampf oder Dampfentnahmenutzung für min. 50 MWth zur thermischen Energienutzung ( z.B. für Fernwärmeerzeugung) in der EU, in Norwegen, in der Schweiz oder in UK.
Eine Referenz aus a) oder b) kann – soweit zutreffend – auch die Mindestanforderungen aus c) abdecken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]